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Grundstücke

TVorgarten-Streit an B73 spitzt sich zu: Bundesanstalt erklärt sich

Bernhard Ziegler aus Hemmoor-Basbeck empfindet die Vorgehensweise der BImA als „Frechheit“.

Bernhard Ziegler aus Hemmoor-Basbeck empfindet die Vorgehensweise der BImA als „Frechheit“. Foto: Kramp

Bernhard Ziegler soll einen Teil seines Vorgartens in Hemmoor kaufen. Der Ärger bei dem 88-Jährigen ist groß. Jetzt wird klar: Es sind noch weitere Anwohner betroffen.

Von Wiebke Kramp Dienstag, 01.10.2024, 18:20 Uhr

Hemmoor. Zum Sachverhalt: Seitdem Bernhard Ziegler das Haus in der Stader Straße (B73) in Hemmoor in den 80er Jahren gekauft hatte, pflegte er dieses Grundstück. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) teilte dem 88-Jährigen mit, dass die Bundesstraßenverwaltung als Eigentümerin die besagte Fläche dauerhaft freigebe. Daher gebe es für ihn die Möglichkeit, sie zu erwerben oder ansonsten zu versteigern.

Der Rentner wandte sich an die „Cuxhavener Nachrichten“, weil er es als eine Androhung der BImA empfand, dass seine Zuwegung wegfällt, wenn er nicht zum Kauf entschließt und eine Versteigerung anberaumt wird. Die BImA-Pressestelle hat nun auf Nachfrage reagiert und bezieht ausführliche Stellung zur Sachlage. Demnach habe die Bundesanstalt den gesetzlichen Auftrag, die für Bundeszwecke entbehrlichen Grundstücke wirtschaftlich zu veräußern. Dabei sei es Usus, „dass Kleinst- und Restparzellen sowie Grundstücke von geringem Wert zunächst den jeweiligen Anliegerinnen und Anliegern sowie den Belegenheitskommunen zum Kauf angeboten werden“.

BIma: Chance, Grundstücke sinnvoll zu arrondieren

Mit diesem Angebot zum Direkterwerb biete sich ihnen die Chance, Grundstücke sinnvoll zu arrondieren und im Einzelfall zukünftige Probleme mit der Erschließung von Grundstücken zu vermeiden. Leider sei es vorgekommen, dass bei schon sehr lange zurückliegenden Straßenbaumaßnahmen Restgrundstücke entstanden sind, die zwischen dem öffentlichen Straßenraum und privaten Grundstücken liegen.

In dem Fall des betroffenen Hemmoorers habe die BImA einem Hauseigentümer ein solches Flurstück zur Vermeidung einer ansonsten gegebenenfalls entstehenden problematischen Grundstückssituation zum Direkterwerb unter Ausschluss des Immobilienmarktes angeboten. Das betroffene Flurstück liegt zwischen dem Hausgrundstück des Anliegers und der öffentlichen Straße und muss zum Erreichen des Hausgrundstücks immer überquert werden.

Bundesanstalt zeigt Verständnis für Irritationen

Die BImA habe den Anlieger in diversen Schreiben umfassend über die Sachlage informiert und ihm mit ihrem Angebot die Möglichkeit eröffnet, die Zufahrt zu seinem Grundstück dauerhaft zu sichern. Dass die Notwendigkeit einer solchen, mit Kosten für den Hauseigentümer verbundenen Sicherung der Erschließung des eigenen Grundstücks angesichts der bisherigen Nutzungssituation zunächst Irritationen auslöst, sei nachvollziehbar.

Wenn sowohl die Anliegerinnen und Anlieger als auch die Kommune den Kauf solcher Flächen ablehnen, erlischt der gesetzliche Veräußerungsauftrag der BImA nicht. Der dauerhafte Verbleib solcher Grundstücke im Eigentum des Bundes und deren Verwaltung zulasten des Steuerzahlers sei nicht vorgesehen.

B73-Vorgärten: Kaufangebot längst kein Einzelfall

„Für den Fall, dass der Hauseigentümer von dem Angebot zum Direkterwerb also keinen Gebrauch macht, kommt die BImA ihrem gesetzlichen Verwertungsauftrag nach und verwertet das Grundstück auf dem Immobilienmarkt. Beabsichtigt ist derzeit die Versteigerung des Flurstücks im Rahmen einer Auktion. An dieser Auktion kann sich der Anlieger beteiligen.“ Die BImA habe dem Anlieger auch angeboten, die Zuwegung zu seinem Grundstück über ein dingliches Wegerecht zu sichern, was für ihn allerdings ebenfalls mit Kosten verbunden wäre. Auch von dieser Möglichkeit habe der Anlieger bislang aber keinen Gebrauch gemacht.

Und der 88-Jährige ist kein Einzelfall. In dem Bereich an der B 73 in Hemmoor stehen laut BImA weitere Flurstücke zum Verkauf. Die BImA verhandelt dazu aktuell mit den betroffenen Anliegern über den Erwerb der Flächen, heißt es.

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