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TPetition gegen Drohnen: Polizei soll im Kreis Rotenburg für Ordnung sorgen

Eine Bürgerin aus der Samtgemeinde Fintel fühlt sich durch unerlaubte Drohnenflüge bedroht und hat eine Online-Petition ins Leben gerufen. Wie bewerten die Behörden die Gefahr durch private Drohnen?

Eine Bürgerin aus der Samtgemeinde Fintel fühlt sich durch unerlaubte Drohnenflüge bedroht und hat eine Online-Petition ins Leben gerufen. Wie bewerten die Behörden die Gefahr durch private Drohnen? Foto: Julian Stratenschulte

Zahlreiche gesetzliche Regelungen sollen den Einsatz privater Drohnen reglementieren. Doch jetzt fordert eine Online-Petition aus dem Landkreis Rotenburg die Schaffung einer Polizeispezialeinheit.

Von Monika Hahn Mittwoch, 29.10.2025, 05:50 Uhr

Rotenburg. Das Luftfahrtbundesamt beschreibt auf seinen Internetseiten, welche Regelungen zur privaten Nutzung von Drohnen gelten. Wiegen sie 250 Gramm und mehr oder verfügen sie über eine Kamera, müssen sie registriert werden. Geflogen werden darf nur auf Sichtweite bis zu einer Höhe von maximal 120 Metern.

Bürgerin startet Online-Petition auf change.org

Elke Lindner aus dem Landkreis Rotenburg behauptet, seit Jahren von privaten Drohnen „gestalkt“ und verfolgt zu werden. Sie hat die Online-Petition „Stoppt Drohnenstalking“ gestartet. Dort fordert sie, innerhalb der Polizei eine Sondereinheit zur Abwehr unerlaubter privater Drohnen zu schaffen. Die rechtswidrige Nutzung privater Drohnen solle als Straftat klassifiziert werden. Die neue Polizeieinheit solle „regelmäßige Kontrollen über Wohn- und Naturschutzgebieten zur Sicherstellung des Drohnenverbots“ vornehmen.

In einem Gespräch betont sie: „Ich möchte keine Hobbypiloten einschränken.“ Angst vor einem Überwachungsstaat hat sie nicht: „Wer Angst hat, in einen Überwachungsstaat zu geraten, muss sich bewusst sein, dass er das Opfer gezielter Ausspähung werden könnte.“ Inzwischen haben immerhin 440 Menschen die Petition unterzeichnet. Was ist also dran, an der potenziellen Gefahr?

Reaktionen der Behörden auf die Petition

Die „Zevener Zeitung“ hat beim niedersächsischen Innenministerium und bei der Lüneburger Polizeidirektion nachgefragt, ob sie die Petition kennen und ob sie eine Erweiterung polizeilicher Ausstattung befürworten.

Eine erste Recherche in den öffentlich zugänglichen Dokumenten beim niedersächsischen Fachausschuss für Inneres und Sport zeigt: Eine Novelle des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes (NPOG) ist aktuell in Arbeit, in einem Protokoll des Fachausschusses ist darin auch der Einsatz von Drohnen durch die Polizei für unterschiedliche Zwecke genannt.

Polizeiliche Maßnahmen bei Drohnenverstößen

Welche Handhabe hat die Polizei derzeit, wenn Bürger Verstöße gegen geltende Drohnenflugverbote melden?

Die Polizeidirektion Lüneburg gibt dazu bekannt: „Bei zeitnahen Meldungen einer Sichtung setzt die Polizei umgehend Einsatzkräfte für eine polizeiliche Sofortfahndung mittels Funkstreifenwagen ein.“ Eine pauschale Handhabe bestehe nicht, eine sorgfältige Einzelfallprüfung sei Grundlage. „Maßgeblich ist dabei stets, dass durch die eingesetzten Maßnahmen keine Gefahren für Leib oder Leben, kritische Infrastrukturen oder bedeutende Sachwerte entstehen dürfen. Aus diesem Grund wird ein unsachgemäßer Abschuss von Drohnen nicht in Erwägung gezogen“, geht die Behörde ins Detail.

Das Drohnenkonzept der Polizei wird regelmäßig angepasst

Generell sei die niedersächsische Polizei „seit 2023 flächendeckend mit Drohnen ausgestattet“ und verfüge seit 2022 über ein „Drohnenkonzept“, das aktuell „hinsichtlich der Nutzung von Technik zur Detektion, Verifikation und Abwehr von Drohnen erweitert worden“ sei. Das Thema ist also bei den zuständigen Behörden im großen Bewusstsein. Der Pressesprecher teilt mit, die Polizei habe deshalb einen Bedarf an Haushaltsmitteln in Höhe von rund 7 Millionen Euro angemeldet.

Das zuständige Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung betont die hohe Bedeutung polizeilicher Ausstattung: „Es ist wichtig, dass die niedersächsische Polizei die erforderlichen Werkzeuge zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen erhält. Die Verankerung einer Rechtsgrundlage für die Detektion und Abwehr von Drohnen in den Polizeigesetzen der Länder kann vor diesem Hintergrund aus hiesiger Sicht durchaus sinnvoll sein.“

Novellierung des NPOG und zukünftige Pläne

Auch das Ministerium bestätigt die Novellierung des NPOG, in der eine „klarstellende Rechtsgrundlage für den Einsatz von unbemannten Fahrzeugsystemen vorgesehen“ sei.

Der Sprecher des Ministeriums gibt an, dass Elke Lindners Online-Petition im Ministerium bekannt ist und ergänzt: „Darüber hinaus sorgen unrechtmäßige Drohnenflüge von Privatpersonen regelmäßig für polizeiliche Einsätze.“ Das Ministerium rechnet damit, dass der Entwurf zum neuen NPOG im Herbst dieses Jahres in den niedersächsischen Landtag eingebracht wird. Ein genaues Datum steht offenbar noch nicht fest.

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