TGroße Umstellung beim Kabel-TV: Wer betroffen ist

Wenn Mieter in Kürze nicht vor einem schwarzen TV-Bildschirm sitzen wollen, sollten sie jetzt Einzelverträge abschließen. Foto: Till Simon Nagel/dpa
Die bisherige Regelung fällt, Millionen Haushalte in Deutschland müssen sich auf Änderungen einstellen. Was dahintersteckt, wer zeitnah reagieren muss - und warum die Verbraucherzentrale Senioren warnt.
Landkreis/Cuxhaven. Wenn das Nebenkostenprivileg fällt, müssen Millionen deutsche Haushalte den TV-Kabelanschluss nicht mehr pauschal bezahlen. Mieter müssen sich selbst um ihren Anschluss kümmern. Gerade bei älteren Menschen sorgt das für Sorgen.
Hintergrund: Bei Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamem Kabelanschluss dürfen Eigentümer die Gebühren über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen, unabhängig davon, ob diese den Kabelanschluss zum Fernsehen nutzen oder nicht.
Mit dem Ende 2021 aktualisierten Telekommunikationsgesetz wurde diese Regelung gekippt. Jedoch gibt es eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2024. Ab dem 1. Juli kommenden Jahres können die bundesweit mehr als zwölf Millionen betroffenen Haushalte die TV-Empfangsart frei wählen. Heißt aber auch: Künftig müssen alle Mieter ihre Verträge selbst abschließen - und das möglichst vor Ablauf des jeweiligen bestehenden Vertrages.
Ende des Kabel-TV-Zwangs: Was Mieter jetzt wissen müssen
„Um Ihnen frühzeitig die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, werden wir unsere langfristigen Verträge mit der Vodafone Deutschland GmbH zum 31. Dezember kündigen, damit Sie sich mit einem entsprechenden Anbieter in Verbindung setzen können“, teilten etwa die Wohnstätten Cuxhaven per Aushang in den Treppenhäusern ihren Mietern mit. Den Betroffenen steht nun eine relativ große Auswahl an alternativen Empfangsmöglichkeiten und Anbietern zur Verfügung.
Doch nicht alle Vermieter reagieren so schnell: „Mein Vermieter hat mir zu früh gekündigt und hilft mir jetzt nicht. Wenn ich nicht bald eine Lösung finde, bleibt mein Fernseher ab Januar schwarz“, klagte etwa ein betroffener Mieter, der anonym bleiben möchte (Name von der Redaktion geändert).
Der Vermieter hat nur die Pflicht, sich um die Kündigung des Sammelvertrags zu kümmern. Tut er das nicht, muss er ab dem 1. Juli 2024 die Kosten tragen und darf sie nicht mehr auf die Mieter umlegen. „Wir raten allen, die ihren Kabelanschluss behalten wollen, einen sogenannten Einzelnutzervertrag abzuschließen“, so die Verbraucherzentrale.
Mittlerweile gibt es viele Empfangsarten fürs Fernsehen
Laut den Wohnstätten Cuxhaven ist ein neuer Vertragsabschluss ganz einfach: „Wir sind mit der Vodafone Deutschland GmbH so verblieben, dass Sie zu vergleichbaren Konditionen Einzelverträge abschließen können.“ Dazu wurden Kontaktdaten und weitere Informationen mitgeteilt.
Wer also einen eigenen Kabelfernsehvertrag mit Vodafone (ehemals Kabel Deutschland) abschließen möchte, benötigt weder ein neues Gerät noch eine neue Verkabelung. Wer wechseln möchte, wird vom neuen Anbieter über die technischen Voraussetzungen informiert. Wird der Kabelanschluss nicht genutzt, wird er vom Kabelnetzbetreiber gesperrt.
Mittlerweile gibt es aber auch viele andere Möglichkeiten, Fernsehen zu empfangen, zum Beispiel DVB-T2 HD, IPTV und Streaming oder ganz klassisch über eine Satellitenschüssel. Die Siedlungsgesellschaft Cuxhaven reagierte auf eine Presseanfrage nicht.
Umstellung Kabel-TV: Warnung der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale warnt vor sogenannten „Medienberatern“, die an der Haustür oder am Telefon mit zum Teil unseriösen Mitteln versuchen, zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen. Dabei handelt es sich um freie Mitarbeiter, die im Auftrag des Kabelnetzbetreibers unterwegs sind und auf Provisionsbasis bezahlt werden.
Die Verbraucherzentrale gibt folgende Tipps:
- niemanden in die Wohnung lassen
- nichts an der Haustür unterschreiben
- nach dem Dienstausweis fragen
- nicht einschüchtern lassen
- falls notwendig: Hausverbot erteilen
- falls (auch ohne Unterschrift) plötzlich eine Auftragsbestätigung im Briefkasten liegt: der Verbraucherzentrale melden und Vertrag widerrufen
Fragen & Antworten: Bin ich von der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs betroffen?
Das lässt sich leicht herausfinden. Ein Blick in die letzte Nebenkostenabrechnung reicht. Taucht ein Posten zu Kabelgebühren auf, ist man betroffen. Auch im Mietvertrag kann nachgesehen werden. Im Zweifelsfall sollte der Vermieter kontaktiert werden. Wichtig: Auch Mieter, die über eine andere Empfangsart fernsehen, können für das TV-Kabel im Haus zur Kasse gebeten werden.
Ändert sich mein Mietvertrag?
Nein, jedoch darf ab 1. Juli 2024 der TV-Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Kann der Kabelanschluss im Haus plötzlich abgeklemmt werden?
Nein, doch genau damit wird bei Haustürgeschäften oft gedroht. Laut Mietvertrag ist der Vermieter verpflichtet, Kabel-TV bereitzustellen. Sollte sich daran etwas ändern, müssen Mieter vorab informiert werden. Niemand darf einfach das TV-Kabel abklemmen. (tip)