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Windrad

TAbgebrochenes Rotorblatt in Alfstedt: Sperrbezirk errichtet

Ein abgebrochenes Rotorblatt in Alfstedt. Es ist der zweite Vorfall innerhalb von 13 Monaten.

Ein abgebrochenes Rotorblatt in Alfstedt. Es ist der zweite Vorfall innerhalb von 13 Monaten. Foto: Theo Bick

An einem Windrad in Alfstedt ist in der vorvergangenen Woche erneut ein Rotorblatt abgebrochen. Es war der zweite Vorfall dieser Art in der Anlage. Der Windpark wurde daraufhin stillgelegt. Jetzt beginnen die Aufräumarbeiten.

Von Redaktion Dienstag, 24.10.2023, 14:00 Uhr

Alfstedt. „Alle vom Landkreis genannten Fristen wurden eingehalten und die angeforderten Zeit- und Maßnahmenpläne eingereicht“, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rotenburger Kreishaus.

Die Herstellerfirma habe zudem am Freitag per Drohne die Anlage abgeflogen, um eine Risikobewertung durchzuführen und einen Zeitplan aufzustellen. Der Bereich um die havarierte Anlage sei gesichert worden.

Sperrbezirk eingerichtet

Es wurde ein Sperrbezirk eingerichtet, der zurzeit noch nicht betreten werden kann. Außerhalb dieses Sperrbezirks wurde in der vergangenen Woche damit begonnen, die abgefallenen Teile aufzusammeln.

„Geplant ist ein Rotorblattabwurf, um die lose hängenden Rotorblattteile kontrolliert zu entfernen“, teilt Kreissprecherin Christine Huchzermeier mit. Dabei werde das Rotorblatt um die eigene Achse gedreht, so dass die losen Teile abfallen. Gleichzeitig wurde bereits ein Kran bestellt und die notwendigen Fahrgenehmigungen bei den zuständigen Behörden beantragt.

„Eine Wiederinbetriebnahme der Windenergieanlagen ist erst möglich, wenn die Fehlerquelle für die Havarien ausfindig gemacht wurde und ein solcher Fehler bei den übrigen Anlagen ausgeschlossen werden kann“, so Huchzermeier.

Beim letzten Windrad gab es ein Zwangsgeld zum Abbau

Im vergangenen Winter war in Alfstedt schon einmal ein Windrad abgebrochen. Nachdem sich der Abbau des defekten Rotorblatts hingezogen und Landwirte sowie Anwohner sich massiv beschwert hatten, stellte der Landkreis Rotenburg damals ein Ultimatum mit Zwangsgeld. Doch die Betreiberfirma konnte den angesetzten Abbau-Termin im Frühjahr dennoch nicht einhalten. Die Zahlung von 50.000 Euro wurde fällig - und der Kreis setzte weitere 100.000 Euro auf die nächste Frist aus. (pm/ha)

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