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Abschiebung

TKranker Asylsuchender aus Sittensen beinahe ohne Vorwarnung abgeschoben

Zhen Lu fühlt sich in Sittensen angekommen, er ist Teil der dortigen evangelisch-lutherischen Gemeinde und lernt mit Übungsbüchern Deutsch.

Zhen Lu fühlt sich in Sittensen angekommen, er ist Teil der dortigen evangelisch-lutherischen Gemeinde und lernt mit Übungsbüchern Deutsch. Foto: Börner

Zhen Lu aus Sittensen wurde zum Flughafen gebracht. Er sollte abgeschoben werden. Ohne Vorwarnung oder Erklärung, die er verstehen konnte. Der Chinese bleibt traumatisiert zurück.

Von Lea Börner Sonntag, 08.02.2026, 14:40 Uhr

Sittensen. Da war Irritation, gefolgt von Angst. Panischer Angst. Um 6 Uhr morgens am Freitag, 30. Januar, klingelten zwei Polizisten und weitere Mitarbeiter des Landkreises und der Landesaufnahmebehörde, um den kranken Mann aus seiner Asylunterkunft in Sittensen mitzunehmen und abzuschieben. Zhen Lu konnte sie nicht verstehen, er kommt ursprünglich aus China und spricht noch kein Deutsch.

Nur 30 Minuten habe der 58-Jährige erhalten, um seine Habseligkeiten zusammenzupacken. „Für meinen Vater, der Bluthochdruck hat, war dieser massive Polizeieinsatz ein schlimmer Schock“, beschreibt sein Sohn, der mit ihm in der Unterkunft wohnt. Die Beamten hätten informiert, dass der Asylantrag von Zhen Lu abgelehnt worden sei und er mitkommen müsse. Auf Fragen nach der rechtlichen Grundlage durch den Sohn hätten sie nicht reagiert.

Er hat sich an die Presse gewandt, aus Wut und Verzweiflung. Ein Hilferuf, um auf diese „menschenunwürdige Behandlung“ aufmerksam zu machen, wie er sagt. Die rechtliche Grundlage der Abschiebung ist laut dem Sohn völlig unklar und fehlerhaft. Die Aufenthaltsgestattung sei noch bis 14. April 2026 gültig und eine schriftliche Abschiebungsandrohung nie bei ihnen angekommen.

Christliche Minderheit in China bedroht

„Ich wurde wie ein Schwerverbrecher behandelt“, berichtet Zhen Lu noch sichtlich geschockt. Sein Sohn übersetzt mit Hilfe einer Übersetzungs-App. Ein Anwalt konnte seine Abschiebung erst im letzten Moment stoppen, als Lu bereits, von Beamten begleitet, am Frankfurter Flughafen war.

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Lu versteht nicht, warum er abgeschoben werden soll. Er und sein Sohn sind Christen, eine religiöse Minderheit in China. Als der Vater deshalb seine Anstellung als Elektroingenieur verlor und die Angst vor weiterer Diskriminierung wuchs, floh er im Oktober 2024 mit seinem Sohn nach Deutschland. In Sittensen leben sie seit etwa einem Jahr. Dort engagiert sich der Vater in der evangelisch-lutherischen Gemeinde, was diese bestätigt.

„Bei der Abschiebung war mein Handy im Koffer. Ich hatte Angst, denn dort waren Daten zu meiner Religion drauf, die bei einem Verhör in China gefährlich gewesen wären“, berichtet Lu. Sein Sohn erklärt, dass bei einer Rückführung die chinesischen Behörden seinen Vater sicher verhören würden.

Auf dem Wohnzimmertisch stapeln sich Lernbücher und Hefte für die deutsche Sprache. Die Aufgaben in den Heften sind fein säuberlich ausgefüllt. „Ich bin nicht untätig. Auch wenn ich aktuell keinen Sprachkurs bekomme, lerne ich zu Hause“, sagt Lu. Er wolle die Sprache verstehen, um dann wieder seiner Arbeit nachgehen zu können. Sein Sohn kann bereits etwas besser Deutsch und hofft, bald einen Ausbildungsplatz in der Region zu finden. „Wir wollen bleiben, hier haben wir uns bis zur letzten Woche sicher gefühlt“, sagt der Sohn. Sein Vater hatte hier Operationen gegen den Grauen Star, und im Juli braucht er eine Nachfolge-OP.

Was denn nun? Abschiebung nach Italien oder China?

Einer seiner behördlichen Begleiter habe Lu ein Schreiben ausgehändigt, laut dem er mit dem Dublin-Verfahren nach Italien abgeschoben werden sollte. „Ich war aber nie in Italien. Unsere Einreiseroute war Peking, Serbien, München. Und der Höhepunkt des Chaos: Das Flugticket war für Peking ausgestellt.“ Vorgelegte behördliche Dokumente bestätigen seinen Vorwurf einer geplanten „Überstellung nach Italien“.

Der Landkreis Rotenburg, zu dem die zuständige Ausländerbehörde gehört, bestreitet den Fehler. Eine Abschiebung nach Italien habe nie im Raum gestanden. „In der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aus August 2025 wurde die Abschiebung nach China angedroht, sollte keine freiwillige Ausreise erfolgen“, betont Kreissprecher Michael Meyer.

Weil er aktuell keine Sprachkurse erhalte, lernt er zu Hause – mit unzähligen Lernheften und deutschen Büchern.

Weil er aktuell keine Sprachkurse erhalte, lernt er zu Hause – mit unzähligen Lernheften und deutschen Büchern. Foto: Börner

Eine Sprecherin des Bamf bestätigt auf Anfrage, dass Lus Asylantrag bereits im August 2025 abgelehnt wurde und ein informierender Brief versendet wurde. Dieser sei jedoch zurückgesendet worden und gilt rechtlich als versendet, da Asylsuchende eine Adressänderung angeben müssen. „Der Antragsteller vermochte nicht plausibel darzustellen, inwieweit er persönlich bei Rückkehr einen ernsthaften Schaden aufgrund seiner christlichen Religionszugehörigkeit zu erwarten hat“, heißt es weiter. Da die Glaubensfreiheit in der Chinesischen Verfassung garantiert werde und der Protestantismus die am schnellsten wachsende Religionsgemeinschaft in China sei, liege kein Schutzstatus vor.

Zhen Lu: „Sie haben mich wie einen Schwerverbrecher beobachtet“

„Ich hatte auf dem Weg nach Frankfurt im Auto einen ganz trockenen Mund und war so ängstlich“, berichtet der Betroffene. Auf Nachfrage habe er von den behördlichen Mitarbeitern eine Wasserflasche und einen kleinen Snack erhalten. „Sie haben mich sogar, als ich aufs Klo musste, wie einen Schwerverbrecher beobachtet.“

Ohne Dolmetscher sei er zur Unterschrift auf Dokumenten genötigt worden, die er nicht verstand. Dabei hat laut Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI), welche die Abschiebung federführend durchführt, jede vollziehbar ausreisepflichtige Person das Recht auf ein Telefongespräch. Werde ein Dolmetscher benötigt, werde dieser bereits zuvor angefordert oder eine Übersetzungs-App genutzt. Lu bestätigt, dass solch eine App am Flughafen genutzt wurde, zuvor jedoch nicht, so dass er stundenlang nicht verstanden habe, was die Beamten zu ihm sagten.

Zhen Lu leidet unter schwerem Bluthochdruck und zusätzlich Grauem Star, der Sehstörungen auslöst. Unter dem psychischen Druck beim Abschiebeversuch sei er kollabiert. Ein ärztlicher Bericht des Diakonieklinikums Rotenburg vom Tag nach der versuchten Abschiebung bestätigt, dass ein „psychischer Ausnahmezustand“ und eine „hypertensive Entgleisung“, ein plötzlicher starker Blutdruckanstieg, vorliegen. Dieses führte zu massiven körperlichen Reaktionen, wie Zittern und Krämpfen, die eine Reiseunfähigkeit begründen. Der Ausländerbehörde ist dies laut Kreissprecher nicht bewusst gewesen: „Der Betroffene hat eine Erkrankung gegenüber den Behörden nicht geltend gemacht.“ Deshalb hätten diese nicht reagieren können, ein Attest als Beweis hätte genügt.

Nach dem Abschiebestopp sei der 58-jährige Traumatisierte dann mit seinem Gepäck am Flughafen zurückgelassen worden, schildert er. Sein bisheriges Aufenthaltsgestattungsdokument sei ihm abgenommen und das Kofferetikett für den Flug nach Peking abgerissen worden. „Er wurde Hunderte Kilometer von seinem Wohnort entfernt ausgesetzt und musste sich in seinem kritischen Zustand allein zurückkämpfen“, sagt sein Sohn.

Streit um die Bezahlkarte in Buxtehude

Dass der Betroffene am Flughafen zurückgelassen wurde, ist laut der Landesaufnahmebehörde rechtens. „Nach Abbruch einer Rückführungsmaßnahme dürfen die Betroffenen nicht weiter der Freiheit entzogen werden.“ Zudem werde sichergestellt, dass die Person genug Bargeld für eine Rückreise dabei habe.

Zu Hause angekommen, sei Lu völlig ausgehungert gewesen, habe gezittert und gekrampft, weshalb sein Sohn den Krankenwagen rief. „Mein Sohn hat mir Nudeln gemacht und ich habe sie so gierig gegessen, dass ich mich mit den Stäbchen am Zahnfleisch verletzt habe“, erklärt der 58-Jährige.

30 Minuten zum Packen sind Standard

Vor dem 30. Januar habe der Betroffene nie einen sogenannten Gelben Brief, die Abschiebeandrohung, erhalten, obwohl der Briefkasten klar beschriftet ist. Auch keine mündliche Warnung habe es gegeben. Laut Gesetz muss die Abschiebung jedoch schriftlich angedroht werden. In der Regel gilt dann eine Frist, bis wann der Empfänger des Schreibens freiwillig ausreisen kann. Nur in besonderen Fällen gilt diese nicht. Das erklärt der Informationsverbund Asyl & Migration, ein Zusammenschluss von verschiedenen Organisationen der Flüchtlingsarbeit.

Von der Polizeiinspektion Rotenburg waren zwei Kollegen als Amtshilfe bei dem Versuch der Abschiebung dabei, bestätigt Sprecher Marvin Teschke. „Das Ziel ist ein störungsfreier Ablauf; ein erzwingbares Eindringen ist die absolute Ausnahme und an strenge rechtliche Voraussetzungen geknüpft“, erläutert er die Durchführung der Abschiebung. Wie viel Personal dabei sei, richte sich nach einer individuellen Gefahrenprognose. Eine Sprecherin der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ergänzt, dass 30 Minuten zum Packen Standard seien.

Familie Lu hat auf ihren Fall auch beim Gericht mit einem Eilantrag aufmerksam gemacht. Einen kleinen Erfolg konnten die Lus bereits an diesem Donnerstag erzielen: Die Ausländerbehörde hat die Abschiebung vorerst für einen Monat ausgesetzt. Wie sie einen Anwalt als Asylsuchende ohne Einkommen bezahlen sollen, wissen sie noch nicht. Doch der Sohn betont: „Die Rückreise für meinen Vater ist und bleibt unglaublich gefährlich. Es gibt keine Chance, ihn zu retten, wenn er wieder in China ist. Wir werden nicht aufgeben und uns informieren.“

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