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Umwandlung in einen naturnahen Garten kann sich lohnen

Mit der richtigen Mischung für den jeweiligen Boden blüht auch eine Fläche mit Gras regelmäßig auf.

Mit der richtigen Mischung für den jeweiligen Boden blüht auch eine Fläche mit Gras regelmäßig auf. Foto: Harsefeld

Ab jetzt gibt es Geld für alle, die ihren Schottergarten in Harsefeld loswerden wollen. Voraussetzung: Mieter oder Eigentümer, die erfolgreich den Antrag stellen, haben die Fläche nicht zuvor selbst versiegelt. Dann winken 500 Euro für mehr Blumen.

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Von Miriam Fehlbus
Montag, 19.02.2024, 10:00 Uhr

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Harsefeld. Der Flecken Harsefeld hat für die Jahre 2024 und 2025 eine Förderrichtlinie veröffentlicht. Eigentümer und Mieter im Flecken Harsefeld können ab sofort, wenn sie die Fläche zuvor nicht selbst versiegelt haben, mit einem Zuschuss für die Umgestaltung in naturnahe Gärten mit bis zu 500 Euro rechnen. Die Richtlinie sowie Formular und Broschüre zur Gestaltung naturnaher Vorgärten mit einer nützlichen Pflanzliste sind online unter www.harsefeld.de zu finden. Dort steht auch, wann Teppich-Zwergmispel oder Berg-Flockenblume blühen und was die perfekte Mischung für einen Blumenrasen ausmacht.

Starke Versiegelung ohnehin nicht erlaubt

Vielen sei aber auch noch nicht bewusst, dass nach der Niedersächsischen Bauordnung das Anlegen von Schottergärten oder eine starke Versiegelung von Gartenflächen gar nicht erlaubt ist, heißt es in einer Mitteilung aus dem Harsefelder Rathaus. Dort sei verpflichtend geregelt, dass die nicht überbauten Flächen eines Grundstücks Grünflächen sein müssten, soweit sie nicht für eine andere Nutzung erforderlich sind. Fragen zur Richtlinie oder zur Bepflanzung beantwortet das Klimaschutzmanagement der Samtgemeinde Harsefeld unter 04164/887178, klima@harsefeld.de.

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