TDiese Voraussetzungen müssen ukrainische Lehrer und Pädagogen erfüllen

Wer in Niedersachsen als Lehrkraft arbeiten möchte, muss sein ausländisches Lehramtsstudium anerkennen lassen, indem die Gleichwertigkeit des im Ausland abgeschlossenen Lehramtsstudiums beantragt wird. Foto: Murat/dpa
Das regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg erklärt, welche Voraussetzungen ukrainische Pädagogen wie die in Lavenstedt lebende Viktoriia Gluckhovska erfüllen müssen, um in Niedersachsen die Chance auf einen festen Vertrag zu bekommen.
„Die Dauer einer Befristung mit Sachgrund, beispielsweise, erfolgt vorbehaltlich der individuellen Prüfung des Einzelfalls“, so das Landesamt. Grundsätzlich haben alle Menschen, unabhängig ihrer Herkunft, die gleichen Voraussetzungen für einen unbefristeten Arbeitsvertrag, sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Sprecherin Melanie Bünn: „Für Lehrkräfte aus der Ukraine gelten die gleichen Regelungen wie für Lehrkräfte aus anderen Ländern: Sie müssen ihr ausländisches Lehramtsstudium anerkennen lassen, indem sie die Gleichwertigkeit des im Ausland abgeschlossenen Lehramtsstudiums beantragen.“
Dafür müssten folgende Voraussetzungen vorliegen: Die Ausbildung berechtigt in dem Land, in dem sie absolviert wurde, zur Ausübung des Berufs als Lehrkraft und es bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen der im Herkunftsland absolvierten Ausbildung und der niedersächsischen Lehramtsausbildung.
Ukraine: Schwerpunkt liegt auf einem Fach
In Niedersachsen wird die Lehrbefähigung mit einem Masterabschluss in mindestens zwei Fächern und einem Referendariat mit abschließender Staatsprüfung erworben. „Mehr als die Hälfte der derzeit eingehenden Anträge werden von Menschen aus der Ukraine gestellt“, so das Landesamt. „Typischerweise werden dort zwei Fächer studiert, allerdings nicht gleichwertig, wie es in Niedersachsen der Fall ist, sondern mit dem Schwerpunkt auf einem Fach. Zudem ist das Studium dort kürzer.“
Daher müsse nahezu immer vor der Anerkennung eine Ausgleichsmaßnahme, etwa eine Studienleistung an einer Universität, durchlaufen werden. Ein Referendariat gebe es in der Ukraine nicht. Hinzu komme, dass viele Antragsteller Deutsch als Fremdsprache studiert haben. Fremdsprachlicher Unterricht unterscheide sich wesentlich vom muttersprachlichen Unterricht. Daher seien in diesen Fällen Studienleistungen in der Fachdidaktik Deutsch als Muttersprache nachzuholen.