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Sparzwänge

TZu teuer: Bremerhaven will den Hafentunnel verschenken

Nach zehn Jahren Bauzeit und 274 Millionen Euro Kosten wurde der Hafentunnel offiziell eröffnet.

Nach zehn Jahren Bauzeit und 274 Millionen Euro Kosten wurde der Hafentunnel offiziell eröffnet. Foto: Schuldt/dpa

Weil Bremerhaven massiv sparen muss, will der Magistrat den Tunnel zur Bundesstraße hochstufen lassen. Warum sich das schwierig gestaltet.

Von Jan Iven Dienstag, 23.09.2025, 11:50 Uhr

Bremerhaven. Darauf muss man erst mal kommen. Weil Bremerhaven massiv sparen muss, möchte der Magistrat den Hafentunnel und Teile der Cherbourger Straße gern an den Bund übertragen. Dafür müsste der Hafentunnel allerdings nicht nach Berlin verlegt werden. Stattdessen würden Tunnel und Straße einfach von der Kommunalstraße zur Bundesstraße hochgestuft werden.

Unterhaltskosten des Hafentunnels

So zumindest steht es im ersten Haushaltsentwurf der Stadt, der bis 2027 Kürzungen in Höhe von mehr als 80 Millionen Euro vorsah. In dem Entwurf findet sich der Punkt „Aufstufung des Hafentunnels, eines Teilabschnittes der Cherbourger Straße und Wurster Straße zu Bundesstraße“.

Darunter plant die Stadt bereits ab 2026 Einsparungen von jährlich 900.000 Euro ein. Dieser erste Entwurf wurde jedoch vom Land Bremen als unzureichend abgelehnt. Nun muss neu verhandelt werden.

Und wie ergibt sich die Summe? „Die Betriebs- und Unterhaltungskosten des Hafentunnels werden in den Haushaltsansätzen mit 900.000 Euro abgeschätzt“, teilte ein Sprecher des Magistrats mit.

Mögliche Aufstufung zur Bundesstraße

Die Gesamtlänge beträgt demnach etwa 6600 Meter. Darunter der 1850 Meter lange Tunnel, 600 Meter zwischen Trog Ost Nordseite und der A27 sowie der Bereich zwischen Trog West und Zolltor Weddewarden über 4200 Meter.

Formal begründet die Stadt eine Hochstufung mit der überregionalen Bedeutung. Demnach wird der Hafen-Hinterlandverkehr durch den Tunnel geführt. Innerstädtischer Verkehr verbleibt auf der Cherbourger Straße.

Damit werden Hafenverkehr und städtischer Verkehr getrennt. Die Stadt sieht es so: „Der Hafentunnel hat keine oder nur eine untergeordnete innerstädtische Erschließungsfunktion und dient dem Lückenschluss zwischen dem Bundesfernstraßennetz und dem Überseehafengebiet mit seinen international bedeutenden Häfen.“

Noch dürfen keine Autos durch den Hafentunnel fahren.

Noch dürfen keine Autos durch den Hafentunnel fahren. Foto: Polgesek

Der Magistrat beruft sich auf das Fernstraßengesetz. Darin heißt es: „Bundesstraßen des Fernverkehrs sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen. (...) In der geschlossenen Ortslage gehören zum zusammenhängenden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen.“

Bund förderte mit 120 Millionen Euro

Und: Der Bund hatte die Anbindung des Überseehafengebietes an die A27 aufgrund der überregionalen Bedeutung mit 120 Millionen Euro gefördert.

„Aus Sicht der Straßenbauverwaltung wären die Voraussetzungen für eine Aufstufung gegeben“, so der Sprecher. Dass der Magistrat allerdings bei der Aufstellung des Sparhaushaltes zu dieser Einsicht gekommen ist, lässt darauf schließen, dass es dabei nicht zuletzt ums Geld geht.

Stand der Gespräche mit dem Bund

Merkwürdig ist dabei: Obwohl die Hochstufung bereits im Haushaltsentwurf eingeplant wurde, hat Bremerhaven bisher noch gar nicht mit Berlin gesprochen. Denn die Kommune hat keinen direkten Zugang zum Bund. „Die Sichtweise des Bundes ist uns nicht bekannt“, so der Sprecher.

Daher habe der Magistrat die oberste Landesstraßenbehörde von Bremen gebeten, eine Aufstufung zu begleiten. Das Land habe bereits seine Unterstützung zugesichert. Doch dem Magistrat ist klar: „Letztendlich entscheiden das Bundesverkehrsministerium und das Fernstraßenbundesamt.“

Haltung des Verkehrsministeriums

Und will Berlin den Hafentunnel überhaupt haben? Auf eine Anfrage der NORDSEE-ZEITUNG reagiert das Bundesverkehrsministerium eher verhalten. „Um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Aufstufung zu einer Bundesstraße vorliegen, bedarf es eines begründeten Antrags des bisherigen Trägers der Straßenbaulast, hier der Stadt Bremerhaven“, teilte eine Sprecherin des Ministeriums mit. Und ein solcher Antrag liegt bisher noch gar nicht vor.

Weiter teilt die Sprecherin mit: „Die Widmung und Einstufung in eine Straßenkategorie hat dabei grundsätzlich nach straßenrechtlichen Voraussetzungen und nicht nach fiskalischen Interessen zu erfolgen.“ Eine Straße kann also nicht einfach hochgestuft werden, nur um Kosten auf den Bund abzuwälzen. Dafür braucht es schon sachliche Gründe.

Wer ist für Bundesstraßen zuständig?

Doch die Angelegenheit ist noch komplizierter: Die Sprecherin verweist auf das Bundesfernstraßengesetz: „Zudem ist in Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern die Gemeinde Trägerin der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen.“

Eine Stadt mit der Größe von Bremerhaven mit rund 120.000 Einwohnern wäre also auch für Bundesstraßen auf ihrem Gebiet verantwortlich. Hier greift allerdings eine Ausnahme: Bei den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen kümmert sich die Autobahn GmbH des Bundes um die Bundesstraßen, also doch der Bund.

Von dieser Ausnahme könnte zumindest theoretisch auch Bremerhaven profitieren. Dafür müssten allerdings gute Gründe vorliegen. Außerdem müsste eine solche Hochstufung überhaupt erst einmal beantragt werden.

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