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Millionenbetrug

TPalmöl-Betrüger in Stade verurteilt - und trotzdem im Supermarkt unterwegs

Vor dem Stader Landgericht wurde ein Mann zur Rückzahlung von 1,18 Millionen Euro und Haft verurteilt. (Symbolbild)

Vor dem Stader Landgericht wurde ein Mann zur Rückzahlung von 1,18 Millionen Euro und Haft verurteilt. (Symbolbild) Foto: Landgericht

Ein 57-Jähriger wurde 2024 vor dem Landgericht zu 6,5 Jahren Haft verurteilt. Dennoch wurde er mehrfach in der Öffentlichkeit gesehen - die Staatsanwaltschaft Stade erklärt, warum.

Von Stefan Algermissen Samstag, 13.09.2025, 05:50 Uhr

Sandbostel. Den Mann, der zahlreiche Menschen mit angeblichen Investitionen in Palmöl-Geschäfte abzockte, kennen nicht wenige in der Samtgemeinde Selsingen vom Sehen. Spätestens seit der Verurteilung durch das Landgericht Stade zu einer langjährigen Haftstrafe und der Berichterstattung über den Prozess wurde hinter seinem Rücken getuschelt, wenn er in der Öffentlichkeit auftauchte.

Schwerer Betrug in 143 Fällen nachgewiesen

Zur Erinnerung: Die Wirtschaftsstrafkammer in Stade hatte den vielfach vorbestraften angeblichen Mann wegen besonders schweren Betruges in 143 Fällen zu der Gefängnisstrafe und der Rückzahlung von 1,18 Millionen Euro an seine Betrugsopfer verurteilt. Die Verurteilung erfolgte im Mai 2024. Nach beantragter Revision bestätigte der BGH das Urteil Ende vergangenen Jahres. Damit war es rechtskräftig.

Entsprechend groß war die Verwunderung bei Bürgern aus der Samtgemeinde Selsingen, dass der in letzter Instanz Verurteilte auch Monate später wiederholt in der Öffentlichkeit zu sehen war. Zum Beispiel beim Einkauf in einem örtlichen Supermarkt.

„Es kann durchaus auch mal länger dauern, bis ein rechtskräftig Verurteilter seine Haftstrafe antreten muss“, erläutert Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, auf Nachfrage. In diesem Fall sei es so gewesen, dass der 57-Jährige Anfang Juli eine Aufforderung zum Haftantritt erhalten habe.

Aufforderung zum Haftantritt zweimal nicht nachgekommen

„Dieser ist der Mann nicht nachgekommen“, berichtet Breas und erläutert den prinzipiellen Ablauf. Es sei üblich, dass einem rechtskräftig Verurteilten die Chance gegeben werde, sich freiwillig in der Haftanstalt zum Strafantritt zu melden. „Wer dem nicht nachkommt, vermindert seine Chance auf vorzeitige Entlassung oder Vollzugslockerungen.“ Wer pflichtgemäß erscheine, der gelte als eher zuverlässig.

Der 57-Jährige indes sei nicht erschienen und habe über seinen Anwalt Strafaufschub beantragt. Dieser kann gewährt werden, wenn wichtige persönliche oder wirtschaftliche Gründe vorliegen. Der Antrag sei von der Staatsanwaltschaft allerdings abgelehnt worden, schildert der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade.

Polizei vollstreckt Haftbefehl der Stader Staatsanwaltschaft

Vor zwei Wochen sei schließlich eine zweite Aufforderung zum Haftantritt erfolgt. Breas: „Auch nach dieser Aufforderung ist der Mann nicht fristgerecht in der betreffenden Justizvollzugsanstalt (JVA) zum Haftantritt erschienen.“ Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft Stade Haftbefehl erlassen.

An diesem Donnerstag schließlich sei der Haftbefehl durch die Polizei vollstreckt und der 57-Jährige in der JVA abgeliefert worden. „Das Verhalten wird dem Mann zumindest keine Vorteile für die Haftzeit bringen“, sagt Breas.

Was der Sprecher der Staatsanwaltschaft gar nicht erwähnen muss in diesem Zusammenhang: In der Endphase seiner jüngsten Freiheitsstrafe, das war im Verlauf des Jahres 2015, hatte der Mann als Freigänger der JVA Bremervörde bereits die ersten Taten als „Palmöl-Betrüger“ begangen.

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