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Versicherung

Brennender Weihnachtsbaum: Wann die Versicherung nicht zahlt

Auch brennende Kerzen am geschmückten Christbaum können zu einem Feuer im Wohnzimmer führen. Wichtig: ausreichender Abstand zu den Tannenzweigen und anderem Dekorationsmaterial.

Auch brennende Kerzen am geschmückten Christbaum können zu einem Feuer im Wohnzimmer führen. Wichtig: ausreichender Abstand zu den Tannenzweigen und anderem Dekorationsmaterial. Foto: picture alliance/Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Wunderkerzen am Weihnachtsbaum anzubringen, ist grob fahrlässig. Bei einem Feuer muss die Versicherung den Brandschaden nicht übernehmen. Darauf weist der Verein Haus & Grund Stade hin.

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Von Sabine Lohmann
Freitag, 20.12.2024, 17:05 Uhr

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Landkreis. Wer Wunderkerzen, die nach einem Warnhinweis auf der Packung nur im Freien verwendet werden dürfen, in den geschmückten Weihnachtsbaum in der Wohnung integriert und dort anzündet, riskiert, auf dem Brandschaden sitzen zu bleiben. Dies betont der Verein Haus & Grund Stade und bezieht sich auf ein Urteil des Landgerichts Offenburg vom 17.10.2002 (Az. 2 O 197/02).

Wunderkerzen verursachten Brandschaden

Wie Rechtsanwalt Mathias Schröder berichtet, haben in dem Fall die im Weihnachtsbaum dekorierten entzündeten Wunderkerzen zu einem Brand des Moses in der Weihnachtskrippe unter dem Baum geführt. Von dort aus erfasste das Feuer den Baum und breitete sich explosionsartig im Wohnzimmer aus. Folge war ein kapitaler Brandschaden. Die in Anspruch genommene Hausratversicherung berief sich auf grob fahrlässiges Verhalten - und war erfolgreich.

Hausratversicherung musste nicht zahlen

Denn auf der Umverpackung der Wunderkerzen war der deutliche Hinweis angebracht, dass sie nur im Freien entzündet werden dürfen. Das Landgericht Offenburg bestätigte grob fahrlässiges Verhalten der Versicherungsnehmerin am Eintritt des Brandschadens. Der in Anspruch genommenen Hausratversicherung wurde deshalb Leistungsfreiheit zugestanden: Sie musste für den Brandschaden nicht aufkommen.

Was der Verein Haus & Grund Stade rät

Haus & Grund Stade rät: Bei echten Weihnachtsbaumkerzen auf ausreichenden Abstand zu den Tannenzweigen und zu anderem Dekorationsmaterial achten, brennende Kerzen unter ständiger Aufsicht halten und keinesfalls allein lassen sowie Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise für alle verwendeten Dekoelemente streng beachten. Vor allem sollten geeignete Löschmittel beim Weihnachtsbaum bereitgehalten werden.

Haus & Grund Stade ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt mehr als 900.000 Mitgliedern.

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