Norddeutschland
Sicherungsverwahrung und Haft für den „Maschsee-Mörder“
Narzisstisch, aggressiv, gefährlich: Gegen den sogenannten Maschsee-Mörder ist nun Sicherungsverwahrung angeordnet. Zuerst muss er aber zehn Jahre Haftstrafe absitzen.