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Körperverletzung

T„Hat mir gedroht, mich umzubringen“: 35-Jähriger steht vor Stader Gericht

Wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung muss sich ein 35-Jähriger aus Cuxhaven vor dem Landgericht Stade verantworten.

Wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung muss sich ein 35-Jähriger aus Cuxhaven vor dem Landgericht Stade verantworten. Foto: Reese-Winne

Morddrohungen und verschwundene 70.000 Euro: Ein Mann muss sich wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung in Stade verantworten.

Von Redaktion Samstag, 15.02.2025, 12:50 Uhr

Stade. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine Frau wochenlang mit Gewalt und dem Tod bedroht zu haben, um an angeblich in ihrer Wohnung verstecktes Bargeld zu gelangen. Bei einem späteren Zusammentreffen soll er sie gegen den Kopf geschlagen, mehrfach getreten und mit einem Stuhl geschlagen haben. Am Freitagvormittag sagte das Opfer aus. Die junge Frau wurde unter Polizeischutz in den Gerichtssaal geführt.

Alle waren pünktlich, nur der 35-jährige Angeklagte verspätete sich um 18 Minuten. Die Geschädigte sollte nach Verhandlungsbeginn als Zeugin aussagen. Da sie kein Deutsch spricht, wurde ihr ein Dolmetscher zur Seite gestellt - sie begann, von Anfang an zu erzählen.

70.000 Euro sollen verschwunden sein

Ende März 2023 brannte in der Innenstadt von Cuxhaven ein Mehrfamilienhaus. Die Geschädigte, eine Bewohnerin des Hauses, war an diesem Tag nicht zugegen. Als sie von dem Brand erfuhr, sei sie jedoch sofort nach Hause gefahren. Nach ihrer Darstellung wartete vor der Tür allerdings nicht nur die Feuerwehr, sondern auch der Bruder des Angeklagten. Dieser habe sie angesprochen und von Geld geredet, das sich in der Wohnung befinden sollte. Er habe sie aufgefordert, es herauszugeben.

Die junge Frau war nach eigenen Angaben überrascht, da sie von Geld nichts gewusst haben will. Nachdem sie die Wohnung wieder betreten durfte, bot sie dem Angeklagten und seinem Bruder an, sich in dieser umzusehen. Die beiden hätten das Kinderzimmer durchsucht, aber kein Geld gefunden. „Da hat er mir zum ersten Mal gedroht, mich umzubringen, wenn das Geld nicht auftaucht“, erinnert sich die Frau.

Sie sei mit dem Angeklagten weder verwandt noch befreundet. Die einzige Verbindung bestehe darin, dass die Mutter des Angeklagten ihre Nachbarin sei. Beide hätten ein gutes Verhältnis und die ältere Frau einen Schlüssel zu ihrer Wohnung gehabt. Der Angeklagte soll zeitweise bei seiner Mutter gewohnt haben.

„Mein Leben hätte an diesem Tag enden können“

Bei einer erneuten Kontaktaufnahme mit dem Beschuldigten soll die junge Frau weiterhin behauptet haben, von dem Geld nichts gewusst zu haben. Der Angeklagte habe ihr daraufhin gesagt, dass er Videos mit angeblich kompromittierenden Aufnahmen von ihr habe, die er veröffentlichen wolle.

Als sie ihn fragte, ob er ihr die Videos zeigen könne, sei alles sehr schnell gegangen. „Er schlug mir ins Gesicht, trat mich, schlug mich mit einem Stuhl und bedrohte mich mit einem Messer. Er sagte, er wolle mich und meine Mutter umbringen und meine Kinder entführen und sie zur Sexarbeit zwingen“, ließ die Zeugin unter Tränen über den Dolmetscher verkünden.

Der Vorfall endete für die junge Frau offenbar im Krankenhaus. Sie ist fest davon überzeugt, dass nur ihr Versprechen, nicht zur Polizei zu gehen, ihr das Leben gerettet hat. „Mein Leben hätte an diesem Tag enden können“, sagt sie.

Das Opfer musste Dutzende Fragen des Richters über sich ergehen lassen und immer wieder alles im Detail schildern - die Abfolge der Schläge, die Kleidung, die sie trug und was gesagt wurde. „Das alles hat mein Leben zerstört“, sagt sie.

Der Angeklagte hüllt sich bislang in Schweigen

Die Aussage der Zeugin lässt jedoch noch viele Fragen offen. Woher stammen die 70.000 Euro, von denen die Frau spricht? Was hatten sie in einer fremden Wohnung zu suchen, und wie ist die Familie des Angeklagten in die Sache verstrickt? Fragen, die der Angeklagte beantworten könnte. Doch der hüllt sich bislang in Schweigen.

Nach vier Stunden war die Vernehmung beendet. Ende Februar muss die Zeugin erneut in den Zeugenstand, dann soll auch ihre Schwester befragt und der zeitliche Ablauf beleuchtet werden.

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