TGrößer und mehr Leistung: Windpark in Apensen soll deutlich wachsen

Der Windpark zwischen Apensen und Grundoldendorf wird erweitert. Foto: Laudien
Der Apenser Windpark ist in die Jahre gekommen. Die alten Anlagen sollen ersetzt werden, neue sollen hinzukommen. Das sind die Details.
Apensen. Die Erweiterung des Windparks in Apensen ist schon länger Thema. Wie berichtet, möchte die Alterric Deutschland GmbH auf dem Gebiet der Gemeinde Apensen, dem Flecken Harsefeld sowie der Hansestadt Buxtehude den bestehenden Windpark repowern - also die 21 älteren und leistungsschwächeren Windenergieanlagen durch 13 neue, größere und deutlich leistungsfähigere ersetzen.
Hierzu sollen die bestehenden sieben Windenergieanlagen, die zwischen Apensen und Grundoldendorf stehen, durch fünf neue ersetzt werden. Zudem soll der Windpark auf Apenser Gebiet im Süden beziehungsweise Südosten durch die Errichtung von sieben neuen Windenergieanlagen auf zwölf erweitert werden.
Diskussionen gab es in der Vergangenheit insbesondere hinsichtlich der Abstände der Windräder zur Wohnbebauung. Dass die ausgewiesenen Flächen für Windenergie näher an Apensen heranrücken, sei Vorgabe des Landkreises, der entsprechende Flächen ausweist, erklärte seinerzeit der Projektentwickler von Alterric. Am nördlichen Rand von Apensen würde der Abstand 850 Meter zum Wohngebiet betragen.
Fünf deutlich leistungsstärkere Windenergieanlagen
Sowohl die Flächen für das Repowering als auch diejenigen für die südliche Erweiterung sind im September 2023 im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Stade bereits als Windvorranggebiete ausgewiesen worden. Da sich das Vorhaben der Alterric aber nicht mit dem geltenden Bebauungsplan in Apensen realisieren lässt, hat das Unternehmen die Änderung des Bebauungsplanes beantragt.
Zwei Sitzungen
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Hierzu hat Apensens Gemeinderat jetzt in seiner jüngsten Sitzung einstimmig einen Beschluss gefasst: Demnach sollen im Bebauungsplan folgende Änderungen vorgenommen werden: Der Geltungsbereich für den Windpark wird im Norden ausgeweitet und die Fläche als Sondergebiet Windenergie sowie als Flächen für die Landwirtschaft überplant, um die Windenergieanlage WEA 04, die zuvor in dem Gemeindegebiet des Flecken Harsefeld stand und nach dem Repowering im Gemeindegebiet Apensen platziert wird, in die Überplanung einzubeziehen.
Des Weiteren gelten für die Errichtung von Energieanlagen inklusive Zufahrten und Nebenanlagen Baugrenzen von maximal 3000 Quadratmeter. Die vom Rotor überstrichene Fläche muss innerhalb dieser Baugrenze liegen.
Windrad-Höhe von 270 Meter darf nicht überschritten werden
Außerdem wird die Festsetzung bezüglich Naben- und Gesamthöhe und Rotordurchmesser sowie Einheitlichkeit des Bau-Typs und Farbgestaltung mit der Änderung des Bebauungsplanes aufgehoben. Der zwischen der Gemeinde Apensen und der Alterric bereits im April geschlossene städtebauliche Vertrag verpflichtet die Alterric allerdings dazu, lediglich neue Windenergieanlagen zu errichten, die eine maximale Bauhöhe von 270 Metern nicht überschreiten.
Ferner hatte der Rat der Gemeinde Apensen bereits in seiner Sitzung im März die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für die südliche Erweiterungsfläche beschlossen, um die bauleitplanerischen Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinde Apensen im Rahmen ihrer Planungshoheit zu bewahren.
Parallel wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Die Kosten für das Bauleitplanverfahren sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Apensen hat die Alterric Deutschland GmbH aus Aurich zu tragen.
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