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Erneuerbare Energien

TSolarpark: Nordkehdinger Politiker lassen den Landkreis auflaufen

Bei der Agri-PV bleibt genügend Raum für die landwirtschaftliche Nutzung. Anders als bei Freiflächen-Photovoltaik dürfen bei Agri-PV höchstens 15 Prozent der Fläche durch Solarmodule verloren gehen.

Bei der Agri-PV bleibt genügend Raum für die landwirtschaftliche Nutzung. Anders als bei Freiflächen-Photovoltaik dürfen bei Agri-PV höchstens 15 Prozent der Fläche durch Solarmodule verloren gehen. Foto: © EWS Consulting GmbH | EWS Sonnenfeld®

Mit dem ersten Agri-Solarpark im Stader Nordkreis geht es voran - wäre da nicht der Landkreis. Mit ihm gibt es Uneinigkeiten bei der Planung, Politiker monieren Willkür. Darum geht es.

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Von Katja Knappe
Donnerstag, 06.02.2025, 22:00 Uhr

Freiburg. Etwa 36 Hektar groß ist die Fläche nördlich des Zehntweges und westlich der Kreisstraße 9 in Krummendeich, wo ein Agri-Solarpark geplant ist. Ursprünglich hatte der internationale Projektentwickler Emeren den Park als Freiflächen-Photovoltaikprojekt vorgestellt. Die Samtgemeinde Nordkehdingen hatte aber entschieden, auf landwirtschaftlichen Flächen mit besonders guten Bodenwerten keine Freiflächen-Photovoltaik zuzulassen.

Deshalb plante Emeren um auf Agri-Solar. Dabei wird die Fläche sowohl zur Stromproduktion und gleichzeitig landwirtschaftlich genutzt. Die Bewirtschaftung mit Maschinen muss weiterhin möglich sein und es dürfen nicht mehr als 15 Prozent der Fläche für die Landwirtschaft durch die PV-Module verloren gehen.

Im Agri-Solarpark Zehntweg sollen knapp 20 Hektar mit Solarmodulreihen bestückt werden. Die Reihen haben Zwischenräume von je zehn Metern, damit landwirtschaftliche Maschinen fahren können. Die beweglichen Modultische drehen sich mit der Sonne und dürfen maximal 4,50 Meter hoch sein.

Der Krummendeicher Gemeinderat hatte einhellig für die Aufstellung eines Bebauungsplans und für den Agri-Solarpark Zehntweg votiert. Vor dem Start müssen aber die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Zwar gelten kleine Agri-PV-Anlagen auf weniger als 2,5 Hektar Fläche unter bestimmten Voraussetzungen sogar als privilegiert. Die beiden in Krummendeich geplanten Agri-Solarparks sind aber größer, deshalb sind Änderungen des Flächennutzungplans und ein Bebauungsplan notwendig.

Landkreis will Alternativ-Standortbetrachtung

Agri-PV seien grundsätzlich auf jeder landwirtschaftlichen Fläche sinnvoll und möglich, da die landwirtschaftliche Nutzung erhalten werde, hieß es in einer Bewertung der Gemeinde Krummendeich. Vom 4. November bis zum 6. Dezember 2024 lag nun die Planung öffentlich aus. Noch Ende des Jahres kam die Stellungnahme des Landkreises zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Zehntweg.

Der Landkreis verlangt demnach erneut, wie schon bei der frühzeitigen Beteiligung, dass die Samtgemeinde ihre Potenzialflächenanalyse für Freiflächen-Photovoltaik überarbeitet und konkretisiert. Die Samtgemeinde hatte dies im Vorjahr abgelehnt.

Außerdem fordere der Landkreis jetzt auch noch, dass Alternativstandorte für die Agri-PV untersucht werden, berichtete Stefan Köller vom Bauamt der Samtgemeinde im Nordkehdinger Bauausschuss. Dafür gebe es „aus unserer Sicht“ aber gar keine gesetzliche Grundlage, sagte Köller. „Eigentlich möchte der Landkreis am liebsten, dass wir eine Karte zeichnen“, sagt Köller.

Kritik: Kreis macht „Verhinderungsplanung“

Der Landkreis habe aktuell kein Recht, sich zu Agri-PV zu äußern, sagte Herwart von der Decken (CDU) im Ausschuss. Ulrich Wist (FWG) sagte, „nach meiner Auffassung ist das Rechtsbeugung“. Auch Jörg Oldenburg (CDU) verurteilte die Forderungen des Landkreises als „willkürlich“. Ausschussvorsitzender Horst Wilkens (CDU) betonte: „Wir wollen keine Verhinderungsplanung machen.“

Der Nordkehdinger Bauausschuss plädierte einhellig dafür, die Stellungnahme des Landkreises bei der Abwägung aller Bedenken im Verlauf der Bauleitplanung wegzuwägen, also im Klartext beiseite zu schieben. Der Krummendeicher Gemeinderat und der Samtgemeinderat müssen nun aber noch entscheiden, wie sie mit der Stellungnahme des Landkreises umgehen wollen.

Verwirft die Kommune die Empfehlungen des Landkreises, kann dieser die Daumenschrauben anziehen und später bei der nötigen Änderung des übergeordneten Flächennutzungsplans sein Einverständnis verweigern. Dann wäre auch der Bebauungsplan nicht realisierbar. Die Planungen müssten überarbeitet werden.

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