Zähl Pixel
Bandendiebstahl

TDeal mit drei geständigen Kupferdieben in Stade - zwei lehnen ab

Bei 17 Taten sollen die Angeklagten große Mengen von Kupferdraht und Werkzeuge erbeutet haben sollen.

Bei 17 Taten sollen die Angeklagten große Mengen von Kupferdraht und Werkzeuge erbeutet haben sollen. Foto: Polizeipräsidium Oberbayern Nord

Im Prozess vor dem Landgericht Stade wegen Bandendiebstahls von Kupferleitungen ließen sich drei Angeklagte auf Verständigungen ein. Für einen wurde der Haftbefehl aufgehoben. Ob das den Verlauf der Hauptverhandlung erleichtert, bleibt abzuwarten.

author
Von Susanne Helfferich
Mittwoch, 08.05.2024, 11:50 Uhr

Landkreis. Angeklagt wegen schweren Bandendiebstahls sind fünf Männer zwischen Anfang 20 und 51 Jahren. 17 Taten werden ihnen vorgeworfen, bei denen sie in verschiedenen Konstellationen große Mengen von Kupferdraht und Werkzeuge erbeutet haben sollen.

Was die Voraussetzung für den Deal mit den Angeklagten war

Um diese Taten vor Gericht aufzurollen, wurden zunächst zehn Verhandlungstage angesetzt. Nach Verlesung der Anklage am ersten Verhandlungstag Ende April hatten sich Kammer, Verteidigung und Staatsanwaltschaft zu Verständigungsgesprächen zurückgezogen. Nun ließen sich drei Angeklagte auf Einigungen ein.

Diese Verständigungsgespräche (§ 257c StPO) sind eine Art Deal: Umfangreiche Geständnisse könnten ein deutlich geringeres Strafmaß zur Folge haben - und ein langwieriges und teures Verfahren vermeiden.

Die Bindung des Gerichtes an eine Verständigung entfällt, wenn rechtlich oder tatsächlich bedeutsame Umstände übersehen worden sind oder sich neu ergeben haben.

Oft geht es bei Verständigungen um Feinheiten und so musste die 3. Große Strafkammer am Montagvormittag mehrmals unterbrechen und nachjustieren, bevor der Vorsitzende Richter Marc-Sebastian Hase die jeweiligen Erklärungen zur Verständigung verlas.

Einem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft

Für drei Beschuldigte konnten nach diesen Gesprächen Einigungen gefunden werden: Einer kann mit einer Bewährungsstrafe rechnen, der Haftbefehl wurde bereits aufgehoben. Zwei weitere müssen mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren und neun Monaten beziehungsweise bis zu fünf Jahren rechnen.

Bei zwei Angeklagten ergaben die Gespräche bisher keine Annäherung. Für einen der beiden steht ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren im Raum. „Das erscheint uns im Vergleich zu den anderen sehr viel“, so der Hamburger Verteidiger Manfred Gretzmann.

Auch Rechtsanwältin Andrea Anisic mochte sich für ihren Mandanten nicht festlegen. Der 51-Jährige, der seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Schrott und Altmetall verdient, war bei Verlesung der Anklage als Kopf der Bande bezeichnet worden.

„Mein Mandant wird einräumen, was er getan hat, aber an einem Deal werden wir uns nicht beteiligen.“ Er habe in drei Fällen die Tatorte abgesichert, aber habe weder Diebesgut getragen, abtransportiert noch verwertet. Er sei zwar der Älteste, aber nicht der Kopf der Bande.

Der Prozess wird am Donnerstag, 16. Mai, mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt.

Weitere Artikel