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Nachbarkreise

TRotenburger vor sechs Jahren verurteilt - aber noch immer auf freiem Fuß

Eine lange Wartezeit für Gerechtigkeit: Der Fall eines 42-jährigen Rotenburgers zieht sich über Jahre hin. Die Hoffnung auf ein baldiges Urteil des Verdener Landgerichts wächst.

Eine lange Wartezeit für Gerechtigkeit: Der Fall eines 42-jährigen Rotenburgers zieht sich über Jahre hin. Die Hoffnung auf ein baldiges Urteil des Verdener Landgerichts wächst. Foto: dpa

Ein Mann wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, doch das Urteil ist bis heute nicht rechtskräftig. Ein aktuelles psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten könnte den Wendepunkt bringen.

Von Wiebke Bruns Sonntag, 11.05.2025, 07:50 Uhr

Rotenburg . Das Amtsgericht Rotenburg verurteilte am 19. Dezember 2018 einen damals 36 Jahre alten Angeklagten wegen mehrerer Taten zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe.

Sechseinhalb Jahre später ist das Urteil immer noch nicht rechtskräftig und der anscheinend psychisch kranke Mann immer noch auf freien Fuß. Er hatte damals Berufung eingelegt, doch sämtliche am Landgericht Verden anberaumten Termine scheiterten wegen einer Verhandlungsunfähigkeit des 42 Jahre alten Rotenburgers. Bis zu dieser Woche.

Schuldig gesprochen hatte ihn ein Rotenburger Strafrichter der Körperverletzung in zwei Fällen, der fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr, der Sachbeschädigung, Beleidigung sowie der Bedrohung in drei Fällen. Wegen teils einschlägiger Vorstrafen war die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden.

Bei der ersten Tat am 6. Oktober 2017 soll es in einer städtischen Notunterkunft zwischen dem dort wohnhaften und bei der Tat betrunkenen Angeklagten und einem weiteren Bewohner zum Streit gekommen sein. Mit einem Brotmesser in der Hand habe der Angeklagte dem anderen Mann gedroht: „Ich bring dich um.“ Als die Polizei bereits eingetroffen war, habe er Anlauf genommen und den Nachbarn angesprungen.

Autofahrer mit Faust ins Gesicht geschlagen

Ende November 2017 sei der Angeklagte morgens mit 1,83 Promille auf einem Fahrrad in der Glockengießerstraße erwischt worden. Den Arzt, der später zwecks Entnahme einer Blutprobe zur Polizei gekommen war, soll der Angeklagte beleidigt und ihm gedroht haben: „Ich steche dich ab, wenn ich dich in der Stadt sehe“.

Mitte Januar 2018 habe die Bewährungshelferin den Rotenburger zur Suchtberatung begleiten wollen. Auf dem Parkplatz eines Supermarktes sei der Angeklagte mit der Tür gegen einen anderen Wagen gestoßen. In der folgenden Auseinandersetzung soll er zu dem Fahrer dieses Wagens gesagt haben: „Du wirst sterben“. Dann habe er mit der Faust erst dem Autofahrer ins Gesicht und dann auf dessen Motorhaube geschlagen.

Im April 2019 hatte der nun zuständige Vorsitzende Richter des Landgerichts die Verteidigerin angeschrieben, ob eine Berufungsbeschränkung in Betracht käme. Damit wären die Urteilsfeststellungen zu den Taten rechtskräftig geworden. Die Verteidigerin habe in Rotenburg keinen konkreten Antrag gestellt, sondern eine milde Strafe im Ermessen des Gerichts gefordert.

Damals kam keine Beschränkung in Betracht, aber jetzt, sechs Jahre später. Vorher wurden noch einige wenige Zeugen befragt. Soweit gekommen ist man in der Verhandlung nur, weil ein psychiatrischer Sachverständiger den Angeklagten in einer Verhandlungspause untersucht und als verhandlungsfähig eingestuft hat. Dieser habe zwar angegeben, weiterhin nicht vorhandene Stimmen zu hören. „Das alleine schränkt die Verhandlungsfähigkeit nicht ein“, stellte der Facharzt fest.

Sicherungsverfahren am Landgericht

Parallel zu diesem Verfahren gab es ein Sicherungsverfahren am Landgericht mit dem Vorwurf, dass der 42-Jährige im Zustand nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit am 11. Juni 2023 mit einem Hammer auf ein Auto eingeschlagen und einem Mann auf den Arm, der ihn von weiteren Schlägen habe abhalten wollen.

In Sicherungsverfahren wird auch geprüft, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung in der Psychiatrie vorliegen. Der psychiatrische Sachverständige soll auch die Schuldfähigkeit des Angeklagten bei den Taten im aktuellen Prozess beurteilen und sein Gutachten am zweiten Verhandlungstag erstatten. Dann wird auch ein Urteil erwartet.

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