TStreit um Himmelpfortener Markt: Landkreis stimmt Bauvoranfrage von Investor zu

Das betreffende Areal im März diesen Jahres. Nach illegalen Aktionen mussten viele angesägte Bäume aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Foto: Klempow
Die gerichtliche Auseinandersetzung um den Bau eines Combi-Marktes in Himmelpforten zieht sich hin. Aber: Der Landkreis hat die Bauvoranfrage der Bünting-Gruppe positiv beschieden. Das hat Konsequenzen für das juristische Tauziehen.
Himmelpforten. In die Auseinandersetzung um die Bebauung des Steinmetz-Areals kommt Bewegung. Seit einem Jahr liegt die Klage beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG). Hat die Gemeinde Himmelpforten bei der Verabschiedung des Bebauungsplans zum Steinmetzpark alles richtig gemacht? Das soll die Normenkontrollklage klären, die Rechtsanwalt Udo Paschedag für den Naturschutzverband Niedersachsen beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) eingereicht hat. Dabei geht es auch um die Belange des Natur- und Artenschutzes.
Eilantrag ohne Entscheidung
Auf dem Steinmetz-Areal will die Bünting-Gruppe bekanntlich einen Combi-Markt und weitere Märkte bauen. Mit einem zusätzlichen Eilantrag beim OVG wollte Paschedag den Bebauungsplan vorsorglich außer Kraft setzen. Nun hat der Landkreis Stade die Bauvoranfrage von Bünting positiv beschieden - damit ist der Eilantrag ganz ohne Gerichtsurteil aus dem Rennen.
Bis alle Anwälte alle Akten, alle Stellungnahmen, Erwiderungen und Widersprüche erhalten hatten, ging Monat um Monat ins Land. „Viel früher wäre eine Entscheidung nicht möglich gewesen“, sagt Harald Kramer, Pressesprecher am Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Erst Ende Januar sei der letzte Schriftsatz bei Gericht eingegangen. Die Entscheidung „wird dem Gericht nun aus der Hand geschlagen“, sagt Paschedag.
Landkreis entscheidet noch vor dem Gericht
Was ihn ärgert: Laut OVG soll sich der Landkreis noch am 21. März nach dem Stand des Verfahrens in Lüneburg erkundigt und die Auskunft erhalten haben, dass der Eilantrag nach Ostern Priorität habe. Am 26. März sei der positive Bescheid der Bauvoranfrage ergangen. Der bescheinige den Investoren, dass ihr Vorhaben rechtlich in Ordnung ist. „Der Landkreis darf das“, sagt Paschedag. Aber die Achtung vor dem laufenden Verfahren gebiete es eigentlich, das zu diesem Zeitpunkt nicht zu tun. Er wertet das als „grobe Missachtung des Gerichts“ und vermutet darin die Motivation, das Eilverfahren zu beenden.

Das Steinmetz-Areal im Februar 2023. Foto: Klempow
Warum der Bescheid noch vor der zu erwartenden Gerichtsentscheidung erteilt wurde? Weil kein konkreter Termin durch das Gericht genannt wurde, sei der Antrag regulär abgearbeitet worden, teilt Daniel Beneke, Pressesprecher des Landkreises mit. Zudem stellt sich die Frage, warum der Landkreis nicht schon viel früher eine Entscheidung getroffen hat, wenn die Klage vor dem OVG dabei keine Rolle spielt. Büntings Bauvoranfrage sei erst am 27. Dezember eingereicht und dann innerhalb der üblichen Frist bearbeitet worden, teilt der Landkreis mit.
Noch kein Bauantrag gestellt
Bei der Bauvoranfrage ging es darum, „ob der Neubau eines Einkaufszentrums mit sechs Nutzungseinheiten planungsrechtlich zulässig ist“, so Beneke. Weil der Bebauungsplan derzeit rechtskräftig sei, müsse er auch angewendet werden. Ein formaler Antrag auf Baugenehmigung sei bislang nicht gestellt worden. Bis die erteilt ist, darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.
Kommt die Baugenehmigung und sollte der Bebauungsplan ganz oder in Teilen später durch die Entscheidung des OVG doch in Frage gestellt werden, könnte die Gemeinde nachbessern. Ist er im juristischen Sinne nicht „heilbar“, ist der Landkreis als Behörde wieder am Zug und entscheidet, wie mit der Umsetzung des Urteils bei vollzogenem Baubeginn umgegangen wird.
Viele Bäume fehlen inzwischen
Inzwischen gibt es auf dem Areal weit weniger stattliche Bäume als zu Beginn der juristischen Auseinandersetzung. Vier Mal hatten Unbekannte in der Zwischenzeit heimlich Stämme so gefährlich angesägt, dass viele Bäume aus Sicherheitsgründen ganz gefällt werden mussten.
Eine vom TAGEBLATT angefragte Stellungnahme von Bünting zum Verfahren blieb bis zum Freitagabend aus. Im juristischen Tauziehen sieht Paschedag das Eilverfahren nun als erledigt an. Der Anwalt des Naturschutzverbands hofft im Zuge seines nächsten juristischen Schrittes auf einen Hinweis des Gerichts, welche Partei Aussichten auf Erfolg im Hauptverfahren hat.