TStade will neue Ackerflächen nur noch mit Blühstreifen verpachten

Refugium für Tiere und Hort der Artenvielfalt: Blühstreifen am Ackerrand. Foto: Axel Seidemann/dpa
Die Stadt Stade besitzt rund 400 Hektar Ackerflächen. In Zukunft soll bei neuen Pachtverträgen ein Blühstreifen vorgeschrieben werden. Das ist jetzt Konsens - aber erst nach einer kontroversen Debatte.
Stade. „Gerade jetzt, wo die Proteste der Landwirte am Abebben sind. Ungünstiger könnte der Zeitpunkt nicht sein“, sagte Felix Kruse (CDU) im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Umwelt (ASKU). Auch sie hielten Blühstreifen ja für sinnvoll, aber: „Wenn wir dem Antrag stattgeben, haben wir die Trecker gleich wieder auf dem Hof.“
Es war die Linke, die ursprünglich den Antrag gestellt hatte, auf den Flächen der Hansestadt Stade grundsätzlich Blühstreifen am Ackerrand vorzuschreiben. Denn bisher wurde lediglich durch Beratung und Hilfestellung auf diese Möglichkeit hingewiesen.
„Ich sehe nie, dass Landwirte freiwillig Blühstreifen stehen lassen“, sagte Dr. Jochen Witt (WG). Dabei wäre das gut für deren Imagepflege. Gerade dort, wo die Ackerflächen sind, seien Blühstreifen besonders sinnvoll, denn sonst müssten die Insekten über Kilometer einwandern.
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Nach Rücksprache mit dem Bützflether Kollegen und Ortsbürgermeister Christoph von Schassen (CDU), der selbst Landwirt ist, wisse er, dass es viele Möglichkeiten gebe, so etwas anzulegen, beispielsweise entlang der Kanäle und Gräben. Doch freiwillig, sagte Witt, würden die Landwirte das nicht tun.
Eine Chance für den Naturschutz
„Wir sollten den Landwirten keine Flächen wegnehmen, sie sind schon gebeutelt genug“, sagte der Ausschussvorsitzende Horst Deede (CDU). „Der Verlust an Artenvielfalt ist dramatisch“, gab Robert Gahde (Grüne) zu bedenken. Die Stadt Stade sei mit mehr als 400 Hektar der größte Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen in Stade. Daraus resultiere eine Verantwortung, sagte Gahde: „Bei Neuverpachtungen sollte eine Auflage erfolgen, wobei der fachliche Sachverstand von Nabu und BUND einfließen kann. Das ist eine Chance, für den Naturschutz aktiv zu werden.“
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Bereits bestehende Pachtverträge sollten Bestand haben und unberührt bleiben, fand die Mehrheit der Ausschussmitglieder. Wie Lars Kolk wusste, halten Fachkollegen eine Mindestbreite von sechs Meter bei Blühstreifen für sinnvoll. Falls diese auch dem Schutz von Feldvögeln und Nagetieren dienen sollen, seien es sogar zehn Meter. Sein Vorschlag: Bei neuen Pachtverträgen sollten die Kollegen aus der entsprechenden Fachabteilung je nach Fläche prüfen, wo es sinnvoll sei, Blühstreifen anzulegen und dies dann vertraglich festlegen.
Für Blühstreifen nur ein symbolischer Pachtzins
Tristan Jorde (Linke) ergänzte, dass die Pacht dafür reduziert werden könnte. Für fachgerecht gestaltete Blühstreifen seien zudem Fördermittel abrufbar. Letztlich sprach sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, dass dort, wo die naturschutzfachliche Eignung und der Zuschnitt der Fläche es sinnvoll erscheinen lassen, in neuen Pachtverträgen Blühstreifen von mindestens acht Metern Breite vorgeschrieben werden sollen. Für diese Flächen würde der Pachtzins nur in symbolischer Höhe erhoben.