TObacht, liebe Redakteure: Mallorca ist nicht gleich Ballermann

Legendär: Der „Ballermann“ auf Mallorca, der eigentlich „Balneario“ heißt. Um die Namensrechte gibt es immer wieder Streit. Foto: Clara Margais
Die schon wieder! Erneute Falschdarstellung und Irreführung wird dem TAGEBLATT vorgeworfen. Hintergrund: Die Ankündigung einer Mallorca-Party in Harsefeld. Was ist da schiefgelaufen?
Stade. Die Beschwerde-Mail der Engelhardt-Markenkonzepte GmbH hat es in sich. Dort heißt es: „Die von Ihrer Redakteurin in der Schlagzeile gewählte Bezeichnung ‚Ballermann-Sause‘ bzw. die Veranstaltung (auch) mit einer Mega-‘Ballermann‘-Meile zu bewerben, ist irreführend und schlichtweg falsch.“ Aha.
Von wegen Ballermann, ist doch nur eine Mallorca-Party
Denn: Es handelt sich nur um eine Mallorca-Party. Dass die Kollegin auf den Ballermann kommt, ist naheliegend. Denn die Fete soll abgehen wie am legendären Ballermann. Und alle wissen, was gemeint ist. Der Ballermann also zumindest sprachlich als Allgemeingut.
In der Tat darf der Veranstalter nicht mit dem Begriff Ballermann werben, hat er aber auch nicht. Die freie Presse ist schuld.
Weiter heißt es in der Mail: „Ihre Redakteurin bewirbt die Veranstaltung im redaktionellen Text sogar mit einer ‚Mega-Ballermann-Meile‘. Tatsächlich aber handele es sich bei dieser Party ‚nur‘ um eine „Malle-Total-Party“. Dann folgt Klartext.
Übrigens: Die Malle-Total-Party steigt am 20. September
Die Veranstaltung habe mit „Ballermann®“ oder einer echten „Ballermann®Party“ ausdrücklich nichts zu tun. Ebenfalls gebe es in der Eissporthalle Harsefeld auch keine „Mega-Ballermann-Meile“.
Jetzt wissen alle Bescheid. Wer dennoch hingehen will: Die Fete steigt am Sonnabend, 20. September, von 19 Uhr an.
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Partymeile
Frauenpower am Ballermann
Im Ton bleibt Engelhardt-Markenkonzepte aber auch moderat: „Wir erlauben uns - noch einmal - höflich darauf hinzuweisen, dass ‚Ballermann®‘ seit 1994 (!) eine geschützte Marke unseres Hauses ist“.
Das Fatale: Bereits 2024 hatte das TAGEBLATT eine Mallorca-Party beim Schützenfest Steinkirchen mit dem Ballermann in Verbindung gebracht - nicht gerade zur Freude der Markenrechte-Inhaber. Sorry, soll nicht wieder vorkommen. Allerdings
... das TAGEBLATT darf das, sagt zumindest unser juristischer Berater.
Ballermann? Das TAGEBLATT darf die Fete so nennen
Im Grundsatz handele es sich bei journalistischen Veröffentlichungen nicht um „markenmäßige Benutzungshandlungen“ im Rechtssinne.
Anders wäre das, wenn ein Veranstalter die Bezeichnung verwenden würde - was er in diesem Fall ja nicht tut.
„Weiterhin halten wir eine Verwechslungsgefahr - die immer Voraussetzung für eine Markenrechtsverletzung ist - bei Berichterstattungen für fernliegend“, so der TAGEBLATT-Jurist im vergangenen Jahr.
Schon damals stand an dieser Stelle: Die Redaktion hat gelernt, dass das Geschäft mit dem Spaß eine verdammt ernste Angelegenheit ist.