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Kinderbetreuung

T„Chaotisch und desaströs“: Apensens Verwaltung muss Kita-Bescheide korrigieren

Während der Corona-Pandemie gab es in der Kita Beckdorf mehrere Wochen einen Notbetrieb. Hier hätte die Verwaltung stundengenau abrechnen müssen.

Während der Corona-Pandemie gab es in der Kita Beckdorf mehrere Wochen einen Notbetrieb. Hier hätte die Verwaltung stundengenau abrechnen müssen. Foto: Susanne Laudien

Die nachträglichen Kita-Gebühren waren für viele Eltern ein Schock. Jetzt hat die Politik über das Vorgehen von Apensens Verwaltung entschieden.

Von Susanne Laudien Freitag, 13.03.2026, 17:50 Uhr

Apensen. Zu den nachträglich erhobenen Kita-Gebühren für die Corona-Zeit hat Apensens Samtgemeinderat jetzt eine Entscheidung gefällt.

In der Sitzung am Mittwochabend einigten sich die Ratsmitglieder bei vier Enthaltungen auf Grundlage eines Antrags von Ratsmitglied Sören Wallin (IGB). Die Verwaltung soll bei nachweislich fehlerhaften Berechnungen der Kita-Gebühren neue Bescheide erstellen.

Nachzahlung für die Corona-Zeit

Die Zahlungsbescheide waren für viele Eltern in der Samtgemeinde Apensen kurz vor Weihnachten ein regelrechter Schock. Einige der Eltern von Kindern in Kindergärten oder Krippen in Apensen, Beckdorf und Sauensiek sollten innerhalb von 14 Tagen teils hohe Summen für Betreuung, Notbetreuung oder auch Verpflegung ihrer Kinder ab 2020 während der Corona-Zeit nachzahlen. Bei einer Familie mit drei Kindern sollen dabei mehr als 1000 Euro zusammengekommen sein.

Zu dem aktuellen Sachstand berichtete Samtgemeindebürgermeisterin Petra Beckmann-Frelock in der Sitzung: „Einige der Eltern haben Klage erhoben, etwa die Hälfte hat die Klage nach Einsicht der Unterlagen zurückgezogen, andere Eltern haben gezahlt.

Auf die erhobene Verpflegungspauschale für drei Monate, die in den Kostenbescheiden erfasst wurde, soll verzichtet werden.“ Aufgrund der Akteneinsicht seitens einiger Eltern konnten bereits Fehler korrigiert oder sollen durch die Klage bereinigt werden.

Keine stundengenaue Abrechnung

„In der Vergangenheit ist bei der Abrechnung nicht alles sauber gelaufen“, resümierte Wallin. In seiner Antragsbegründung heißt es unter anderem: Der IGB seien mehrere Bescheide bekannt, bei denen offensichtlich rechtliche Fehler vorliegen. Zudem konnte die Verwaltung im Rahmen der erfolgten Akteneinsicht durch die IGB in Einzelfällen nicht hinreichend darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage die Kita-Beiträge erhoben worden sind.

Außerdem liegen Nachweise vor, etwa für die Kita Beckdorf, in der bis zu fünf Wochen kein Regelbetrieb stattgefunden hat, dass es aufgrund eines außergewöhnlichen Krankenstandes der Mitarbeitenden nur einen Notbetrieb gab. Hier hätte die Verwaltung laut Sonderberechnungsbeschluss vom 21. Oktober 2020 für den Regelbetrieb stundengenau abrechnen müssen, was nicht erfolgt ist.

Pragmatischer Lösungsvorschlag findet keine Zustimmung

Dem pragmatischen Lösungsvorschlag der IGB, die erhobenen Kita-Gebühren für den Regelbetrieb von September bis Dezember pauschal um ein Drittel zu erlassen, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren, wollten die Ratsmitglieder nicht folgen. Bei einer Pauschale von einem Drittel käme einiges zusammen, man müsse auch an den Samtgemeindehaushalt denken, hieß es.

„Das Ganze ist chaotisch und desaströs gelaufen, da sind wir uns einig“, sagte Sausensieks Bürgermeister und CDU-Fraktionschef Rolf Suhr. Doch man müsse die Sache jetzt zu Ende bringen und keine langfristige Sache daraus machen. „Eine Ungerechtigkeit wird bleiben“, so Grünen-Politikerin Marion Augustin.

Der Sonderberechnungsbeschluss von Oktober 2020 galt für die Pandemie und wurde zeitlich nicht beschränkt, darauf wies Sören Wallin in der Sitzung hin. Folglich hätte dieser Beschluss auch bei einer nächsten Pandemie Gültigkeit und sollte daher in einer der nächsten Sitzungen aufgehoben werden.

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