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TStaatsanwaltschaft Stade äußert sich zu Lamborghini-Unfall

Der Lamborghini Oldtimer verunglückte auf der A27 im Kreis Cuxhaven. (Archivbild)

Der Lamborghini-Oldtimer verunglückte auf der A27 im Kreis Cuxhaven. (Archivbild) Foto: Polizei Cuxhaven

Der spektakuläre Unfall im April 2025 auf der Autobahn 27 führte zu einer mehrstündigen Vollsperrung. Folgen jetzt strafrechtliche Konsequenzen?

Von Julia Dührkop Sonntag, 29.03.2026, 05:50 Uhr

Landkreise Cuxhaven/Stade. Mit viel Glück sind beide Autofahrer mit leichten Blessuren aus einem schweren Unfall herausgekommen, der sich vor fast einem Jahr ereignete. Besonders hohe Aufmerksamkeit hatte der Zusammenstoß am 5. April 2025 auf der Autobahn 27 nicht nur wegen der stundenlangen Vollsperrung der Fahrspur in Richtung Cuxhaven mitten im Ferienverkehr bekommen, sondern auch wegen des knallroten Lamborghini-Countach - ein Oldtimer-Sportwagen, der sicher nicht täglich auf den Straßen zu sehen ist.

Welche Folgen hatte der schwere Unfall für den damals 83-jährigen Fahrer des Lamborghini? Trotz der hohen Geschwindigkeit, die nach Zeugenaussagen bei rund 180 Kilometer pro Stunde gelegen haben soll, hat der Sportwagenfahrer nicht gegen ein Tempolimit verstoßen. Der Unfall ereignete sich zwischen den Autobahnabfahrten Bremerhaven-Überseehäfen und Debstedt. Auf diesem Streckenabschnitt ist dieses hohe Tempo zulässig, wie die Polizei in ihrem Bericht feststellte.

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Folgen des Unfalls nicht so hoch

Da aber der Fahrer des Transporters im Gegensatz zum Unfallfahrer mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus gekommen ist, kam die Polizei zu der Bewertung, dass eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt. Dies ist eine Straftat, die gerichtlich bewertet wird. Die Richter der zuständigen Staatsanwaltschaft Stade kamen allerdings zu der Entscheidung, dass die Schadensfolgen nicht hoch genug waren, um eine strafrechtliche Ahndung zu rechtfertigen. Nur wenn ein besonderes öffentliches Interesse gesehen wird, entscheidet sich der Staatsanwalt dafür.

Transporter gegen Lamborghini: Gärtner Uwe Ablaß ist bei einem dramatischen Verkehrsunfall glimpflich davon gekommen.

Transporter gegen Lamborghini: Gärtner Uwe Ablaß ist bei dem dramatischen Verkehrsunfall glimpflich davongekommen. Foto: Scheschonka

Auch das Unfallopfer hätte einen Strafantrag stellen können. Doch Uwe Ablaß, Gärtnermeister aus Debstedt, wurde darüber gar nicht informiert. Er saß am Steuer des Transporters, der von dem Lamborghini-Fahrer geschnitten wurde. Angesichts der Wucht des Aufpralls ist der Gärtner, der vom Wochenmarkt Lehe auf dem Nachhauseweg war, glimpflich davongekommen. Einen steifen Hals und Schulterschmerzen habe er davongetragen, „mehr Glück als Verstand“.

Dem Mann sei ein „kleiner Fahrfehler“ passiert, sagt der 66-jährige Debstedter heute, mit Augenzwinkern spricht er sogar von „jugendlichem Leichtsinn“. Sachlich spricht er davon, dass der Schiffdorfer „zu schnell in eine unklare Situation reingesteuert ist“.

Überholmanöver des Lamborghini-Fahrers mit hohem Tempo misslang

Wie schnell es zu so einer kritischen Situation kommen kann, musste der damals 83-jährige Senior feststellen, als er in einem Überholmanöver zu spät erkannt hatte, dass der vor ihm fahrende Kleinwagen wesentlich weniger Tempo hatte. Eine Kollision war nicht mehr zu verhindern. Der rechte Vorderreifen des Lamborghinis platzte. Der Wagen geriet ins Schlingern, wie es im Polizeibericht weiter hieß. Der Schiffdorfer zog das Steuer herum und schnitt dabei den Transporter auf der rechten Hauptspur. Dieser blieb mit einem Achsbruch quer auf der Fahrspur stehen.

Transporter gegen Lamborghini: Gärtner Uwe Ablaß ist bei einem dramatischen Verkehrsunfall glimpflich davon gekommen.

Transporter gegen Lamborghini: Gärtner Uwe Ablaß ist bei dem dramatischen Verkehrsunfall glimpflich davongekommen. Foto: Scheschonka

Beide Autos waren schwer demoliert. Die Polizei schätzte den Schaden an dem wertvollen Sportwagen auf 200.000 Euro. Am Transporter und Anhänger wird von einem Schaden von rund 5000 Euro ausgegangen.

Uwe Ablaß musste einen neuen Wagen kaufen, mit dem er seine Blumen zum Wochenmarkt fahren kann. Auch wenn die Versicherung einen Teil übernommen hat, musste er die Differenz selbst bezahlen. Normalerweise hätte er den alten Transporter noch ein paar Jahre gefahren, sagt er.

Landgericht gibt die Bearbeitung an den Landkreis Cuxhaven ab

Doch weder der Fahrfehler noch die fahrlässige Körperverletzung oder der Sachschaden rechtfertigen aus Sicht des Landgerichts ein Verfahren. Stattdessen wurde der Vorfall an den Landkreis Cuxhaven abgegeben. Es wurde als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Aus datenschutzrechtlichen Gründen gibt der Landkreis keine Auskunft über die Höhe des Bußgelds.

Der Bußgeldrechner des ADAC gibt bei dem Tatbestand eines Abstandsfehlers mit erhöhter Geschwindigkeit von mehr als 130 Kilometer pro Stunde, der zum Unfall geführt hat, ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro und einen Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg an. Die höchste Bußgeldsumme wird mit 400 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von drei Monaten genannt. Das Spektrum variiert, je nachdem wie gering der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gewesen ist.

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