TFredenbeckerin weist Vorwurf zurück: Keine Explosion nach Kündigung geplant
In Agathenburg kam es zu keiner Explosion: Das Gas-Luft-Gemisch war laut Gutachter aber zündfähig. Das Symbolfoto zeigt einen in München nach einer Sprengung ausgebrannten Transporter, Kriminaltechniker sichern Spuren. Foto: Felix Hörhager/dpa
Plante sie eine Explosion, um sich an ihrer Arbeitgeberin zu rächen? Die Angeklagte sagt Nein. Aufgrund ihres Rheumas hätte sie die Gasflasche nicht aufdrehen können.
Agathenburg. Im Gasflaschen-Prozess von Agathenburg hat die Angeklagte am Freitag im Landgericht Stade ihr Schweigen gebrochen und die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Laut Anklage soll die 40-Jährige am 2. Dezember 2024 aus Verärgerung über eine Schlechtwetter-Kündigung das Ventil einer Propangasflasche geöffnet und den Brenner aufgedreht haben.
Verteidiger verliest Erklärung seiner Mandantin
Laut Brand- und Explosionsgutachter Dr. Reimar Münnekhoff hätte es zur Explosion kommen können. Staatsanwältin Rieke Jobmann wirft ihr vor, Leib und Leben ihrer Kollegen und der Geschäftsführerin der Fassadenreinigungsfirma in Agathenburg gefährdet zu haben.
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Über ihren Verteidiger Rainer Mertins ließ die Fredenbeckerin vor der 3. Großen Strafkammer eine Stellungnahme verlesen. Weil ein Mordvorwurf im Raum stehe, äußere sie sich nur schriftlich. In der Einlassung bestritt sie den Tatvorwurf: „So war es nicht.“
Neue Details zur Kündigung
Die Tat habe sie „nicht begangen“, erklärte Mertins. Sie sei „nicht wütend“ auf ihre Ex-Arbeitgeber oder ihre Kollegen gewesen. Sie habe die rechte Tür des Sprinters nicht aus Enttäuschung oder Ärger kräftig und laut zugeschlagen. Vielmehr hätten das alle im Betrieb so gemacht, um eine Fehlermeldung des Sensors beim Start des Fahrzeugs zu vermeiden. Hinzu komme: Sie habe bereits geahnt, dass sie gekündigt wird. Sie habe sich zu dem Zeitpunkt bereits woanders beworben - und war laut Mertins optimistisch, eingestellt zu werden.
In ihrer Einlassung, diese sichert im Strafprozess den Anspruch auf rechtliches Gehör und faires Verfahren, unterstellte sie Kollegen und Arbeitgeber, sich vor der Kündigung „besprochen zu haben“. Sie sei auf die Straße gesetzt worden, weil der ihr zugeteilte Kollege aufgrund von Cannabis am Steuer den Führerschein verloren habe. Dieser habe seine MPU nicht bestanden. Die Firma habe einen Fahrer benötigt, sie sollte deshalb gehen und den Weg für eine Neueinstellung frei machen.
Angeklagte bestreitet Tatvorwurf
Ohnehin, so der Verteidiger mit Blick auf eine Zeugenaussage, hätte sie aufgrund ihres Rheumas die von ihrem Kollegen auf der Baustelle in Bremen kontrollierte Propangasflasche gar nicht mit der einen Hand aufdrehen können.
Gefälschte Impfausweise
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Im Telefongespräch mit dem Kollegen habe sie den Vorwurf abends „vehement abgestritten“. Ihre Ex-Chefin hatte das Gespräch nach eigener Aussage mitangehört und schriftlich dokumentiert. Die Worte „aus Versehen“ seien „nicht tatsächlich gemeint“ gewesen. Die 40-Jährige sagte, dass es in der Firma vor dem Einsatz der Brenner keine Sicherheitsunterweisung gegeben habe. Am dritten Verhandlungstag hatte der Seniorchef das Gegenteil behauptet.
Angeklagte gilt als „zuverlässige Mitarbeiterin“
Ob das ihre Worte seien, fragte Hase. Sie antwortete: „Jupp.“ Wie glaubwürdig die Angeklagte ist, das muss die Kammer unter Vorsitz von Richter Marc-Sebastian Hase entscheiden. Gutachterin Dr. Anja Lavička, Fachärztin für Psychiatrie, machte sich Notizen. Sie kam am Freitag nicht zu Wort.

Verärgert über Kündigung? Eine Angestellte soll laut Anklage eine Gasflasche in einem Transporter aufgedreht haben. Foto: Roberto Pfeil/dpa
Stattdessen befragte das Gericht den früheren und den aktuellen Vorgesetzten der 40-Jährigen zu deren Verhalten am Arbeitsplatz und Persönlichkeit. Diese zeichneten ein positives Bild von der Angeklagten. Ihr aktueller Chef berichtete, dass er den Arbeitsvertrag gerade erst entfristet habe. Sie sei eine „äußerst zuverlässige Mitarbeiterin“. Auch ein früherer Teamleiter äußerte sich positiv, es habe „nie einen Ausraster“ an seiner Linie gegeben. Der Prozess wird am Montag, 16. Februar, 13.30 Uhr, fortgesetzt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
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