TBürger verdienen an Windenergie mit: Wie funktioniert das eigentlich?
Im Landkreis Stade sind vor allem die Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten und die Geest für Windkraftanlagen geeignet. Foto: Klempow
Im Landkreis Stade entstehen immer mehr Windparks und Photovoltaikflächen. Die Beteiligung von Bürgern an solchen Projekten bietet viele Chancen und Vorteile. Ein Experte sagt, welche.
Hammah. In Nordfriesland hat Bürgerenergie Tradition. Dort sind rund 90 Prozent der Windparks in der Hand der Bürger. So weit ist es im Landkreis Stade noch lange nicht, auch wenn es mittlerweile einige Bürgerenergie-Projekte gibt - etwa in Kranenburg, Buxtehude oder Schwinge - und weitere in Planung sind. Es gebe hier durchaus Dynamik, sagt Dr. Lars Holstenkamp.
Der Lüneburger Forscher von der Leuphana Universität und vom Ecolog-Institut informierte in Hammah Interessierte in Sachen Bürgerenergie. Eingeladen zu dem Netzwerktreffen für Energie-Genossenschaften hatte die gemeinnützige Regionalenergie Elbe-Weser (REEW) GmbH, die sich die Verbreitung erneuerbarer Energien mit Bürgerbeteiligung zum Ziel gesetzt hat.
Dr. Lars Holstenkamp aus Lüneburg befasst sich mit der Entwicklung der Bürgerenergie in Deutschland. Foto: Knappe
Bei der Bürgerenergie (BE) tun sich Einwohner zusammen, um gemeinsam Energiewendeprojekte umzusetzen. In Deutschland gebe es mittlerweile rund 2500 BE-Gesellschaften, schätzt Holstenkamp. Davon würden rund 1000 genossenschaftlich geführt, die übrigen meist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und als Kommanditgesellschaften in Form von GmbH & Co KGs.
Kleinere Genossenschaften mitunter zu unflexibel
In Genossenschaften hat jedes Mitglied bei Abstimmungen eine Stimme, sie gelten deshalb als besonders demokratisch. Allerdings werden für Projektentwicklung häufig rasche Entscheidungen, Kapital und Flexibilität benötigt - das ist für kleinere, ehrenamtlich geführte Genossenschaften häufig schwierig.
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Die GbR werde vor allem für kleinere Dach-Solaranlagen verwendet, so Holstenkamp. Für größere Freiflächen-PV-Anlagen und Windparks würden in der Regel GmbH & Co KGs gegründet. Die Kommanditisten sind Miteigentümer und an Verlusten und Gewinnen beteiligt. Ihre Haftung ist auf das von ihnen gezeichnete Kapital begrenzt.
Mitbestimmung und Wertschöpfung vor Ort
Vielen Bürgerenergiegesellschaften geht es nicht vorrangig um maximale Gewinnerzielung, sondern darum, mitzubestimmen und Vorteile von niedrigeren Stromerzeugerpreisen aus Solar- und Windenergie für alle in der Region oder speziell im Ort nutzbar zu machen. Häufig werden Gewinne auch in lokale Projekte investiert.
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Kleinere BE-Gesellschaften oder Genossenschaften betreiben große Anlagen in der Regel nicht alleine, sondern beteiligen sich. Beispiel Brobergen: Vier Windräder in Kranenburg/Brobergen gehören einer dänischen Betreiberfirma. Bei einem weiteren Windrad hält die Bürgerenergie Osteland Genossenschaft 55 Prozent der Besitzanteile, weitere 5 Prozent hält die Energie Oldendorf (ebenfalls Bürgerenergie). Jeweils 20 Prozent halten der Projektierer Windstrom und der Vermarkter Naturstrom.
So lief es bei der Bürgerenergie Osteland
Der Bau der Anlage 2017 kostete gut sechs Millionen Euro, 20 Prozent mussten durch Eigenmittel finanziert werden. Auf die Bürgerenergie seien damals rund 800.000 Euro entfallen, erläutert Peter Wortmann, Geschäftsführer der REEW, zu der die BE Osteland gehört. Die Osteland eG habe aufgrund explodierender Strompreise Rücklagen bilden können und 2022 eine extra hohe Jahresausschüttung von 15 Prozent auf die Einzahlungen der Genossen gewährt.
Das Geld von Bürgern - auch in Form von Kleinstbeteiligungen - wird durchaus gebraucht, um die Kapazitäten bei Windenergie auszubauen. Haben die Bürgerenergiegesellschaften ihren Sitz vor Ort, erfolgt auch die Wertschöpfung dort. Außerdem können Bürgerbeteiligungen die Akzeptanz für neue Standorte für regenerative Energien erhöhen.
Mehr Unabhängigkeit durch Bürgerenergie
Holstenkamp verwies darauf, dass Krisen wie der Ukraine-Krieg Anfälligkeiten der deutschen Energieversorgung aufgezeigt hätten. Durch Bürgerenergie werde das Energiesystem insgesamt widerstandsfähiger, so Holstenkamp. „Gibt es viele verschiedene Akteure, dann kann so ein Schock von außen dem System nicht ganz so viel anhaben.“
In Niedersachsen versucht das Land, durch das Energie-Beteiligungsgesetz von 2024 den Ausbau regenerativer Energien durch eine gezielte Beteiligung von Bürgern und Kommunen zu fördern. Zwei Hauptelemente gibt es hier: Im Ergebnis fließen 0,2 Cent pro Kilowattstunde Strom aus neuen Windrädern oder größeren Freiflächen-PV-Anlagen in die Kassen von Kommunen. Weitere 0,1 Cent pro Kilowattstunde gehen entweder an Bürger oder an die Kommune.
Hürden beim Neueinstieg in Bürgerenergie
Dennoch sind Neueinstiege in die Bürgerenergie hürdenreich. Die Materie ist komplex, die Gründe sind vielfältig. In der Bundesrepublik werden regenerative Energien durch die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetztes (EEG) im Jahr 2000 und damit verbundene garantierte Einspeisevergütungen gezielt staatlich gefördert. Doch erneuerbare Energien sind inzwischen wesentlich wettbewerbsfähiger geworden.
Um Förderkosten zu sparen, wurden 2017 für Windparks und große Photovoltaik-Anlagen Ausschreibungen eingeführt - auch die regenerativen Energien stehen damit immer stärker im marktwirtschaftlichen Wettbewerb.
Zwar müssen Bürgerenergiegesellschaften nicht an Ausschreibungen teilnehmen - das gelte aber bei Bürgerwindparks nur bis 18 Megawatt und bei Freiflächen-Solar bis 6 Megawatt, erläutert Holstenkamp. Zwar wäre es rechtlich möglich, nur ein Bürgerwindrad zu bauen, die übrigen Anlagen eines Windparks würden dann in die Ausschreibung gehen. In der Praxis wird aber kaum eine einzelne Anlage ohne die anderen gebaut. Deshalb stehen Bürgerenergiegesellschaften im Ergebnis trotzdem vor der Hürde der Ausschreibung.
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Die Bundesnetzagentur führt die Ausschreibungen durch und erteilt die Zuschläge. „Durch die Ausschreibung gibt es zusätzlich Unsicherheiten: Komme ich überhaupt zum Zuge oder nicht? Das schreckt Bürgerinitiativen ab, die sich ehrenamtlich damit beschäftigen“, sagte Holstenkamp.
Schon jetzt erhalten Betreiber von älteren Anlagen für eingespeisten Strom nach Ablauf der EEG-Einspeisevergütung nach 20 Jahren nur noch den geringeren Marktwert. Die beihilferechtliche Genehmigung für das EEG läuft Ende 2026 aus. Holstenkamp erwartet, dass ein neues EEG aufgelegt wird, ganz sicher ist das aber noch nicht. Er geht davon aus, dass künftig Differenzverträge eingeführt werden.
Dabei gäbe es nicht mehr nur eine Grenze nach unten, also einen garantierten Mindesterlös für den Betreiber, sondern auch eine Grenze nach oben. Alles, was darüber liegt, würde vom Staat abgeschöpft.
„Eine Frage ist: Kommen Bürgerenergiegesellschaften noch an Flächen heran?“ sagte Holstenkamp. Außerdem dauert der Netzausbau lange und die Netzkapazitäten werden zunehmend knapper. Um erzeugten Strom zwischen zu speichern, sind große und damit teure Speicher nötig.
Bürgerenergie steht vor der Professionalisierung
Bürgerenergiegesellschaften müssen professionell agieren. „Es braucht schon zwei, drei enthusiastische Menschen, die das in die Hand nehmen“, betont Holstenkamp. „Wenn Geschäftsmodelle komplexer werden, dann werden das Ehrenamtliche nicht mehr schaffen.“
BE-Gesellschaften können sich auch durch Fusionen, Ausgründungen oder Kooperationen vergrößern, Netzwerke bilden und eine professionelle Geschäftsführung einstellen. Dann ist freilich Kommunikation wichtig, damit die Bürgernähe nicht leidet, die wiederum die Akzeptanz für regenerative Energien fördern soll.
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