TErweiterung des Kliemannslandes: Nachbarn in Rüspel befürchten Ärger
Wenn es nach Fynn Kliemann, Geschäftsführer des Kliemannslandes, geht, werden neue Planungen im Rüspel transparent kommuniziert. Foto: Hennings
Für das Kliemannsland gab es immer wieder große Pläne. Tiny Häuser und Wohnmobilstellplätze sind längst vom Tisch. Geblieben ist ein Parkplatz - und der sorgt für Diskussionen.
Rüspel/Zeven. Bislang herrscht mehr oder minder Wildwuchs gegenüber der Feuerwehr an der Eichenstraße in Rüspel. Auf dem Grundstück des ehemaligen Dorfgasthofs hat Fynn Kliemann vor Jahren das Kliemannsland gegründet. Aus dem Insidertipp ist ein Besuchermagnet geworden - aus dem „Heimwerker“ ein Eventmanager.
Vor drei Jahren trug sich der Landbesitzer mit der Absicht, eine weitere Entwicklung anzustoßen. Das Ansinnen war Anlass, um einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieses Verfahren zieht sich seit nunmehr drei Jahren. Und es hat diverse Änderungen in der Planung gegeben. Die Errichtung von Tiny Häusern ist ebenso vom Tisch wie die eines Hotels und die Ausweisung von Wohnmobilstellplätzen.
Parkplatz soll hinter dem Sportplatz entstehen
Geblieben ist die Erweiterung des Kliemannslandes um einen Parkplatz. Der soll hinter dem Sportplatz angelegt werden und eine Zuwegung von der Gabelung Eichenstraße/Georg-Brinke-Weg erhalten. Hinzu kommt, das bestehende „Kliemannsland“ planerisch zu ordnen - also festzulegen, wo was erlaubt ist.

Mit einem Bebauungsplan möchte die Gemeinde Elsdorf die Entwicklung des „Kliemannslandes“ in Rüspel in geordnete Bahnen lenken. Foto: Hennings
Im Dorf, unter den Nachbarn und einigen Mitgliedern des Gemeinderates kommt das eine wie das andere, das, was geplant war und was geplant ist, nicht gut an. Das wurde zum wiederholten Mal während der jüngsten Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde deutlich.
Befürchtungen der Nachbarschaft sind nicht ausgeräumt
Dessen Mitglieder hatten über den Umgang mit den Anregungen und Bedenken zu befinden, die während der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Anfang des Jahres geäußert worden waren. Neben Behörden wie dem Landkreis hatten Träger öffentlicher Belange wie die Landwirtschaftskammer oder NABU Stellungnahmen abgegeben. Änderungen für die Planung ergaben sich daraus nicht.
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Aus dem Dorf waren zwei Dutzend Eingaben eingegangen. Vor dem Hintergrund unschöner Erfahrungen der zurückliegenden Jahre gibt es in der Nachbarschaft weiterhin die Befürchtung, es werde zu unbefugtem Betreten von Grundstücken, Lärmbelästigung, wildem Parken oder illegalem Campen kommen.
Doch diese und ähnliche Bedenken lassen sich mit dem Planungsrecht nicht ausräumen. Sind die Grenzen des Zulässigen überschritten oder kommt es zu Regelverstößen, so ist das Ordnungsrecht berührt. Mithin müssten das Ordnungsamt oder die Polizei einschreiten.
Mit dem Bebauungsplan alles in geordnete Bahnen lenken
Das 2,1 Hektar große Bestandsgelände des Kliemannslandes ist in fünf Nutzungszonen eingeteilt. Zudem wird die Grünfläche im hinteren Bereich als solche festgeschrieben. Der Teich ist geschützt. Eine Randbepflanzung ist vorgeschrieben. Als Ausgleich für die Einrichtung von 350 Parkplätzen südöstlich des Sportplatzes und die Zufahrt ist eine Ausgleichsfläche mit Anpflanzungen sowie ein Pflanzstreifen entlang der Grundstücksgrenze zur freien Landschaft hin festgesetzt.
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Ungeachtet dessen bekundeten während der Ausschusssitzung sowohl Zuhörer als auch die Ausschussmitglieder Jörg Peters (SPD) und Jürgen Eckhoff (WFB) ihren Widerstand gegen die Planung. „Wir helfen, etwas zu legalisieren, was derzeit nicht legal ist. Das sollten wir nicht tun“, stellte Eckhoff fest. Jörg Peters monierte, dass den Bürgern die Beweislast aufgebürdet werde, sollte es zu Regelverstößen kommen.
Bernhard Poppe (CDU), Ausschussvorsitzender, reagierte darauf mit dem Verweis auf die jahrelange Existenz des Kliemannslandes und die Absicht der Gemeinde, „das alles mit einem Bebauungsplan zu ordnen und in geregelte Bahnen zu lenken“. Gegen die Stimmen von Eckhoff, Peters und Jörg Heinings (SPD) empfahl die CDU-Ausschussmehrheit dem Rat, den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung zu beschließen. (ham)
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