Zähl Pixel
Blaulicht

TAuch im Kreis Stade aktiv: Einbrecher in Biogasanlagen hart bestraft

Die Zentrale Kriminalinspektion Lüneburg klärte 38 Einbrüche in Biogasanlagen auf.

Die Zentrale Kriminalinspektion Lüneburg klärte 38 Einbrüche in Biogasanlagen auf. Foto: Lohe

Einbrecher hatten Biogasanlagen im Visier. Neben neun Fällen im Kreis Rotenburg schlugen sie auch in Buxtehude zu. Die Beschuldigten kommen aus Hamburg und Neumünster.

Von Redaktion Donnerstag, 22.01.2026, 12:50 Uhr

Landkreis. Durch die Zentrale Kriminalinspektion Lüneburg wurden unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück seit Februar 2025 umfangreiche Ermittlungen gegen eine überregionale Tätergruppierung geführt, die sich auf Einbruchdiebstähle aus Biogasanlagen spezialisiert hat.

Teure Technik im Visier der Täter

Seit Oktober 2024 wurden durch die Täter innerhalb von sechs Monaten mindestens 38 Taten in Norddeutschland begangen. Tatbetroffen waren 25 mal Niedersachsen, 11 mal Schleswig-Holstein und 2 mal Biogasanlagen in Nordrhein Westfalen, bei denen spezielle Zündkerzen und hochwertige Katalysatoren aus den Wartungslagerbeständen der Gasanlagen erbeutet worden sind. Betroffen waren unter anderem fünf Biogasanlagen im Landkreis Rotenburg (Selsingen, Bremervörde, Breddorf, Tarmstedt, Wilstedt) und auch eine im Landkreis Stade (Buxtehude).

Gesamtschaden beläuft sich auf 325.000 Euro

Die Gesamtschadenshöhe lässt sich auf weit über 325.000 Euro beziffern. Die Lüneburger überführten drei männliche und zwei weibliche Beschuldigte im Alter zwischen 25 und 31 Jahren mit Wohnorten in Hamburg und Neumünster. Diese wurden vor dem Landgericht Osnabrück angeklagt.

Es gelang, die Taten so beweissicher aufzuklären, dass sich alle Angeklagten geständig zeigten und zudem weitere Hinweise auf Mittäter und Hehler gaben, gegen die im Nachgang gesonderte Verfahren geführt worden sind.

Landgericht verhängt Freiheitsstrafen

Gegen vier der fünf Angeklagten wurden am 15. Januar dieses Jahres durch das Landgericht Osnabrück Urteile verhängt. Drei erhielten langjährige Freiheitsstrafen in Höhe von 4 Jahre und 6 Monate, 3 Jahre und 9 Monate, 1 Jahr und 9 Monate; gegen eine weibliche Angeklagte wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. (ZZ)

Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel