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Windenergie

TSicherheitsbedenken: Windkraft-Planung in Drochtersen wird geändert

In Drochtersen hat der Fachausschuss jetzt für die Änderung des Flächennutzungsplanes votiert und damit den Weg bereitet für die neuen Windkraftanlagen.

In Drochtersen hat der Fachausschuss jetzt für die Änderung des Flächennutzungsplanes votiert und damit den Weg bereitet für die neuen Windkraftanlagen. Foto: Wodicka - wodicka@aon.at

Wie die Windenergiegebiete Drochtersen und Ritsch künftig gestaltet werden können, legt die Gemeinde Drochtersen jetzt in einer Änderung des Flächennutzungsplans fest. Was die Autobahn damit zu tun hat.

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Von Katja Knappe
Donnerstag, 30.05.2024, 16:50 Uhr

Drochtersen. Die Gemeinde Drochtersen schafft mit der Flächennutzungsplan-Änderung die Voraussetzungen dafür, wie die Windenergiegebiete Drochtersen und Ritsch künftig gestaltet werden können.

In Niedersachsen sollen bis 2027 mindestens 1,7 Prozent der Landesfläche und bis 2033 2,2 Prozent der Fläche für Windenergieanlagen (WEA) zur Verfügung gestellt werden. Die Planungen der Gemeinde Drochtersen müssen dabei korrespondieren mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises.

Wie berichtet, plant der Cuxhavener Vorhabenträger UMaAG den Abbau von drei der vier bestehenden Windkraftanlagen im Bereich Ritsch rund um das geplante Autobahnkreuz und den Neubau von acht Windkraftanlagen. Der Vorhabenträger e3/WPD plant für den Bereich Drochtersen zwei neue Windkraftanlagen.

Sicherheitsbedenken bei der Autobahn GmbH

Im Zuge der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung hat die Autobahn GmbH Sicherheitsbedenken geltend gemacht. Gerechnet ab dem Autobahn-Fahrbahnrand im Bereich des Ritscher Autobahnkreuzes gilt zunächst eine 40 Meter breite Verbotszone. Dort darf nichts stehen.

Angrenzend an diese Verbotszone war eine 100 Meter breite Anbau-Beschränkungszone vorgesehen. Hier sollten in der ursprünglichen Version des Flächennutzungsplans die Rotoren der Windräder, deren Anlagen selbst im Windenergie-Vorranggebiet stehen, hinüberstreichen dürfen (Rotor-Out-Prinzip). Das erschien der Autobahn GmbH als nicht sicher. Deshalb sei hier der Plan geändert worden, erläuterte Leevke Heeschen vom Planungsbüro Elbberg im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus (GUT). Auch die Beschränkungszone muss nun freigehalten werden, hier dürfen keine Rotoren hinüberstreichen (Rotor-Out-Prinzip).

Abseits der Autobahn gilt weiter Rotor-Out

Außer in der Verbotszone und der Anbau-Beschränkungszone entlang der Autobahn oder entlang der Ritschermoorstraße (K28) dürfen die Windkraftanlagen aber grundsätzlich mit ihren Rotoren über ihre Sondergebiete hinwegstreichen. Hierfür sei nun eine Streifenbreite von 85 Metern angesetzt worden, erläuterte Heeschen.

Bevor die Änderung des Drochterser Flächennutzungsplans in Kraft treten kann, muss noch der Gemeinderat zustimmen. Die Standorte der zehn geplanten Windkraftanlagen der Vorhabenträger UMaAG und WPD sind zwar im Plan unverbindlich eingetragen, die genauen Standorte der WEAs werden dadurch nicht festgelegt und können sich noch ändern. Der Drochterser GUT-Ausschuss stimmte während der Sitzung zugleich für die Aufhebung des veralteten Bebauungsplans „Windpark Drochtersen I Ritschermoor“, der nicht mehr mit den neuen Planungen vereinbar ist.

In Drochtersen hat der Fachausschuss jetzt für die Änderung des Flächennutzungsplanes votiert und damit den Weg bereitet für die neuen Windkraftanlagen.

In Drochtersen hat der Fachausschuss jetzt für die Änderung des Flächennutzungsplanes votiert und damit den Weg bereitet für die neuen Windkraftanlagen. Foto: Wodicka - wodicka@aon.at

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