TDoppelmord von Fischerhude: Ex-Partnerin des Mörders angeklagt

Polizisten stehen mit einem Polizeiwagen vor einem Haus in Fischerhude, in dem zwei Tote gefunden wurden. Eine weitere Frau wurde schwer verletzt. Foto: Julian Stratenschulte
Vor zwei Jahren wurden in Fischerhude zwei Menschen brutal erschossen. Jetzt steht auch die ehemalige Lebensgefährtin des rechtskräftig verurteilten Mörders vor Gericht.
Verden. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat sich die 40-Jährige aus Neustadt am Rübenberge vor zwei Jahren mit ihrer Zeugenaussage in dem Mordprozess der uneidlichen Falschaussage schuldig gemacht.
Vor der am 28. Dezember 2021 verübten Tat hatte die Frau mit dem späteren Mörder auf dem Hof eines Prinzen in Wehldorf bei Zeven gewohnt. Dessen Bruder und Mutter wurden von dem heute 66-Jährigen erschossen. Eine Zeugin, die ihn ins Haus der Opfer gelassen hatte, wollte der Mann mit einem Kopfschuss töten. Er wurde später zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bei besonderer Schwere der Schuld verurteilt.
Sie gibt an, nie eine Beziehung mit ihm gehabt zu haben
Am 14. Juli 2022 hatte die jetzige Angeklagte als Zeugin im Mordprozess ausgesagt. Vorgeworfen wird ihr nun, dabei fälschlicherweise behauptet zu haben, dass sie mit dem Prinzen lediglich eine Freundschaft verband. Sie hätten „nie miteinander sexuell verkehrt“ und „keine Beziehung“ geführt.
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Später soll sie dies gegenüber den beiden Verteidigern ihres Ex-Lebensgefährten korrigiert haben. „Sie hat gelogen, weil sie im Vorfeld von dem Prinzen bedroht wurde“, heißt es dazu im Strafbefehl. Am 15. Dezember 2022 hatte die zweifache Mutter nochmals aussagen sollen, war aber zuvor vom Vorsitzenden Richter belehrt worden, dass sie sich nicht selbst belasten müsse. Daraufhin hatte sie die Aussage verweigert. Laut Strafbefehl war die Beziehung „wesentlich“ für den Mord und das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe.
Zuschauer müssen den Gerichtssaal verlassen
Den Strafbefehl hatte sie nicht akzeptiert, so kam es zur Verhandlung. Entsetzt reagierte ihr Verteidiger, als er nach Betreten des Saales in den Zuschauerraum schaute. „Presse, oh Gott“, entfuhr es ihm. „Davor hatte sie panische Angst.“ Der Verteidiger bat um ein Gespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. „Es geht ihr sehr schlecht“, sagte er über seine Mandantin. Dann mussten Zuschauer und Angeklagte den Raum verlassen. Am Ende der Erörterungen wurde das Verfahren ausgesetzt.
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Was auch immer hinter verschlossenen Türen besprochen wurde: Nun werden der Vorsitzende Richter und die Staatsanwältin aus dem Mordprozess als unverzichtbare Zeugen angesehen. Ein neuer Verhandlungstermin soll angesetzt werden. Welche Strafe die Angeklagte laut Strafbefehl hätte zahlen sollen, wurde nicht gesagt.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte auf Nachfrage, dass auch gegen den Prinzen ein Verfahren beim Amtsgericht anhängig sei. Was ihm vorgeworfen wird, dazu konnte er am Donnerstag nichts sagen. Im Mordprozess hatte der Immobilienkaufmann von einer rein freundschaftlichen Beziehung zur 40-Jährigen gesprochen. Auf die damalige Frage des Vorsitzenden Richters, ob es von seiner Seite „mehr gab“, hatte der Mann geantwortet: „Niemals.“ (san)