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Prozess

TGrausige Bilder nach Vierfach-Mord: Soldat zeigt keine Emotionen

Der wegen vierfachen Mordes Angeklagte Florian G. (links) sitzt neben seinem Verteidiger René Lancker im Gerichtssaal in Verden.

Der wegen vierfachen Mordes Angeklagte Florian G. (links) sitzt neben seinem Verteidiger René Lancker im Gerichtssaal in Verden. Foto: Christina Sticht

„Ich konnte sie nicht leiden“, sagt der mutmaßliche Vierfach-Mörder aus Scheeßel über die Frau, die mit ihrer dreijährigen Tochter erschossen wurde. Im Mordprozess berichtete die Rechtsmedizinerin von der Obduktion.

Von Wiebke Bruns Samstag, 12.10.2024, 08:50 Uhr

Verden. Es handelt sich um eine 33 Jahre alte Frau und deren dreijährige Tochter. Gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen hat der Angeklagte Florian G. gestanden, diese beiden Opfer in Brockel sowie den neuen Partner seiner damaligen Frau und dessen Mutter in Westervesede in der Nacht zum 1. März 2024 erschossen zu haben.

Über die getötete 33-Jährige soll der Soldat gegenüber dem forensischen Psychiater gesagt haben: „Ich konnte sie vom ersten Tag nicht leiden. Erschossen habe er sie, „weil sie ihn und seine Frau auseinander gebracht habe“. So zumindest seine Sicht der Dinge. Die Tötung des Kindes im Kinderzimmer sei ein Versehen gewesen.

Florian G. hat mindestens zehnmal geschossen

Mindestens zehn Schüsse muss der Täter abgefeuert haben, legte sich die Rechtsmedizinerin fest und erläuterte detailliert die schweren Verletzungen. Die Mutter soll bei der Tat ihre jüngste Tochter in einer Wolldecke vor ihrem Körper gehabt haben. Das Verletzungsbild spreche dafür, dass die Frau sich mit der rechten Körperhälfte zum Schützen befand und dann noch eine Drehbewegung gemacht hat.

Tödlich seien die Kopfschüsse gewesen. Bei der drei Jahre und neun Monate alten Tochter bezeichnete sie die „Brustkorbdurchschüsse mit vollständiger Zerreißung des Herzens“ als todesursächlich. Mutter und Kind seien sofort tot gewesen.

Keine aufgesetzten Schüsse, sondern mit mindestens einem Meter Abstand abgefeuert, erklärte die Rechtsmedizinerin. Es habe sich um „Hohlspitzgeschosse“ gehandelt. „Das Ausmaß der Verletzungen haben wir sonst bei üblichen Handfeuerwaffen nicht“, antwortete sie auf die Frage eines Nebenklagevertreters.

Rund 200 grausige Bilder auf Laptop angeschaut

Diese Geschosse würden nach Eintritt in den Körper „pilzartig aufsprießen“. In ihrem Gutachten soll sie von „Militärmunition“ ausgegangen sein. Dem widersprach ein Verteidiger. Der Jurist behauptete, dass bei der Bundeswehr keine Hohlspitzmunition verwendet wird, sondern nur „Vollmantelgeschosse“.

Bis vor ein paar Jahren wurden am Verdener Landgericht die Bilder der Opfer von Tötungsdelikten nur von den Verfahrensbeteiligten am Richtertisch angesehen. Mittlerweile werden sie auf einer Leinwand oder einem großen Fernsehbildschirm der anwesenden Öffentlichkeit gezeigt. So wurde es auch schon in diesem Prozess gehandhabt.

Angeklagter zeigt wieder keinerlei Emotionen

Die Bilder dieser beiden Opfer müssen so furchtbar sein, dass sich die Verfahrensbeteiligten die rund 200 Fotos von der Obduktion auf Laptops anschauten. „Es ist ein Verletzungsbild, wie wir es nur ausgesprochen selten sehen“, stellte der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk fest.

Auf dem Laptop seiner Verteidigerin schaute Florian G. bei den Fotos der erschossenen Frau genau hin. Wirkte dabei aber so emotionslos wie jemand, der sich langweilige Urlaubsbilder von Bekannten ansieht. Die Bilder des getöteten Kindes sah er sich dagegen nicht an.

Am Ende dieses sechsten Verhandlungstages ging es erneut um das Thema Einlassung des Angeklagten. „Irritiert“ sei man als Kammer von dessen Aussageverhalten. Erst wollte er sich nicht äußern, dann sei eine Einlassung angekündigt worden.

Am Donnerstag sei von einem Verteidiger mitgeteilt worden, dass, wenn eine Einlassung erfolgen sollte, mit dieser eher zum Ende der Beweisaufnahme zu rechnen sei, berichtete der Vorsitzende und erklärte Florian G. was dies bedeutet: Trotz der geständigen Angaben gegenüber dem Psychiater habe er als schweigender Angeklagter die Stellung eines bestreitenden Angeklagten.

Der Prozess soll am 18. Oktober fortgesetzt werden.

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