TGericht entscheidet im Streit um Himmelpfortener Combi-Markt und Co.

Auf dem Areal (Foto aus dem März dieses Jahres) hinter dem ehemaligen Amtshaus soll das Nahversorgungszentrum gebaut werden. In der Frage um die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans wird eine Entscheidung im Januar erwartet. Foto: Klempow
Im Streit um den Bebauungsplan zum Nahversorgungszentrum Himmelpforten wird es im Januar Neues geben. Eine Annäherung der Streitparteien ist gescheitert.
Himmelpforten. Das juristische Tauziehen um die Abholzung und Bebauung des Wäldchens hinter dem alten Steinmetzhaus in Himmelpforten geht im Januar in die letzte Runde. Für den 15. Januar ist am Oberverwaltungsgericht Lüneburg die mündliche Verhandlung angesetzt.
Annäherung der Parteien ist gescheitert
Himmelpfortens Bürgermeister Bernd Reimers verkündete in der jüngsten Ratssitzung den Termin. „Wir werden vor Ort sein“, sagte er. Es habe im November ein Gespräch mit dem Naturschutzverband Niedersachsen gegeben. „Ein Versuch, sich zu einigen“, so Reimers. Eine Annäherung sei aber gescheitert. Er verwies darauf, dass der Bau des Nahversorgungszentrums die Gemeinde Himmelpforten nun schon seit zwölf Jahren beschäftige.
Seit dem Planungsbeginn und der Festlegung auf das mit Bäumen bewachsene Steinmetz-Areal hat die Gemeinde am Bebauungsplan gefeilt, um am Standort hinter der Kirche und dem historischen Amtshaus (Steinmetzhaus) die Pläne des Investors umzusetzen. Das Unternehmen Bünting aus dem ostfriesischen Leer will dort einen Combi-Verbrauchermarkt bauen. Außerdem soll es einen Neubau für den Aldi-Markt, einen Rossmann-Drogerie-Markt und eine Filiale von Ernstings Familiy geben.
Artenschutz: Lebensraum von Fledermäusen
Sowohl in Naturschutzfragen (geschützte Arten wie Dohlen, Eule und Fledermäuse wurden festgestellt) als auch beim Denkmalschutz mussten Investor und Gemeinde immer wieder nachbessern. Beschlossen wurde der Bebauungsplan im Februar 2022, im Namen des Naturschutzverbands Niedersachsen zog Anwalt Udo Paschedag vor Gericht, um die Abholzung der Bäume zu verhindern und Zeit für ein Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan zu gewinnen. Ein solches Verfahren prüft, ob die Gemeinde bei der Verabschiedung des Plans alles richtig gemacht hat.
Und zum Beispiel, ob der Plan unter anderem gegen die Raumordnung verstößt.
Der Pressesprecher des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, Harald Kramer, fasst das so zusammen: „In dem Verfahren geht es um die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 Zwischen B 73 und Mühlenstraße.“ Im Hinblick auf den Verhandlungstermin am 15. Januar macht er auch Hoffnung auf Klarheit: „In der Regel wird an diesem Tag dann auch eine Entscheidung in der Sache verkündet.“
Zuletzt hatten illegale Säge-Aktionen im Steinmetz-Wäldchen für Empörung gesorgt. Dabei waren uralte Bäume ebenso wie dünne Stämme so angesägt worden, dass sie auch ein Sicherheitsrisiko darstellten. Die Polizei konnte den oder die Täter nicht ermitteln.