TSchock zu Weihnachten: Diese Kita-Eltern sollen 1500 Euro nachzahlen
Auch Familien mit Kindern in der Beckdorfer Kita Schatzkiste sind von den Zahlungsaufforderungen betroffen. Foto: Susanne Laudien
Das ist eher unerwünschte Weihnachtspost: Eltern in der Samtgemeinde Apensen sollen nachträglich teils hohe Summen für die Kinderbetreuung zahlen. Was sagt die Verwaltung dazu?
Apensen. Idealerweise sollten in der zweiten Dezemberhälfte ruhigere, weil besinnliche Zeiten anbrechen. Viele Eltern in der Samtgemeinde Apensen sind aber eher aufgescheucht wegen Post von der Verwaltung.
Denn kurz vor Weihnachten flatterte etlichen Familien in der Samtgemeinde Post mit hohen und teils nicht nachvollziehbaren Zahlungsaufforderungen ins Haus.
Einige der Eltern von Kindern in Kindergärten oder Krippen in Apensen, Beckdorf und Sauensiek sollen demnach hohe Summen für Betreuung, Notbetreuung oder auch Verpflegung ihrer Kinder ab 2020 innerhalb von 14 Tagen nachzahlen.
Bei einer Familie soll die Forderung für ein Kind 1500 Euro betragen. Betroffen sind Kitas in Trägerschaft der Samtgemeinde Apensen, konkret die Arche Noah und Die Freunde in Apensen, Die Schatzkiste in Beckdorf sowie Susewind in Sauensiek-Revenahe und Löwenzahn in Sauensiek.
„Fünf Jahre hat die Verwaltung keine Abrechnung hinbekommen und jetzt, kurz vor Weihnachten, so eine Botschaft“, entrüstet sich eine betroffene Mutter, die sich an das TAGEBLATT gewandt hat, aber anonym bleiben möchte. Die Anschreiben und auch die geforderten Beträge seien teilweise nicht korrekt ausgestellt und in vielen Fällen auch nicht nachvollziehbar, schildert die Beckdorferin.
Bürgermeisteramt
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Verwaltungsmitarbeiter sind nicht erreichbar
Die betroffenen Eltern hätten zudem bisher keinen Gebührenbescheid vorliegen und könnten daher auch die geforderten Summen nicht nachvollziehen. Es müssten daher erst einmal Belege angefordert werden.
Doch die zuständigen Mitarbeiter in Apensens Verwaltung seien telefonisch nicht erreichbar gewesen und hätten auch nicht auf Mails geantwortet. Eltern, die persönlich vorsprechen wollten, seien nicht zu den Mitarbeitern vorgelassen worden, schildert die Mutter.
Ein Problem, das auch das TAGEBLATT in diesem Fall und bei anderen Anfragen zuletzt hatte: Im Rathaus ist niemand erreichbar oder reagiert auf Anfragen.
Sieben Eltern wollten jetzt eine Sammelklage anstreben und vorerst eine Stundung der Beträge bei der Samtgemeinde beantragen.
„Vielleicht gibt es auch noch weitere Eltern, die ebenfalls von den Bescheiden betroffen sind und sich der Sammelklage anschließen möchten“, so die Mutter.
Mittlerweile sind es bereits über 60 Elternteile, die sich bei ihr gemeldet haben. Einige hätten sogar Abrechnungen für Kinder erhalten, die zu dem besagten Zeitraum gar nicht mehr im Kindergarten waren, sondern bereits zur Schule gingen.
Geplant ist aller Voraussicht nach ein Treffen der Eltern zur Orientierung und dem weiteren Vorgehen am 27. Dezember um 18.30 Uhr auf dem Beekhoff in Beckdorf.
Staffelung der Kitagebühren nach Einkommen
Wie berichtet, richten sich in Apensen die Kitagebühren seit August 2024 nach dem Jahreseinkommen und der gewünschten Betreuungszeit, basierend auf der Satzung der Samtgemeinde.
Für Kinder im Kindergartenalter ab drei Jahren gibt es in Niedersachsen oft eine Beitragsfreiheit für bis zu acht Stunden, wobei Verpflegungskosten und Betreuungskosten für Hort und Krippe anfallen können.
Die genauen Beträge finden sich in den Satzungen auf der Website der Samtgemeinde Apensen, mit gestaffelten Tabellen für verschiedene Einkommensstufen und Stundenkontingente.
Nach der Sozialstaffelung wird bei niedrigeren Einkommen weniger gezahlt, bei höheren Einkommen mehr. Auch die Verpflegungskosten sind je nach Betreuung für Krippen-, Elementar- und Hortkinder gestaffelt.
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