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Urteil

TKühe vernachlässigt: Landwirt aus dem Kreis Cuxhaven zu Bewährungsstrafe verurteilt

Mehrere Rinder in einem Stall. Symbolbild zu einem Artikel über ein Urteil wegen Verstoß gegen Tierschutzgesetz.

Auf einem Rinderbetrieb in der Samtgemeinde Börde Lamstedt wurden bei Kontrollen durch das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven gravierende Missstände festgestellt (Symbolbild). Foto: Martin Schutt/dpa

Es müssen schlimme Zustände gewesen sein: Ein 55-jähriger Landwirt und sein Sohn mussten sich vor dem Amtsgericht Otterndorf wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten.

Von Christian Mangels Dienstag, 19.08.2025, 17:35 Uhr

Landkreis Cuxhaven. Landkreis-Mitarbeitern bot sich ein Bild des Jammers und der schlimmsten Vernachlässigung: Zwei Kühe versanken im Matsch, waren abgemagert und hatten kein Trinkwasser. Weitere kranke und verletzte Rinder entdeckten die Experten in einem Strohstall. Die Tiere wiesen unter anderem entzündete Gelenke, deformierte Klauen, Nachgeburtsverhaltungen und Lahmheit an den Gliedmaßen auf. Die Kühe hätten erhebliche Schmerzen und Leiden erlitten, so die Anklage. Ein großer Teil der kranken Tiere musste durch eine Nottötung von ihrem Leid erlöst werden.

Mehrere Vorstrafen wegen Verstoßes gegen Tierschutzgesetz

Es ist nicht der erste Vorfall dieser Art auf dem Hof in der Samtgemeinde Börde Lamstedt, auf dem es zeitweise fast 1000 Kühe gab. Im Strafregister des 55-jährigen Landwirts befinden sich mehrere Vorstrafen, alles Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Er sei völlig überlastet und überfordert gewesen, räumte der Angeklagte bei der Verhandlung am Dienstag ein. In der Corona-Pandemie sei es mit dem Hof, der sich seit vielen Jahrzehnten im Familienbesitz befindet, bergab gegangen. Hinzu kamen persönliche Probleme und die Trennung von der Frau. Zwei Helfer, die der Landwirt aus Usbekistan anwerben wollte, kamen nicht.

Sohn des Landwirts bedauert die Vorfälle zutiefst

Auch der heute 25-jährige Sohn war nicht in der Lage, den Karren aus dem Dreck zu ziehen, als ihm die Verantwortung für den Betrieb im Dezember 2023 übertragen wurde. Er habe mit der Tierhaltung nicht viel zu tun gehabt, versicherte er. Er sei „sehr betroffen“ und bedaure die Vorfälle „zutiefst“, ließ er über seinen Anwalt mitteilen. Auf die Frage, ob er von dem Leiden und Wehklagen der Kühe nichts mitbekommen habe, antwortete der 25-Jährige: „Das muss ich irgendwie übersehen haben.“

Viehhaltung inzwischen aufgegeben

Mittlerweile betreibt die Familie keine Viehhaltung mehr. Dieser Umstand wirkte sich positiv für den 55-jährigen Landwirt aus. Angesichts der Vorstrafen sei eine Bewährungsstrafe normalerweise nicht mehr infrage gekommen, erläuterte die Richterin. „Aber es besteht keine Wiederholungsgefahr.“ Das Gericht verurteilte ihn deshalb zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Sohn bekommt Verwarnung

Beim Sohn, der inzwischen nicht mehr im väterlichen Betrieb arbeitet, beließ es das Gericht bei einer „Verwarnung mit Strafvorbehalt“. Das heißt: Der 25-Jährige muss die Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro nur zahlen, wenn er sich innerhalb der nächsten zwei Jahre juristisch auffällig verhält. (cnv)

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