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Norddeutschland

TVerboten: Kreuzfahrer schmuggeln Wal-Salami

Ein Zwergwal gleitet durch das blaue Wasser des Meeres. In Norwegen werden aus seinem Fleisch Snacks gemacht.

Ein Zwergwal gleitet durch das blaue Wasser des Meeres. In Norwegen werden aus seinem Fleisch Snacks gemacht. Foto: dpa

Das Urlaubssouvenir wird zur Straftat. Kreuzfahrtpassagiere aus Norwegen bringen häufiger Produkte mit, die dort legal zu kaufen, in der EU aber streng verboten sind. Es folgen Strafen.

Von Maike Wessolowski Sonntag, 06.04.2025, 07:50 Uhr

Bremerhaven. Souvenirs aus dem Urlaub sind eine schöne Erinnerung, da darf es auch mal ungewöhnlich sein. Lebensmittel aus der Ferne sind beliebt – doch Kreuzfahrer in Bremerhaven verstoßen dabei neuerdings immer öfter gegen die Artenschutzbestimmungen.

„Mein Schiff 3“, „Mein Schiff 2“ und „Amadea“ – sie alle kommen mit Kreuzfahrern aus Bergen oder Oslo in Bremerhaven an.

Im Gepäck sind nicht nur schöne Urlaubserinnerungen. Der Zoll stellt am Kreuzfahrtterminal in Bremerhaven im Gepäck von aus Norwegen einreisenden Passagieren immer wieder Walfleischprodukte fest.

Der Zwergwal ist vom Aussterben bedroht

Wal-Snacks, Salami oder andere Produkte werden gefunden. Den Reisenden ist dabei häufig nicht bewusst, dass sie damit einen Verstoß gegen Artenschutzbestimmungen begehen.

Wal-Salami in norwegischer Verkaufsverpackung, die vom deutschen Zoll in Bremerhaven beschlagnahmt wurde.

Wal-Salami in norwegischer Verkaufsverpackung, die vom deutschen Zoll in Bremerhaven beschlagnahmt wurde. Foto: Hauptzollamt Bremen

Das mitgeführte Walfleisch stammt im Regelfall vom Zwergwal, der wie alle Wale zu den vom Aussterben bedrohten Arten gehört.

„Der Zwergwal, auch Minkwal genannt, ist in der Europäischen Union streng geschützt.

Gegen die Reisenden werden Strafverfahren eingeleitet

In Norwegen jedoch wird der Wal innerhalb vorgegebener Quoten gejagt und sein Fleisch dort legal zum Verkauf angeboten“, erläutert Volker von Maurich, Sprecher des Hauptzollamts Bremen.

Er warnt: „Führen Reisende Produkte aus Walfleisch in die EU ein, haben sie einen Verstoß gegen die Artenschutzbestimmungen der EU begangen.“

Die Einfuhr ist kein Kavaliersdelikt: Gegen die Reisenden werden noch vor Ort Strafverfahren eingeleitet und das Walfleisch beschlagnahmt.

Terminal plant Infotafeln für Kreuzfahrtpassagiere

Timo Schön, Geschäftsführer des Bremerhaven Cruise Port, weiß, dass sein Team von Zollkontrollen in aller Regel nichts mitbekommt.

„Der Zoll informiert uns darüber nicht. Wir als Terminal arbeiten aber an Infotafeln zum Thema Einfuhr von tierischen Produkten“, sagt er. Das sei ein freiwilliger Service.

Dass über Bremerhaven ausgerechnet Walfleisch geschmuggelt wird, wundert ihn. „Man meint, jeder weiß, dass die Einfuhr von Walprodukten nicht okay ist.“

Tipps vom Zoll für Kreuzfahrtpassagiere

Reisende sollten beachten, dass nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere oder Pflanzen sowie Teile davon und Produkte, die Bestandteile davon enthalten (z. B. Stör-Kaviar, Hautcreme, Arzneimittel der asiatischen Medizin und Nahrungsergänzungsmittel, Touristensouvenirs), dem Artenschutz unterliegen können.

Mit der Infoseite „Artenschutz im Urlaub“ bieten die Zollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit. Die Anwendung kann unter artenschutz-online.de aufgerufen werden.

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