TBaumfällung in Beckdorf: Ehepaar drohen hohe Kosten
Zwei hohe Buchen und eine Eiche stehen auf engstem Raum an der Goldbecker Straße in Beckdorf. Eine von ihnen wird zeitnah gefällt. Foto: Laudien
Sie ist krank und eine Gefahr für Leib und Leben: In Beckdorf ist eine alte Buche nicht mehr zu retten und wird gefällt. Doch für die Genehmigung gibt es einige Hürden.
Beckdorf. Hohe, altehrwürdige Bäume sind der Stolz vieler Gartenbesitzer. Doch zu groß geratene Exemplare bereiten oft Probleme. Auf dem Grundstück eines Beckdorfer Ehepaares an der Goldbecker Straße stehen auf engstem Raum zwischen Carport und Fußweg drei Bäume - zwei 18 Meter hohe Hainbuchen und eine Eiche.
„Im Februar wandten wir uns an die Gemeinde, um die Baumkronen zurückschneiden zu lassen. Dann stellte ein Baumexperte fest, dass die Buchen von Pilz befallen sind“, erzählt das Ehepaar, das seit zwei Jahren in Beckdorf wohnt.
Gutachter attestiert Schwächung durch Pilzbefall
Bei der Gemeinde stellten die Beckdorfer einen Antrag auf Fällgenehmigung. Das beigefügte Gutachten attestierte den rund 40 Jahre alten Buchen mit einem Stammdurchmesser von 60 Zentimetern eine starke Schwächung durch Pilzbefall. Die Standsicherheit der Bäume ist gefährdet und eine Fällung notwendig, da die Buchen an einer vielbefahrenen Straße stehen und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, heißt es in dem Gutachten.
100 Jahre alte Kastanie im Ortskern voreilig gefällt
Beim Thema Baumfällung läuten in Beckdorf bei einigen Bürgern sowie insbesondere Ratsmitgliedern die Alarmglocken. 2022 wurde eine mehr als 100 Jahre alte Kastanie im Ortskern ohne Rücksprache mit dem Naturschutzamt oder dem Rat gefällt und das Holz einem Bürger überlassen. Das sorgte für reichlich Wirbel und Beschwerden. Die Interessengemeinschaft gegen Behördenwillkür (IGB) wandte sich daraufhin an den Landkreis, um prüfen zu lassen, ob die Vorgehensweise der Verwaltung rechtmäßig war. Die Kommunalaufsicht stufte die Fällung der Kastanie hinterher als richtig ein.
Diesmal ging die Verwaltung besonders gründlich vor, nahm die Bäume in Augenschein und beauftragte einen weiteren Gutachter. Der bestätigte, dass eine Buche nahe des Fußweges nicht mehr erhalten werden kann. Der Verwaltungsausschuss und der Gemeinderat beschäftigten sich mit dem Antrag. In der jüngsten Ratssitzung wurde jetzt die Fällung der Buche mehrheitlich beschlossen.
Beschwerden über Fällung einer 100 Jahre alten Kastanie
Doch damit ist der Fall noch lange nicht beendet. Das Ehepaar muss laut Ratsbeschluss für eine notwendige Ersatzbepflanzung sorgen. Problem: Laut Gutachter ist ihr Grundstück an der Goldbecker Straße dafür zu klein. Auch in der Gemeinde Beckdorf gebe es keinen passenden Platz, teilte Bürgermeister Hendrik Klindworth (CDU) dem Ehepaar mit.
Nun muss es selbst eine geeignete Fläche in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde des Landkreises Stade finden und zudem einen fünfjährigen Pflegevertrag für die Ersatzpflanzung vereinbaren. Dieser beinhaltet etwa die regelmäßige Bewässerung und den Schädlingsschutz.
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„Wo sollen wir denn eine Fläche finden?“, fragte das Beckdorfer Ehepaar nach der Ratssitzung verwundert über den Beschluss. „So viele bürokratische Hürden, und der Baum ist noch nicht gefällt.“
Die Zeit drängt. Noch bis 28. Februar ist eine Baumfällung möglich. Laut Gesetz ist vom 1. März bis 30. September verboten, stärker in Gehölze einzugreifen, um Brut- und Niststätten von Vögeln zu schützen. Außerdem muss das Ehepaar sämtliche Kosten selbst tragen und rechnet für die Baumfällung mit 2500 Euro. Hinzu kommen mehr als 1000 Euro für die Ersatzpflanzung und die fünfjährige Pflege durch einen Fachbetrieb.
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