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TAutoversicherung: Hier lauern versteckte Erhöhungen

Ein Pkw ist nach einem Unfall schwer beschädigt. Die Autoversicherung ist erheblich teurer geworden.

Ein Pkw ist nach einem Unfall schwer beschädigt. Die Autoversicherung ist erheblich teurer geworden. Foto: Arnulf Stoffel/dpa

Aktuell erhalten viele Versicherte ihre Beitragsrechnung für die Kfz-Versicherung 2024. Wie versteckte Kosten sichtbar werden - und wo bei einem Anbieterwechsel Vorsicht geboten ist.

Von dpa Mittwoch, 22.11.2023, 05:45 Uhr

Da liegt sie im Briefkasten, die Rechnung für die Kfz-Versicherung. Puh, Glück gehabt, kein höherer Betrag als letztes Jahr. Aber Vorsicht, dahinter und sogar hinter einer niedrigeren Summe als im Vorjahr kann sich eine Preiserhöhung verstecken, informiert „Finanztip“. Dann könnte der Versicherer Rabatte etwa nach einem unfallfreien Jahr und damit günstigeren Beitragssätzen mit einer Erhöhung bereits verrechnet haben.

Der Vergleichsbetrag kann sich gut verstecken

Zwar muss der Anbieter so eine versteckte Erhöhung auf der Rechnung ausweisen - separat für Kasko und Haftpflicht - und einen Vergleichsbetrag aus dem Vorjahr nennen. „Doch der ist im Rechnungsformular häufig nicht so einfach zu finden“, sagt Hermann-Josef Tenhagen als Chefredakteur des Geldratgebers.

Nur wenn der aktuelle Betrag im Vergleich nicht gestiegen ist, hat keine Preiserhöhung stattgefunden. Ist er gestiegen, hat man ein Sonderkündigungsrecht, das einen Monat ab Zugang der Rechnung gilt.

Vergleichsbetrag mit Rechenformel selbst ausrechnen

Mit einer Rechenformel kann man den Vergleichsbetrag aber auch selbst ausrechnen: Dazu multipliziert man den alten Beitrag in Euro mit dem neuen Beitragssatz in Prozent und teilt durch den alten Beitragssatz.

Beispiel für eine Kfz-Haftpflicht: Der alte Beitrag beläuft sich auf 500 Euro und auf der neuen Rechnung stehen nur 480 Euro. Der Versicherte stieg aber von der Schadenfreiheitsklasse (SF) 2 (alter Beitragssatz: 49%/0,49) in die SF-Klasse 3 (neuer Beitragssatz: 46%/0,46) auf.

Die Rechnung lautet: 500 Euro x 0,46 geteilt durch 0,49 ist gleich 469,39 Euro. Hier ist der Vergleichsbetrag kleiner als der neue Rechnungsbetrag - also gab‘s eine versteckte Beitragserhöhung.

Keine Garantie für günstigeren Neukunden-Tarif

Zum Jahreswechsel suchen daher immer wieder Millionen Autofahrer nach einem neuen Versicherungstarif. Turnusmäßig zum Stichtag 30. November können sie in der Regel den Anbieter wechseln. Ob und wie sehr sich auch diese Neuverträge verteuern, darüber sind sich die Fachleute der Vergleichsportale uneins.

Die Hälfte der Autofahrer sind offen für Wechsel der Versicherung.

Die Hälfte der Autofahrer sind offen für Wechsel der Versicherung. Foto: ADAC SE/ADAC SE/obs

Verivox erwartet teurere Tarife auch für Neukunden, Check24 rechnet zumindest für die nächsten Wochen mit sinkenden Preisen. Insofern könnte die Schnäppchenjagd in diesem Jahr anders ausfallen als gewohnt: Anstelle billigerer Verträge werden Autofahrer womöglich nach Policen suchen, bei denen sich der Preisanstieg in Grenzen hält.

Wer für einen möglichen Wechsel die Vergleichsportale zu Rate zieht, muss aufpassen: Oft verspricht das Ergebnis des Portals satte Ersparnis bei der Kfz-Police. Aber Achtung: Sind ein Rabattschutz und ein regulierter Unfall im Spiel, kann der Anbieterwechsel teuer werden.

Rabattschutz gilt nur bei aktuellem Versicherer

Im Zusammenhang mit dem Tarifmerkmal Rabattschutz lauert eine Kostenfalle. „Vor allem nach einem regulierten Unfall kann man sich nicht auf das schnelle bequeme Ergebnis der Vergleichsportale verlassen“, sagt Philipp Opfermann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Denn wurde die noch bestehende Versicherung mit Rabattschutz abgeschlossen und der Versicherungsnehmer durch einen regulierten Schaden somit in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nicht zurückgestuft, verfällt dieser Vorteil beim Versicherungswechsel in der Regel. „Der Rabattschutz gilt nur beim aktuellen Versicherer“, sagt Opfermann.

Zum Verständnis: Sobald man die Versicherungsgesellschaft wechselt, gibt die alte Versicherung Informationen zu regulierten Schäden an die neue weiter. „Dem neuen Versicherer wird jedoch der tatsächliche Schadenverlauf mitgeteilt“, so Opfermann. Die Folge: Der Versicherte muss damit rechnen, dass er wesentlich schlechter eingestuft wird.

Versicherungswechsel nach Unfall lohnt oft nicht

Er rät, bei der bestehenden Versicherung zu erfragen, welchen Schadenverlauf sie der neuen mitteilen würde und mit dieser Information beim neuen Anbieter in Erfahrung zu bringen, in welche SF-Klassen man eingeteilt würde. „Damit kommt dann oft das böse Erwachen, aus der vermeintlichen Ersparnis wird ein teurerer Tarif.“

Oft hilft auch ein einfacher Anruf beim aktuellen Versicherer weiter, so Opfermann. Manche Versicherer gewähren auch dann schon Nachlässe, wenn man sie mit einem – wenn auch womöglich nur vermeintlich besseren – Angebot eines Vergleichsportals konfrontiert.

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