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Landgericht Stade

TProzess: Mann soll 16-Jährige in Stade vergewaltigt haben

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. März um kurz nach Mitternacht eine 16-Jährige gegen ihren Willen sexuell berührt und zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. März um kurz nach Mitternacht eine 16-Jährige gegen ihren Willen sexuell berührt und zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Foto: Koppe

Vor der 3. Großen Strafkammer begann die Hauptverhandlung gegen einen 41-jährigen Mann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer Minderjährigen.

Von Franziska Felsch Montag, 11.11.2024, 08:00 Uhr

Stade. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. März um kurz nach Mitternacht eine 16-Jährige gegen ihren Willen sexuell berührt und zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Das Opfer war noch in derselben Nacht bei der Stader Polizei erschienen und hatte den Vorfall dort geschildert.

Sie war bei einer Feier mit mehreren Erwachsenen sowie deren Kindern in der Wohnung eines Verwandten in Stade, als es zu den Übergriffen gekommen sei. Zuerst habe der Mann sie auf dem Balkon unsittlich berührt, später dann im Wohnzimmer auf der Couch, wo er seine Hand in ihre Hose geschoben habe.

Sie habe sich dann, weil sie schlafen wollte, in ein Bett gelegt. Der Angeklagte sei ihr nachgegangen und habe sich zu ihr gelegt. Dort sei es gegen ihren ausdrücklichen Willen zu weiteren sexuellen Handlungen gekommen. Er habe sie geküsst und sei in sie eingedrungen. Die 16-Jährige sprach gegenüber der Polizeibeamtin außerdem von Gewaltanwendung. Der Mann habe sie gegen die Tür gedrückt, als sie weglaufen wollte.

Angeklagter schweigt zu den Tatvorwürfen

Bei der Zeugenbefragung im Gericht erklärte die Polizistin, die den Fall aufgenommen hatte, dass sie das sichtlich aufgebrachte Mädchen ins Krankenhaus zur körperlichen Untersuchung begleitet habe. Spuren von Gewalt an ihrem Körper seien nicht erkennbar gewesen, man habe DNA-Abstriche gemacht. Außerdem wurden Abschnitte von ihren künstlichen Fingernägeln genommen. Der Alkoholatemtest ergab bei ihr 0,5 Promille.

Währenddessen wurde eine Streifenwagenbesatzung zu der Wohnung geschickt, mit dem Auftrag, das Betttuch als Beweisstück mitzunehmen. Fast zeitgleich war der 41-jährige Stader aus freien Stücken in die Polizeistation gekommen, da er von seiner Lebensgefährtin gehört hatte, dass das Mädchen ihn der Vergewaltigung bezichtigte, was nicht der Wahrheit entspreche.

Der Beamte, der ihn damals vernommen hatte, schilderte dem Gericht, dass er bei dem mutmaßlichen Täter glasige Augen bemerkt habe und er etwas merkwürdig sprach, aber nicht sonderlich alkoholisiert wirkte. Der Polizist mutmaßte, dass die wirre Sprache auch mit der starken Lese- und Rechtschreibschwäche des Mannes zusammenhängen könnte. Der Angeklagte habe seine Aussage, dass er das Mädchen, das er seit ihrer Geburt kannte, im Bett von hinten umarmt habe, später widerrufen. Er habe viel getrunken, aber keine Gewalt angewendet. Von Intimitäten war keine Rede.

Der hinzugezogene Arzt hatte bei dem Angeklagten 1,23 Promille festgestellt. Außerdem wurden bei ihm DNA-Proben genommen.

Verteidiger kritisieren Formfehler

Am ersten Verhandlungstag äußerte er sich nicht zu den Vorwürfen, sondern ließ ausnahmslos seine Anwälte, Wolfgang Renner und Lorenz Hünnemeyer, sprechen. Die bezweifelten die Aussage des Mädches und beantragten ein Glaubwürdigkeitsgutachten, das das Gericht unter dem Vorsitzenden Marc-Sebastian Hase ablehnte.

Die beiden Strafverteidiger kritisierten, dass die Cousine, die das Mädchen darin bestärkt hatte, Anzeige zu erstatten, nicht als Zeugin vernommen worden war. Außer dem Laken hätte das gesamte Bettzeug mitgenommen und untersucht werden müssen. Auf die Frage „Warum wurden nicht der Slip und die Hose, die das Mädchen in der Nacht getragen hatte, auf Spuren untersucht?“ erhielten die Anwälte von der Beamtin die Antwort, dass zu dem Zeitpunkt der Untersuchung im Krankenhaus nicht klar war, dass das Mädchen sich zu Hause umgezogen hatte.

Zu wenig Beachtung fand nach Meinung der Verteidiger auch der Umstand, dass das junge Mädchen bei der Cousine gewohnt hatte und dass ihre Mutter sie als vermisst gemeldet hatte. Eine weitere Frage, die nicht geklärt werden konnte: Wo waren die kleinen Kinder in der Wohnung, für die das junge Mädchen als Babysitter engagiert worden war?

Während das junge Mädchen im Beisein ihrer Mutter ihre Aussage machte, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Die Kammer hat zunächst vier Hauptverhandlungstage anberaumt. Ärztliche und psychiatrische Gutachten stehen noch aus. Weiter geht es am Dienstag, 12. November, Donnerstag, 21. November, und Dienstag, 26. November, jeweils um 9.15 Uhr.

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