TWer bekommt ein Baugrundstück in Beckdorf? Das sind die Regeln
40 Baugrundstücke im Neubaugebiet An der Blide werden im Losverfahren vergeben. Foto: Pauline Meyer
Der Traum vom Eigenheim: In Beckdorf ist das demnächst möglich. Bis Ende November können sich Interessierte bewerben, und die haben gleich mehrere Optionen.
Beckdorf. Die Gemeinde Beckdorf startet ab kommenden Montag, 29. September, das sogenannte Interessenbekundungsverfahren für das neue Baugebiet „An der Blide“. Alle Interessenten haben bis zum 30. November die Möglichkeit, sich für ein eigenes Baugrundstück in diesem Wohngebiet zu bewerben. Über die Vergabe entscheidet das Los.
Wie berichtet werden die insgesamt 40 Grundstücke zu folgenden Preisen angeboten: 250 Euro pro Quadratmeter für innenliegende Grundstücke und 270 Euro pro Quadratmeter für außenliegende. Die Grundstücke werden voll erschlossen verkauft. Mit dem Kaufpreis sind sämtliche Kosten für Ersterschließung und Endausbau bereits abgegolten.
Die Grundstücke werden in zwei Schritten vergeben: An dem Interessenbekundungsverfahren vom 29. September bis 30. November können sich ausschließlich Interessierte bewerben, die im 1. Bauabschnitt kein Grundstück erhalten haben. Die bisherige Bewerberliste wird aufgehoben.
Mehrfachbewerbungen sind erlaubt
Jede Bewerberin und jeder Bewerber gibt an, ob Interesse an einem innenliegenden Grundstück, einem außenliegenden Grundstück, einem Doppelhaus-Grundstück oder einem Grundstück für ein Einzelhaus besteht. Mehrfachbewerbungen sind erlaubt – dadurch ist die Teilnahme an mehreren Lostöpfen möglich. Am Ende kann aber nur ein Grundstück erworben werden.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt über ein Losverfahren, das in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres im Dezember stattfindet, damit alle Interessierten die gleiche Chance haben. Der Gemeinderat hat dieses Verfahren beschlossen, das seiner Meinung nach Fairness, Transparenz und die Chance auf ein Eigenheim für möglichst viele Familien und Privatpersonen in den Vordergrund stellt.
Gemeinde stellt für die Vergabe klare Regeln auf
Um sicherzustellen, dass die neuen Baugrundstücke nicht zum Spielball von Investoren werden, sondern wirklich den Menschen zugutekommen, die in Beckdorf leben möchten, hat die Gemeinde außerdem klare Regeln aufgestellt:
- Bebauung innerhalb von drei Jahren,
- Verpflichtung zur tatsächlichen Eigennutzung für mindestens fünf Jahre,
- ein Rückkaufsrecht der Gemeinde, falls die Bauverpflichtung nicht eingehalten wird,
- ein Vorkaufsrecht der Gemeinde, falls innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung verkauft werden soll,
- Vertragsstrafen, wenn die Eigennutzungspflicht missachtet wird.
Alle diese Regelungen werden verbindlich in die notariellen Kaufverträge aufgenommen.
Große Bedeutung für Beckdorf
„Hier entsteht nicht nur ein neues Baugebiet, sondern ein Ort, an dem Nachbarschaften wachsen, Freundschaften entstehen und Menschen gemeinsam ihre Zukunft gestalten können“, sagt Bürgermeister Hendrik Klindworth. „Wir freuen uns darauf, dass hier lebendige Gemeinschaften entstehen, in denen Jung und Alt, Alteingesessene und Neubürger ein Zuhause finden.“
Ex-Bürgermeister
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Auch Gemeindedirektor Edgar Rot unterstreicht die Bedeutung des Projekts: „Dieses Baugebiet bietet nicht nur Raum für Eigenheime, sondern für ein Miteinander, das Beckdorf stark macht. Wir möchten, dass sich alle, die hier bauen, von Anfang an als Teil unserer lebendigen Dorfgemeinschaft fühlen.“
Alle weiteren Informationen zum Verfahren gibt es auf der Homepage der Samtgemeinde Apensen oder telefonisch unter 04167/9127-30 beziehungsweise per E-Mail an gemeindebuero@beckdorf.de

Die Straßenschilder stehen bereits. Foto: Pauline Meyer
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