Zähl Pixel
Urteil

Mehr als 400.000 Euro: Hamburger Flughafen-Blockierer müssen zahlen

Die Polizei ist während der Blockade am Hamburger Flughafen im Einsatz gewesen. (Archivbild)

Die Polizei ist während der Blockade am Hamburger Flughafen im Einsatz gewesen. (Archivbild) Foto: Bodo Marks/dpa

Am 13. Juli 2023 stören mehrere Klimaschutzaktivisten den Betrieb am Hamburger Flughafen. Die Airline Eurowings hat die Aktivisten auf Schadenersatz verklagt – erfolgreich.

Von dpa Dienstag, 25.11.2025, 20:20 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Hamburg. Zehn Aktivisten der Klimaschutzgruppe Letzte Generation müssen wegen einer Blockade des Hamburger Flughafens mehr als 400.000 Euro an die Fluggesellschaft Eurowings zahlen. Das hat das Landgericht Hamburg mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall in einem Zivilprozess entschieden, wie das Gericht mitteilte. Zunächst berichteten mehrere Medien, darunter die „Bild“.

Sollten die Beklagten abermals einen Flughafen blockieren, können sie bis zu sechs Monate in Ordnungshaft genommen werden, wie das Gericht weiter entschied. In anderen Worten: Sie kämen ins Gefängnis.

Ein Schnitt durch den Zaun

Am 13. Juli 2023 hatten die Klimaschutzaktivisten einen Zaun am Flughafen aufgeschnitten und sich so Zugang zum Gelände verschafft. Vier von ihnen klebten sich in der Nähe von Start- und Landebahnen fest. Insgesamt waren vier Frauen und sechs Männer beteiligt, die damals zwischen 19 und 63 Jahre alt waren.

Eurowings, eine Lufthansa-Tochter, hatte stellvertretend für die Lufthansa-Gruppe geklagt. Das Urteil fiel bereits am 20. November, ist aber erst am Dienstag öffentlich geworden. Es ist noch nicht rechtskräftig.

H
Helmut Wiegers
25.11.202519:11 Uhr

Warum werden die Leute im Tageblatt immer noch verharmlosend "Aktivisten" genannt?

U
Ulla Bowe antwortete am
25.11.202521:23 Uhr

Nachtrag: hinter der Zeilenstelle: "herbeiführen"). sollte vor dem Punkt das Wort "herzuleiten" gesetzt sein...
Sorry
Michael Bowe

U
Ulla Bowe antwortete am
25.11.202521:19 Uhr

Es bedarf m.E. keiner rechtskräftigen Verurteilung, um mit gesundem Menschenverstand rechtsextremes Denken u.a. aus den Äußerungen z.B. der Herren Curio (Verständnis von Zugehörigkeit zum deutschen Volk hänge nicht von der Staatsangehörigkeit ab, sondern von der ethnischen Herkunft) Krah (Deutschland soll seinen Charakter als Land der ethnischen Deutschen zurückgewinnen) oder Frau AfD-Abgeordnete Baum (Wahlrecht nach Abstammung, sonst würden "in Zukunft Özdemirs und Özuguzes die politischen Entscheidungen in Deutschland herbeiführen").
Ich denke, Herr Wiegers, Sie sind selbst gut informiert und benötigen solche Hinweise nicht.
Ein Rotlichtsünder bleibt auch ohne Bußgeldbescheid ein Rotlichtsünder, um das so einordnen zu können, da braucht man nur eine gute Kinderstube gehabt zu haben und einen moralischen Kompaß!
Michael Bowe

H
Helmut Wiegers antwortete am
25.11.202520:49 Uhr

Herr Bowe, bisher wurde nach meinem Kenntnisstand noch keine Person, die Sie "Rechtsextremisten" nennen, wegen "Rechtsextremismus" verurteilt. Der Grund ist ganz einfach: Es gibt dafür weder eine gesetzlich festgelegte Definition, noch einen Straftatbestand.

U
Ulla Bowe antwortete am
25.11.202520:13 Uhr

Rückfrage: Warum werden viele Rechtsextremisten der AfD immer noch verharmlosend nur "Politiker" genannt?
Michael Bowe

U
Uwe Staats antwortete am
25.11.202519:20 Uhr

Es gibt einen Unterschied zwischen "informieren" und "kommentieren".

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel