TMordprozess in Stade: Das schildert die Freundin der Getöteten
In diesem Haus starb die 30-Jährige in Gyhum. Foto: Sina Schuldt/dpa
Als sie auf eine Nachricht antworten sollte, war sie schon tot: Im Prozess gegen einen 34-jährigen Mann aus Gyhum, der seine Lebensgefährtin vergewaltigt und getötet haben soll, wird die Trennung aufgearbeitet.
Stade. Der Angeklagte aus Gyhum muss sich vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Stade wegen Mordes, Vergewaltigung und Brandstiftung verantworten. Die Beziehung zwischen ihm und seiner Lebensgefährtin soll zum Zeitpunkt der Tat beendet gewesen sein, obwohl sie räumlich noch in einer Doppelhaushälfte zusammenwohnten.
Eine enge Freundin des Opfers berichtet im Zeugenstand, die Frau habe ihr Ende August 2025 anvertraut, dass sie seit etwa einem Jahr überlege, sich vom Partner zu trennen. Der Grund: Die Beziehung sei „nicht respektvoll und wertschätzend“ gewesen, es sei wiederholt zu psychischer Gewalt gekommen. Der Mann habe seine Partnerin zum Teil angebrüllt und beleidigt, sich abwertend über sie geäußert, wenn er getrunken habe. „Ich finde, dass sich keine Frau so behandeln lassen muss“, so die Zeugin.
Zeugin: Opfer aus Gyhum wollte Trennung gesittet vollziehen
Als das spätere Opfer einen Reitunfall hatte und Hilfe benötigte, etwa beim Ausmisten der Pferdeboxen, habe der Partner ihr diese versagt: „Er hat nicht geholfen beim Ausmisten, als sie Unterstützung brauchte.“ Sie wisse davon, weil sich die beiden Freundinnen häufiger zum Wandern verabredet und sich dann ausgetauscht haben. Und auch die Pferde seien ein gemeinsames Hobby, das sie verbunden habe.
Die Zeugin schildert eine gemeinsame Wanderung vom 6. September. Zu diesem Zeitpunkt sei die Trennung mit dem 34-Jährigen vollzogen gewesen. Es sei in der Partnerschaft der Freundin wiederholt zu Streitigkeiten gekommen. Dabei betont die Zeugin, ihre Freundin habe großen Wert darauf gelegt, die Trennung wie Erwachsene, gesittet und ordentlich über die Bühne zu bringen, auch was den Hausstand betrifft. „Ich hatte ihr angeboten, dass sie bei uns wohnen kann“, was die Freundin jedoch abgelehnt habe. Grund: Sie habe wahrgenommen, dass die Trennung ihrem Lebensgefährten zu schaffen macht und daher die Sorge, dass er sich etwas antun könnte. „Mit dieser Schuld würde sie nicht leben können“, habe sie gesagt.
Zeugin: Angeklagter aus Gyhum wollte Beziehung retten
Dennoch sei für sie klar gewesen, dass sie nicht zurück wollte in die Beziehung, keinen Neuanfang, sondern eine klare Trennung wollte, während der Angeklagte sich bemüht habe, die Beziehung zu retten. „Ich hatte das Gefühl, es geht darum, das Bild nach außen zu wahren.“ Obwohl beste Freundin des späteren Opfers, habe sie keine besondere Beziehung zu deren Partner gehabt, ihn als „ruhigen und introvertierten Mann wahrgenommen“. Auf seine Bitte, bei der Partnerin ein gutes Wort für ihn einzulegen, habe die Freundin erklärt, dass die Beteiligten ihren Beziehungsstatus unter sich klären müssten.
Der Verteidiger des Angeklagten moniert nach einer kurzen Sitzungspause, er sei von Seiten der Nebenklage darauf angesprochen worden, „mein Mandant möge nicht so mit den Augen rollen“. Das verbitte er sich. Dem wird stattgegeben. Die Zeugin schildert im weiteren Verlauf Kontakte zu ihrer Freundin am Abend des 23. September, die mit einer Textnachricht des späteren Opfers endet: „Sie hat geschrieben, sie geht duschen und dann schlafen“, so die Zeugin. Die habe dann noch angeboten: „Wenn irgendwas ist, kannst du dich melden, wir unterstützen dich.“ Doch sie bekommt keine Antwort mehr von ihrer Freundin, die in dieser Nacht getötet wird.
Mordprozess: Streit und emotional aufgeladene Situation in Gyhum
Erst später habe die Zeugin erfahren, dass der Angeklagte vor vielen Jahren schon mal einen Menschen schwer verletzt habe. Und als die Lebensgefährtin des Angeklagten nach der Trennung eine Nacht nicht zu Hause schläft, soll er ihr Vorhaltungen gemacht haben, wobei die Frau auf dem Standpunkt gestanden habe, ihm keine Rechenschaft schuldig zu sein. Ein Streit sei eskaliert, er habe die Frau angeschrien. Das alles wisse die Zeugin aus Erzählungen ihrer Freundin, betont aber: „Ich war nicht dabei.“
Die Trennung soll auch nicht mit einem Mann zu tun gehabt haben, mit dem die Frau möglicherweise eine neue Beziehung habe angehen wollen. Dass das Ex-Paar noch gemeinsam in der Doppelhaushälfte lebte, habe damit zu tun, dass es nicht so einfach sei, in Gyhum eine neue kleine Wohnung zu finden. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob die Frau jemals angedeutet habe, ihrem Partner etwas antun zu wollen, antwortet die Zeugin vehement: „Mit keinem Wort. Das hat sie nie gesagt.“ Auch wenn die „Situation emotional sehr aufgeladen“ gewesen sei. Ob sie Hass geäußert habe? Nein: „Dann wäre sie nicht dort wohnen geblieben und hätte sich Sorgen um ihn gemacht.“
Therapeutische Behandlung kommt in Mordprozess zur Sprache
Der Verteidiger befragte die Zeugin unter anderem zu den finanziellen Verhältnissen des früheren Paares, was sie nicht beantworten konnte. Sie habe den Eindruck, dass es für beide schwierig sei, die Doppelhaushälfte allein zu halten. Auch eine therapeutische Behandlung kam zur Sprache, die der Angeklagte um den Zeitpunkt der Trennung begonnen habe. Die Freundinnen hätten sich gewundert, dass diese bereits nach wenigen Sitzungen abgeschlossen gewesen sein soll.
Und auf die Frage einer Anwältin, ob sich das Opfer mal anderweitig gestritten habe, schildert die Zeugin ihren Eindruck, ihre Freundin habe in Konfliktsituationen „sehr überlegt und reflektiert“ gewirkt, ihre Meinung geradlinig vertreten: „Ich habe sie als sehr klaren, sehr loyalen und straighten Menschen wahrgenommen.“ Sie sei für sich eingestanden.
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