Havarie auf Elbe: Kapitänin nach Unfall mit Hadag-Fähre in Hamburg verurteilt
Insgesamt wurden 19 Menschen bei dem Unfall verletzt. (Archivbild) Foto: Jonas Walzberg/dpa
Am Morgen des 20. Januar stößt eine Hadag-Fähre im dichten Nebel mit einem Schubverband zusammen. 19 Menschen werden verletzt. Nun gibt es ein Urteil.
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Hamburg. Im Prozess um das Fährunglück auf der Elbe im Januar hat das Amtsgericht Hamburg die Schiffsführerin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in 19 Fällen verurteilt.
Radaranlage nicht richtig genutzt
Die 48-Jährige fuhr am 20. Januar als Schiffsführerin eines Fahrgastschiffs mit 27 Fahrgästen die Norderelbe aufwärts. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Kapitänin beim Queren des Fahrwassers die Radaranlage des Schiffs trotz dichten Nebels und damit eingeschränkter Sicht nicht gemäß den Regeln genutzt habe. In der Folge näherte sich das Schiff einem vorfahrtsberechtigten Schubverband mit Gütermotorschiff und einem gekoppelten Schubleichter - einem Schiff ohne Motor.
Fähre kollidiert mit Schubverband
Obwohl die 48-Jährige Funkkontakt zum Schiffsführer des Schubverbandes gehabt haben soll, soll sie ihr Schiff nicht rechtzeitig nach Steuerbord gelenkt haben. Es kam zu einer Kollision, 19 Passagiere erlitten Verletzungen, darunter Schnittwunden infolge von Glassplittern, Prellungen und Blutergüsse. Ein Mensch wurde schwer verletzt.
Am Schubleichter entstand den Angaben zufolge ein Schaden in Höhe von rund 6.500 Euro, an der Hadag-Fähre von 650.000 Euro.

Polizisten stehen im Führerhaus der Fähre, die am Anleger Dockland festgemacht hat. Foto: Jonas Walzberg/dpa

Die Schiffsführerin wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. (Archivbild) Foto: Marcus Brandt/dpa