TSie wollte keinen Dreier: Mann soll 17-Jährige in Stade vergewaltigt haben

Vor dem Landgericht Stade ist ein 23-Jähriger angeklagt, eine damals 17-Jährige vergewaltigt zu haben. Foto: dpa
Was ist passiert, als seine Freundin das Zimmer verließ? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Stader Landgericht, weil ein 23-Jähriger eine 17-Jährige vergewaltigt haben soll.
Stade. Der Vorsitzende war da, der beisitzende Richter, die Staatsanwältin, die Beisitzer, die Protokollführerin, die Anwälte und die ersten Zeugen - nur der Angeklagte fehlte. Er hatte sich mit dem Termin vertan, ließ er seinen Pflichtverteidiger per Telefon wissen, der ihn schnellstens ins Landgericht beorderte.
Der Angeklagte, der in Stade arbeitet, kam dann doch noch, mit fast einer Dreiviertelstunde Verspätung, um zu verkünden, dass er vorerst nicht aussage. Lediglich seine Personaldaten bestätigte er, beziehungsweise wurden diese von ihm berichtigt. Er sei am 31. Dezember 2000 geboren und ist damit nicht, wie in der Akte vermerkt, 27, sondern 23 Jahre alt.
Dreier gegen Geld
Was sich am 28. Oktober 2023 in der Stader Wohnung des vermeintlichen Täters ereignet hat, soll in vier Verhandlungstagen geklärt werden. Bekannt ist, dass der Angeklagte, dessen Freundin und das Opfer zusammen an dem Abend Alkohol getrunken haben.
Gegen 3 Uhr schlug die Stimmung dann um.
Landgericht Stade
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Den Vorschlag, zu dritt Sex zu haben, wofür ihr 150 Euro geboten wurden, lehnte die damals 17-Jährige ab. Nachdem seine Freundin das Zimmer verlassen hatte, soll der Angeklagte die 17-Jährige aufs Bett geworfen und gegen ihren ausdrücklichen Willen mit Gewalt sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben.
Vaginale Blutungen und starke Schmerzen
Obwohl sie sich gewehrt habe, wurde sie weiter von dem kräftigen Mann festgehalten, der erst von ihr abließ, als der Geschlechtsverkehr vollzogen war, so die Anklage. Das junge Mädchen, das noch jungfräulich war, erlitt bei dem erzwungenen Akt vaginale Blutungen und litt noch tagelang unter Schmerzen.
Die heute 18-Jährige kam mit ihrer Mutter und einer psychosozialen Prozessbegleiterin ins Gericht. Die Öffentlichkeit wurde bei ihrer Zeugenaussage ausgeschlossen.
Die Verhandlung geht am Freitag, 29. November, um 9.15 Uhr weiter. Dann kommen die Polizeibeamten, die den Fall aufgenommen haben, zu Wort. Der Verteidiger ließ am ersten Tag durchblicken, dass er das Thema Alkohol näher in den Fokus rücken wolle.