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Straßensanierung

TDritter Antrag in einem Jahr: Dollerner Rat streitet weiter um die Strabs

Durch die Straßenausbaubeiträge haben Kommunen die Möglichkeit, Straßensanierungen zu finanzieren. Doch rechtlich ist das höchst angreifbar.

Durch die Straßenausbaubeiträge haben Kommunen die Möglichkeit, Straßensanierungen zu finanzieren. Doch rechtlich ist das höchst angreifbar. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Seit Jahren ringt Dollern mit der umstrittenen Satzung für den Straßenausbau. Die Verwaltung warnt - wieder einmal - eindringlich vor rechtlichen Risiken. Doch das überzeugt nicht alle.

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Von Steffen Buchmann
Freitag, 30.08.2024, 15:50 Uhr

Dollern. Es ist eine schier unendliche Geschichte mit der umstrittenen Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) in Dollern. Nachdem zuletzt Agathenburg im Juni 2024 die Strabs abgeschafft hatte, steht Dollern als letzte verbleibende Kommune der Samtgemeinde Horneburg unter Zugzwang.

Seit 2017 landete bereits viermal ein Antrag auf der Tagesordnung des Rates, um die Strabs abzuschaffen, ohne dass die Antragsteller von FDP oder CDU eine Mehrheit hinter sich bringen konnten. Vergangene Woche folgte nun Antrag Nummer fünf.

„Die Strabs ist nicht nur ungerecht, sondern auch rechtswidrig“, sagt Antragsteller Ralf Kimmel (CDU). Im Dezember 2023 hatte der Dollerner Rat die Verwaltung damit beauftragt, eine rechtlich gesicherte Satzung zu verfassen. Dies sei jedoch nicht möglich, betont Bauamtsleiter Roger Courtault.

Bescheide nicht haltbar

„Bei der Strabs gilt nach aktueller Rechtsprechung das Richterrecht“, erklärt Courtault. Hierbei können Richter bei unvorhergesehenen Gesetzeslücken Grundsätze im Rahmen von Einzelfällen schaffen, ohne diese aus Gesetzen abzuleiten.

Einen solchen Fall gab es 2022 in Dollern, als der damalige FDP-Ratsherr Paul Müller und weitere Anlieger des Heuwegs gegen die Beitragserhebung der Samtgemeinde vor dem Verwaltungsgericht Stade klagten - mit Erfolg.

Bescheide an Bewohner, die auf Grundlage der Strabs ausgestellt würden, wären bei einer Rechtsstreitigkeit nicht haltbar, betont Courtault. „Hierfür müsste eine Rückverfolgung von Unterhaltungsmaßnahmen der letzten 30 Jahre erfolgen, was durch die Verwaltung nicht möglich ist“, verdeutlicht der Bauamtsleiter.

Keine Mehrheit im Rat

Die Samtgemeinde müsste hierzu eine Fachperson beschäftigen, die bei Anwendung der Strabs die Fälle auf Rechtssicherheit prüft, sagt Samtgemeindebürgermeister Knut Willenbockel. Derzeit gebe es jedoch niemanden in der Verwaltung, der diese Aufgabe übernehmen könne. Zudem sei dies betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, da Dollern als letzte Mitgliedsgemeinde an der Strabs festhält.

Die Argumente der Verwaltung klingen überzeugend, jedoch nicht für alle Ratsmitglieder. Christoph Wichern (CDU) verwies auf die fehlende Aktualisierung der Satzung sowie das Vorbringen der Argumente in Schriftform, während Martin Dickner (Grüne) keine Veränderung des Sachstands im Vergleich zur letzten Abstimmung sieht.

Bei der Abstimmung sprachen sich fünf Ratsmitglieder für die Abschaffung der Strabs aus, fünf votierten dagegen. Da ein Mehrheitsbeschluss notwendig ist, fällt auch der fünfte Abschaffungsantrag im Dollerner Rat durch und die Strabs bleibt in der Gemeinde weiterhin bestehen.

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