TNach dem Surfpark-Urteil: Jetzt melden sich die Initiatoren zu Wort

Der bestehende Surfpark in Bristol ähnelt dem geplanten Bau in Stade. Foto: The Wave, Bristol
Nach dem Surfpark-Urteil hatten sich bereits viele Prozessbeteiligte geäußert. Jetzt sind die Projektentwickler Jan und Dirk Podbielski mit einer klaren Aussage an der Reihe.
Stade. Jan und Dirk Podbielski, Brüder aus dem Alten Land und selbst begeisterte Surfer, sind die Ideengeber für das gut 20 Millionen Euro teure Projekt im Süden der Stadt. Sie wollen die Bauarbeiten so schnell wie möglich wieder aufnehmen. Sie gehen von 2025 aus. „Wir arbeiten nun weiter an der Realisierung des Surfgartens und werden dies wie gehabt mit viel positiver Energie tun“, sagt Jan Podbielski. So steht es in einer Pressemitteilung von Montag, die mit Kritik am Vorgehen des BUND gewürzt ist.
Oberverwaltungsgericht gibt BUND Recht
Der BUND Niedersachsen hatte gegen den Bebauungsplan der Stadt Stade für den Surf- und Gewerbepark südlich des Flugplatzes geklagt. Mit Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg kassierte als letzte Instanz den Bebauungsplan der Stadt ein und bestätigte damit den vom Verwaltungsgericht Stade verhängten Baustopp.
Oberverwaltungsgericht
T Lüneburger Richter kassieren Surfpark-Pläne der Stadt Stade
Hauptgrund: Die Pläne des Surfparks passen nicht zum übergeordneten Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises, das auf den noch landwirtschaftlich genutzten Flächen große Industrieansiedlungen vorsieht. Außerdem hatte die Stadt vergessen, ausdrücklich Bordelle im kleinen, zum Surfpark gehörenden Gewerbegebiet zu verbieten. Auch war dem Gericht der Eingriff ins Landschaftsbild durch die Bebauung zu wenig berücksichtigt. Der Surfpark müsse weitestgehend von anzupflanzendem Grün verdeckt werden.
Gerade die letzten beiden Punkte sollten zu lösen sein mit einem neu aufgelegten Bebauungsplan. „Wir werden nach Heilung des B-Plans im Laufe des nächsten Jahres mit den Bauarbeiten endlich richtig loslegen können“, sagt Dirk Podbielski. Der Gerichtsprozess habe das Projekt zwar verzögert, aber die Ergebnisse gäben den Initiatoren „Klarheit in Bezug auf unsere Planung und Sicherheit für die erfolgreiche Umsetzung“. Unklar ist allerdings noch, ob und wie Bebauungsplan und Raumordnungsprogramm zusammen passen.
„Argumentation des BUND ist unzutreffend“
Das Team Podbielski hat diesen Richterspruch nicht unzufrieden hingenommen. „Wie bereits in der mündlichen Verhandlung durch das Gericht sehr klar kommuniziert und nun noch einmal schriftlich bestätigt wurde, ist unsere Planung insbesondere in Bezug auf die Themen Arten- und Klimaschutz in sämtlichen Punkten in Ordnung und die Argumentation des BUND war und ist hier gänzlich unzutreffend.“
Dass der BUND mit einem formalen Argument durchgedrungen ist, dass der Standort des Surfparks als Vorranggebiet für Großindustrie anzusehen sei, zeige die Absurdität in der Argumentation und der Vorgehensweise des BUND. Die Umweltschutzorganisation gehe gegen ein Projekt vor, das in die Region investiere, den regionalen Tourismus fördere und Arbeitsplätze schaffe, heißt es in der Mitteilung von Montag.
„Destruktives Vorgehen von Nein-Sagern“
Die Podbielskis legen nach: „Darüber hinaus wird aber vor allem den Kindern und Jugendlichen in dieser Region eine neue und attraktive Sport- und Freizeitmöglichkeit geboten.“ Das Surfpark-Vorhaben sei von den Behörden genehmigt und von der Politik mit einer 80-prozentigen Mehrheit durch den Stader Rat demokratisch legitimiert. „Das kümmert den BUND als gemeinnützigen Verein offensichtlich nicht“, so die Initiatoren. Jan Podbielski: „Das destruktive Vorgehen des BUND und der negativen Nein-Sager können wir nicht nachvollziehen.“
Der BUND nutze als Verband sein umweltbezogenes Klagerecht, um mit Spendenmitteln der Bürgerinitiative und dem Großindustrie-Argument für emissionsstarkes Gewerbe einzutreten und gegen ein emissionsarmes Projekt des Freizeitgewerbes vorzugehen. Noch ein Zitat aus der Mitteilung: „Ob diese Vorgehensweise im Sinne der Idee eines Umweltverbandes ist, ist aus unserer Sicht äußerst fragwürdig.“