TUmstrittene Ferienhäuser in Hechthausen: Gericht spricht Machtwort

Sehr plakativ äußern die Kritiker seit vielen Jahren ihren Unmut über die „Mühlenhof“-Ferienhaussiedlung in Hechthausen-Kleinwörden. Foto: Schröder (Archiv)
Der jahrelange Streit um die geplante Ferienhaussiedlung „Mühlenhof“ vor den Toren des Landkreises Stade ist nun auch juristisch durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg entschieden. Das sorgt für große Enttäuschung bei den Gegnern.
Hechthausen. Die „Mühlenhof“-Kritiker haben einen kräftigen Dämpfer erhalten: Das Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einem Anwohner, der eine Normenkontrollklage gegen die Errichtung mehrerer Ferienhäuser in dem Hechthausener Ortsteil Kleinwörden angestrengt hatte, eine deutliche Abfuhr erteilt und dessen Klage abgelehnt. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich. Die Ferienhäuser können also gebaut werden.
Die detaillierte Begründung liegt zwar noch nicht vor, doch die Kernaussage hat das Gericht in wenigen Zeilen zusammengefasst: „Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. (...) Die Revision wird nicht zugelassen.“
Das sind die Pläne am Ostedeich
Das Schreiben aus Lüneburg ist nicht nur der Samtgemeinde Hemmoor als beklagtem Verfahrensbeteiligten zugegangen, sondern natürlich auch dem Kläger Torsten Lüllau durch seinen Anwalt übermittelt worden. Lüllau wirkt resigniert, wenn man ihn auf das Thema anspricht: „Das ist natürlich hart, wenn man eine solche Niederlage einstecken muss“, sagte er im Gespräch mit der „Nordsee-Zeitung“.
Seit 2015 hat sich die Stimmungslage in der Dorfgemeinschaft in dem kleinen und eigentlich idyllischen und durch Landwirtschaft geprägten Ortsteil verändert. Ausgangspunkt waren die Pläne der Familie Borgs, die direkt am Ostedeich Ferienwohnungen in ihrem Fachwerk-Ensemble vermietet und diesen gewerblichen Betrieb auf eine rechtlich einwandfreie Grundlage stellen wollte.
Daher wurde ein formelles „Bauleitverfahren“ in Gang gesetzt. Diese Legalisierung sorgte zunächst nicht für Kritik bei Anwohnern, allerdings umso mehr die Verknüpfung mit dem Plan, eine Ferienhaussiedlung in der Nähe des „Mühlenhofs“ zu errichten. Der Mühlenhof und die vorgesehene Ferienhaussiedlung sind nur über eine enge Straße zu erreichen, die in einer Sackgasse mündet. Und dort wohnt Torsten Lüllau - nur einen Steinwurf vom historischen Mühlenhof entfernt.
„Verraten und verkauft vom Bürgermeister“ - Stimmung im Dorf kippt
Als die Pläne bekannt wurden, kippte die Stimmung in dem kleinen Ortsteil nach und nach. Und das geschah nicht nur in Gesprächen innerhalb der Dorfgemeinschaft, sondern auch ganz plakativ. Plötzlich wurden großformatige Transparente platziert, auf denen die Kritiker deutliche Botschaften hinterließen: „Unser Dorf - verraten und verkauft vom Bürgermeister“, „Zerstörer verschwindet“ und „Wenn ein Gericht die Gemeindepolitik verwaltet, ist das Klima vergiftet“ waren nur drei der vielen Parolen.
Seitens der Kommunalpolitik wurden die Borgs-Pläne in großen Teilen unterstützt. Zwar gab es bei der Auslegung der Planungsunterlagen Probleme, die behoben werden mussten, aber letzten Endes fasste der Gemeinderat im Juni dieses Jahres einen Satzungsbeschluss, der politisch den Weg für die Ferienhäuser ebnete.
Aber parallel dazu hatte Torsten Lüllau schon den juristischen Weg eingeschlagen, um zu klären, ob die Vorgehensweise der Kommune überhaupt rechtmäßig ist. Er hatte eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan eingereicht. Anfang September gab es eine mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg und die vage Hoffnung, dass es doch noch zu einer Verständigung kommt. Doch der Versuch, eine für beide Seiten akzeptable Brücke zu bauen, ist spätestens nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vor wenigen Tagen gescheitert.
Gegner der Ferienhaussiedlung: „Mit Niederlage muss ich leben“
Dem einst so kämpferischen Torsten Lüllau merkt man im Gespräch an, dass er mittlerweile aufgegeben hat, gegen die Ferienhaussiedlung vorzugehen. Zwar gäbe es theoretisch noch ein weiteres juristisches Mittel, um das Urteil des Oberverwaltungsgerichts anzufechten. Doch ob er auch noch diesen Schritt gehen wird? Eher unwahrscheinlich: „Ich muss mit der Niederlage wohl leben und das Beste daraus machen. Das hat auch sehr viel Nerven gekostet.“
Das gilt nicht nur für Lüllau, sondern speziell auch für die Familie Borgs und die zerstrittene Dorfgemeinschaft. Die Familie Borgs möchte vor einer Stellungnahme erst einmal die Urteilsbegründung abwarten. Mitte Januar wird mit dieser Begründung gerechnet.
Ändern dürfte sie an der Situation in dem (eigentlich) so idyllischen Hechthausener Ortsteil Kleinwörden kurzfristig aber sowieso nichts.