T„Fortuna B“-Einsatz nach Wal-Rettungsaktion: Wer trägt die Kosten?
Der Schlepper „Fortuna B“ im Fokus: Der Behördeneinsatz in Cuxhaven wirft Fragen zur Kostenübernahme auf. Foto: Christoph Reichwein/dpa
Als die „Fortuna B“ nach der Wal-Rettungsaktion in Cuxhaven festmacht, sind Küstenwache und Polizei wegen Störungsaufrufen in den sozialen Netzwerken vor Ort. Wer für die Kosten aufkommt.
Kreis Cuxhaven. Nach dem Einsatz rund um den Schlepper „Fortuna B“ im Hafen von Cuxhaven steht eine Frage im Raum: Können die Kosten eines solchen Behördeneinsatzes einer privaten Initiative in Rechnung gestellt werden?
Das Niedersächsische Innenministerium hat dazu nun auf Anfrage der Cuxhavener Nachrichten Stellung genommen - und macht deutlich: Möglich ist das grundsätzlich schon. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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An dem Einsatz am Sonnabend, 3. Mai, waren unter anderem die Polizeiinspektion Cuxhaven und die Wasserschutzpolizei Hamburg beteiligt.
Hintergrund war auch die Sorge vor möglichen Störungen. In sozialen Netzwerken hatte es zuvor entsprechende Aufrufe gegeben. Zudem war das öffentliche Interesse durch die vorausgegangene Rettungsaktion rund um den Buckelwal „Timmy“ bereits groß.
Das Veranlasserprinzip ist ausschlaggebend
Konkret geht es um das sogenannte Veranlasserprinzip, erläutert Maximilian Felmberg, Pressesprecher des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Zahlen muss in der Regel die Person oder Gruppe, die einen Einsatz ausgelöst hat.
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Allgemeine Einsätze zur Gefahrenabwehr - etwa, wenn Behörden eine Lage zunächst absichern oder beobachten - seien normalerweise nicht automatisch kostenpflichtig.
Anders könne es aussehen, wenn eine Person oder eine Initiative durch ihr Handeln direkt Anlass für bestimmte Maßnahmen gegeben habe. Dann könnten Gebühren erhoben werden.
Wann einzelne Personen belangt werden können
Grundsätzlich könnten laut Ministerium auch private Initiativen zur Kasse gebeten werden. Dafür müsse die Initiative aber rechtlich eigenständig auftreten und tatsächlich für den Anlass des Einsatzes verantwortlich sein.
Ist eine Gruppe dagegen kein eingetragener Verein oder keine eigene rechtliche Einheit, wird es komplizierter. In solchen Fällen könnten einzelne verantwortliche Personen belangt werden.
Behörden dürfen Rechnung nicht an irgendeine Gruppe schicken
Wie hoch mögliche Kosten wären, hängt vom jeweiligen Einsatz und der Gebührenordnung des Landes Niedersachsen ab. Das Ministerium macht außerdem deutlich: Behörden dürfen die Rechnung nicht einfach irgendeiner Gruppe schicken. Ein Kostenbescheid müsse sich immer an die Personen richten, die rechtlich als Verursacher gelten.
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Möglich wäre allerdings, dass eine Initiative freiwillig Kosten übernimmt. Das könnte dann über eine private Vereinbarung geregelt werden.
Eine konkrete Bewertung des Einsatzes rund um die „Fortuna B“ enthält die Antwort des Ministeriums nicht. Sie beschreibt lediglich die allgemeinen rechtlichen Grundlagen: Die „Fortuna B“ verließ am Donnerstag, den 7. Mai, gegen 14.11 Uhr den Cuxhavener Hafen.
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