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TDrochtersen will nicht gemeldete Hunde von Firma aufspüren lassen

Zahlen Herrchen und Frauchen für ihn Steuern oder nicht? Drochtersen vermutet eine Dunkelziffer an nicht gemeldeten Hunden. Jetzt sollen alle Haushalte befragt werden.

Zahlen Herrchen und Frauchen für ihn Steuern oder nicht? Drochtersen vermutet eine Dunkelziffer an nicht gemeldeten Hunden. Jetzt sollen alle Haushalte befragt werden. Foto: pixabay

Die Finanzlage in Drochtersen ist mies, da hilft jeder Euro, auch durch die Hundesteuer. Ob wirklich alle Tiere gemeldet sind, will die Gemeinde ermitteln lassen. Aber ist das zulässig?

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Von Katja Knappe
Freitag, 12.09.2025, 05:50 Uhr

Drochtersen. Immer wieder mal war in den politischen Gremien Drochtersens zu hören, dass es im Gemeindegebiet wesentlich mehr Hunde gebe, als gemeldet seien. Um wie viele Hunde es geht, war indes immer unklar. Weil Hundesteuern aber auch Einnahmen für die Gemeinde bedeuten, plant die Verwaltung, der Sache auf den Grund zu gehen: Eine externe Firma soll mit einer Hundebestandserfassung beauftragt werden.

66.536 Euro Hundesteuer-Einnahmen im Jahr 2024

Das Thema steht am kommenden Montag, 15. September, 19 Uhr, bei der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal im Ratssaal auf der Tagesordnung. Im Vorjahr erzielte die Gemeinde über die Hundesteuer Einnahmen in Höhe von 66.536,63 Euro.

Diese Steuer ist nicht zweckgebunden, die Gemeinde kann sie also für ihre kommunalen Aufgaben ausgeben. Weil die Finanzlage der Gemeinde immer brenzliger wird, hatte Drochtersen 2024 diverse Steuern erhöht, darunter erstmals nach 23 Jahren auch die Hundesteuer.

Für den ersten Hund zahlen Halter nun 76 Euro, für den zweiten 120 und für jeden weiteren 160 Euro. Halter von Hunden, bei denen nach dem Niedersächsischen Hundegesetz festgestellt wurde, dass sie gefährlich sind, zahlen 600 Euro für ihr Tier.

Aktuell sind in der Gemeinde 1003 Hunde steuerlich registriert, darunter 719 Tiere als Ersthunde, 214 als Zweithunde und 70 weitere Hunde. Bisher fallen nicht gemeldete Hunde der Verwaltung eher zufällig auf, etwa vier-, fünfmal jährlich, sagt Andres Fischer vom Ordnungsamt. Dabei geht es meist um Einsätze von Mitarbeitern, wenn Nachbarn sich wegen Hundegebell beschwerten oder um Beißvorfälle, weiß Witt.

Externe Firma soll alle Haushalte besuchen

Die Gemeinde beabsichtigt, eine externe Firma mit der Durchführung einer Hundebestandsaufnahme im gesamten Gemeindegebiet zu beauftragen. Dabei gehe es nicht nur um Mehreinnahmen für die Gemeinde, sondern eben auch um Steuergerechtigkeit, betont Witt.

Alle Haushalte sollen von der Firma besucht werden. Nicht angetroffene Bürger würden mittels Schreiben im Briefkasten über die Hundesteuerpflicht informiert, so steht es in der Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung. Die Kosten für die Erhebung belaufen sich auf rund 7500 Euro. Wie hoch die Mehreinnahmen durch steuerlich neu registrierte Hunde werden, kann noch nicht abgeschätzt werden.

Ministerium: Kommune muss Hunde selbst zählen

Dass eine solche Hundebestandserfassung über eine externe Firma rechtlich überhaupt zulässig ist, ist allerdings fraglich. Denn wenn dabei ermittelte Daten für die Ermittlung von Berechnungsgrundlagen kommunaler Steuern herangezogen werden, ist das nicht erlaubt.

„(...) Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, etwa durch eine Hundebestandsaufnahme, ist daher ausschließlich durch die Kommune selbst vorzunehmen. Eine Beauftragung privater Dienstleister ist gesetzlich nicht vorgesehen“, teilte Oliver Rickwärtz, Pressesprecher im niedersächsischen Landesinnenministerium, auf TAGEBLATT-Anfrage mit.

„Soweit die Kommune die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, beispielsweise sofern ein Hundehalter seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, hat sie diese (...) zu schätzen. Diese Schätzung muss durch die Kommune selbst erfolgen und sachlich sowie verhältnismäßig begründet sein“, so Rickwärtz.

Bürger sollen vor Zählung informiert werden

Bevor überhaupt eine Hundezählung startet, soll die Bevölkerung in jedem Fall rechtzeitig informiert werden - damit Halter nicht registrierte Hunde noch anmelden können, ohne Sanktionen fürchten zu müssen, heißt es in der Beschlussvorlage.

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