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TLandgericht Stade: „Ehrenmord“-Prozess beginnt bald

Das Landgericht in Stade - hier beginnt der Prozess gegen den Familienvater aus der Gemeinde Wurster Nordseeküste.

Das Landgericht in Stade - hier beginnt der Prozess gegen den Familienvater aus der Gemeinde Wurster Nordseeküste. Foto: P. Meyer

Ein Familienvater wollte laut Anklage seine Tochter tot sehen und seinen Sohn zum Mörder machen. Nun wird er sich vor dem Landgericht Stade verantworten müssen.

Von Ismail Kul Sonntag, 01.02.2026, 07:50 Uhr

Stade. Gewalt im Namen der Ehre? Ein solches Unglück ist einer Familie aus Wurster Nordseeküste erspart geblieben, weil ein mutiger Teenager sich gegen seinen Vater stellte. Der 46 Jahre alte Familienvater wird sich ab Februar vor dem Landgericht Stade verantworten müssen. Er sorgte im vergangenen Jahr für Schlagzeilen, weil er laut Anklage seinen Sohn anstiften wollte, die eigene Schwester zu töten.

Mit einem Urteil wird am 10. April gerechnet

Wie das Gericht mitteilte, stehen die Prozesstermine vor der 3. Großen Strafkammer fest. Der Prozess wird am 24. Februar eröffnet. Mit einem Urteil wird am 10. April gerechnet, bis dahin sind fünf Termine angesetzt. Der Vorwurf gegen den Angeklagten lautet Anstiftung zum Mord. Seit September vergangenen Jahres befindet er sich in Haft.

Bahnhof in Dorum: Hier wurde der Angeschuldigte verhaftet.

Bahnhof in Dorum: Hier wurde der Angeschuldigte verhaftet. Foto: Leuschner

Was war passiert? Am 9. September war der Familienvater am Bahnhof Dorum von der Polizei verhaftet worden. Zuvor war eine Anzeige bei der Polizei eingegangen. Die Familie stammt aus Syrien und lebt seit 2019 in Deutschland. Wie bekannt wurde, soll der Mann mit dem Lebenswandel seiner 19-jährigen Tochter nicht einverstanden gewesen sein.

Unfassbares Verhalten eines Familienvaters auf Abwegen

So habe er seinen 17 Jahre alten Sohn zum Mord an seiner älteren Schwester anstiften wollen. Dabei soll er ihm nahegelegt haben, das Vorhaben wie einen Unfall aussehen zu lassen. Doch der Sohn hatte sich seiner Lehrerin anvertraut, statt die Tat auszuführen und die Familie in ein Unglück zu stürzen. Danach kam es zur Anzeige und zur Verhaftung des 46-Jährigen. Der Mann war zuvor auch als gewalttätig auffällig geworden und hatte einen Polizeieinsatz ausgelöst. Zehn Tage lang durfte er die Wohnung nicht betreten.

Solche Fälle sind in der Öffentlichkeit auch unter dem Namen „Ehrenmord“ bekannt geworden, wobei in wissenschaftlichen und juristischen Kreisen von Gewalt im Namen der Ehre gesprochen wird. Der Begriff „Ehrenmord“ ist kein eigener Straftatbestand im Gesetzbuch und wird auch nicht als solcher in der Statistik erfasst.

Patriarchale Stammes- oder Ehrenkulturen als Nährboden

Laut Angaben des Bundeskriminalamtes wird in Deutschland von sieben bis zwölf Fällen im Jahr ausgegangen, wobei die Dunkelziffer als höher eingeschätzt wird. In der Statistik werden solche Fälle unter der Rubrik „Femizide“ oder „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ aufgeführt. Der bekannteste Fall ist der Mord an der Berlinerin Hatun Sürücü, die im Jahr 2005 als 23-Jährige von ihrem Bruder ermordet wurde.

Die Wissenschaft führt diese Fälle auf patriarchale Stammes- oder Ehrenkulturen zurück. Die deutschen Gerichte werten das Motiv bei diesen Straftaten als „niedrigen Beweggrund“, was zu einer Verurteilung wegen Mordes und zu einer lebenslangen Haftstrafe führen kann.

Im Falle einer Verurteilung lange Haftstrafe möglich

In früheren Jahren gab es vereinzelt Urteile, die kulturelle Hintergründe als strafmildernd berücksichtigten. Diese Rechtsprechung ist allerdings längst überholt. Auch die Tatsache, dass die Tat vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts verhandelt wird, zeigt, wie schwerwiegend sie eingestuft wird. Die Schwurgerichtskammern sind spezialisierte Strafkammern, die für besonders schwere Straftaten wie Mord oder Totschlag zuständig sind. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Verhandlungstermine

Diese Termine wurden vom Landgericht Stade bekannt gegeben:

  • 24. Februar
  • 10. März
  • 19. März
  • 31. März
  • 10. April.

Uhrzeit jeweils um 9.15 Uhr.

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