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Landgericht

TMordprozess in Stade: Kette wird Angeklagtem zum Verhängnis

Seit September muss sich ein 62-jähriger Mann aus Nordleda vor dem Stader Landgericht wegen Mordes und Raub mit Todesfolge verantworten.

Seit September muss sich ein 62-jähriger Mann aus Nordleda vor dem Stader Landgericht wegen Mordes und Raub mit Todesfolge verantworten. Foto: dpa/Schuldt

Im Prozess um den Tod einer gebürtigen Schweizerin in Otterndorf wird die Luft für den Angeklagten immer dünner.

Von Christian Mangels Sonntag, 09.11.2025, 08:00 Uhr

Stade. Der Prozess gegen einen Mann aus Nordleda steuert dem Ende entgegen. Seit dem Sommer sitzt der 62-Jährige in Untersuchungshaft. Er soll eine 67-jährige Otterndorferin vor drei Jahren aus Habgier in ihrem Haus am Medembogen ermordet haben. Durch „Gewalteinwirkung gegen den Hals“ sei die gebürtige Schweizerin gestorben, heißt es in der Anklage. Neben Mord wird ihm auch Raub mit Todesfolge vorgeworfen. Er soll es auf Goldbarren, Münzen, Bargeld und Schmuck abgesehen haben. Der Beschuldigte, der ein Verhältnis mit der getöteten Frau gehabt hat, bestreitet die Vorwürfe.

Viele Indizien sprechen aber gegen den 62-Jährigen. So wurden im Wagen des Mannes unter anderem zwei Goldketten gefunden. Eines der Schmuckstücke ordneten mehrere Zeugen zweifelsfrei der Getöteten zu. Außerdem baute sein Mobiltelefon am Abend des 23. Oktobers 2022, dem mutmaßlichen Tatzeitpunkt, eine Verbindung zum WLAN-Router der Verstorbenen auf. Der Angeklagte behauptet, sich lediglich im geparkten Auto vor dem Haus, aber nicht in dem Domizil der Schweizerin aufgehalten zu haben.

Antrag für ein Gutachten wurde abgelehnt

Beides - die Kette und der WLAN-Zugang - nahmen am Verhandlungstag am Dienstag noch einmal größeren Raum ein. Der Verteidiger des angeklagten Mannes hatte den Antrag gestellt, ein Gutachten zur gefundenen Kette einzuholen, um nachzuweisen, dass es sich um ein „handelsübliches Schmuckstück“ handelt, das vielfach im Umlauf und kein Unikat ist. Der Antrag wurde zurückgewiesen.

Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag für ein IT-forensisches Gutachten. Experten sollten die Stärke des WLAN-Signals am fraglichen Router prüfen und herausfinden, ob eine Anmeldung auch außerhalb des Hauses möglich ist, so das Anliegen der Verteidigung. Die 3. Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Marc-Sebastian Hase hielt diesen Beweisantrag für nicht zielführend.

Vorgelegtes Schriftstück ist offenbar manipuliert

Für Aufsehen sorgte am Dienstag ein Beweisstück der Verteidigung, das nachweisen sollte, dass der Angeklagte kurz vor dem Tod seiner Bekannten im Online-Auktionshaus eBay ein Handystativ für die aus dem Kanton Fribourg stammende Schweizerin bestellt haben soll. Eine Überprüfung des Gerichts aber zeigte, dass das vorgelegte Schriftstück offenbar manipuliert worden war. Die abgedruckte Bestellnummer und das angeblich bestellte Stativ stimmten nicht überein. Richter Marc-Sebastian Hase bezeichnete diesen Vorgang als „dolles Ding“, das das Gericht nicht auf sich sitzen lasse. Wie der Anwalt des Beschuldigten an das Schriftstück gelangt ist, konnte oder wollte er nicht sagen. „Es ist zu mir gekommen.“

Am Dienstag, 25. November, wird der Mordprozess vor dem Stader Landgericht fortgesetzt. Möglicherweise kommt es dann bereits zu den Plädoyers. Das Urteil könnte nach derzeitiger Planung kurz vor Weihnachten, am 16. Dezember, fallen.

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