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Urteil

TIllegales Straßenrennen: Falschaussage kommt Zeugen teuer zu stehen

Vor dem Landgericht Oldenburg ist der Angeklagte jetzt wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Vor dem Landgericht Oldenburg ist der Angeklagte jetzt wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Foto: Hibbeler/dpa

Vom verbotenen PS-Geprotzte wollte ein 30-Jähriger angeblich nichts mitbekommen haben. Doch die beiden Raser am Steuer ritten den Beifahrer vor Gericht rein.

Von Franz-Josef Höffmann Mittwoch, 22.11.2023, 06:15 Uhr

Oldenburg. Für andere falsch aussagen, ist höchst riskant. Das musste jetzt ein 30 Jahre alter Mann aus Nordenham erfahren. Er hatte in einem Prozess um ein illegales Autorennen in Nordenham zugunsten der Raser ausgesagt und ist am Dienstag nun selbst verurteilt worden. Das Problem: Die Raser, die sich auf einer Ausfallstraße in Nordenham ein illegales Autorennen geliefert hatten, hatten in ihrem eigenen Prozess doch noch ein spätes Geständnis abgelegt - und damit den Zeugen reingerissen.

Gericht verurteilt die beiden Raser zu Geldstrafen

Die beiden Raser waren zu Geldstrafen von 3.000 Euro beziehungsweise 1.800 Euro verurteilt worden. Das, was der Zeuge getan hatte, wog nach Auffassung der Justiz ebenfalls schwer. Die Staatsanwaltschaft hatte den 30-Jährigen wegen versuchter Strafvereitelung und Falschaussage angeklagt. Er hatte im Prozess gegen die beiden Raser in seiner Funktion als Beifahrer des einen Angeklagten erklärt, es habe sich keineswegs um ein Autorennen gehandelt, keiner habe beschleunigt, keiner sei zu schnell gefahren.

Polizei misst mehr als Tempo 150

Die Polizei, die die angeklagten Raser verfolgt hatte, hatte dagegen eine Geschwindigkeit von mehr als 150 Stundenkilometer gemessen und starkes Beschleunigen festgestellt. Dies und das späte Geständnis der angeklagten Raser führte dazu, dass der Zeuge und jetzige Angeklagte am Ende vor Gericht auf verlorenem Posten stand. Das Amtsgericht in Nordenham hatte den 30-Jährigen dann auch im Sinne der Anklage (versuchte Strafvereitelung und Falschaussage) schuldig gesprochen und zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

30-jähriger Zeuge geht in seinem Fall in Berufung

Dagegen hatte der 30-Jährige Berufung eingelegt. Die Raser kommen mit einer Geldstrafe davon und er bekommt eine Haftstrafe, das könne nicht sein, meinte die Verteidigung. Das kann aber schon sein, schließlich habe der 30-Jährige gleich zwei Straftaten erfüllt, so das Gericht. Die 13. Kleine Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Dr. Ralf Busch verkannte am Dienstag aber nicht, dass sich der 30-Jährige seit der Falschaussage nie wieder etwas zuschulden kommen lassen hatte. Deswegen schwächte die Kammer das erste Urteil ab und verurteilte den 30-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro. (oer)

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