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Tourismus

TBettensteuer kommt in Hollern-Twielenfleth - Betreiber in Sorge

Hollern-Twielenfleth soll die erste Gemeinde im Landkreis Stade werden, die eine Bettensteuer einführt.

Hollern-Twielenfleth soll die erste Gemeinde im Landkreis Stade werden, die eine Bettensteuer einführt. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Hollern-Twielenfleth will Übernachtungsgäste künftig zur Kasse bitten. Weitere Kommunen im Alten Land sollen bald folgen. Die Betreiber sorgen sich um verschreckte Gäste.

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Von Steffen Buchmann
Donnerstag, 04.07.2024, 18:39 Uhr

Hollern-Twielenfleth. Dass die Samtgemeinde Lühe eine Bettensteuer einführen will, war schon 2022 klar. Das Gesetz machte den Altländern jedoch einen Strich durch die Rechnung, da Samtgemeinden weder Steuern einführen noch erheben dürfen. Die Steuerhoheit liegt bei den Mitgliedsgemeinden, von denen Hollern-Twielenfleth nun den Anfang macht. Durch den Beschluss im Finanzausschuss vom Mittwochabend ist sie jetzt die erste Kommune im ganzen Landkreis, die eine Bettensteuer konkret forciert.

„Die Finanzlage in vielen Kommunen ist angespannt“, sagt Verwaltungsmitarbeiter Marco Ziebell einleitend. Die Kommunalaufsicht des Landkreises habe die Gemeinde wiederholt darauf hingewiesen, ihre Einnahmen zu erhöhen, angesichts eines Minus von 473.000 Euro im Gemeindehaushalt. „Wir mussten uns häufig die Frage stellen: Können wir uns Tourismus noch leisten?“, sagt Ziebell. Denn auch wenn etwa das Freibad oder die Tourist-Info in der Hand der Samtgemeinde liegen - diese finanziert sich letztlich über die Umlage durch die Mitgliedsgemeinden. So tangiert die Frage, wie die Kosten gedeckelt werden können, auch die Hollern-Twielenflether.

Verfassungsbeschwerden gegen Übernachtungssteuer

Jetzt soll zum 1. Januar 2025 eine Bettensteuer von drei Prozent auf alle entgeltlichen Übernachtungen in Hollern-Twielenfleth eingeführt werden. Für vorher getätigte Buchungen soll eine Übergangsregelung gelten.

Hollern-Twielenfleth übernimmt damit in der Samtgemeinde die Vorreiterrolle, die anderen Mitgliedsgemeinden wollen folgen. Aus rechtlichen Gründen muss jede Mitgliedsgemeinde selbst eine Bettensteuer einführen. Verwaltet werden die Einnahmen jedoch im Haushalt der Samtgemeinde.

Doch warum kommt die Bettensteuer trotz der prekären Haushaltssituation erst jetzt auf den Weg? Denn bereits 2022 berieten die Räte der Samtgemeinde über die Einführung. Ein Grund war die Rechtslage. Unter Hotel- und Beherbergungsbetreibern gilt die sogenannte Matratzenmaut als Mehrbelastung für die Branche. Vier Betreiber etwa aus Hamburg und Bremen legten 2022 beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden ein, da sie die Übernachtungssteuer für verfassungswidrig hielten. In der Samtgemeinde Lühe wollten sie das Urteil abwarten. Am 22. März 2022 wies das höchste deutsche Gericht die Beschwerden zurück.

Gemeinde sieht größten Vorteil für Bürger

Mit der Einführung der Bettensteuer würden vor allem die Steuerzahler der Gemeinde entlastet. „Bisher werden die Kosten für die Touristen-Informationen zu 100 Prozent durch Steuergelder der Einwohner getragen“, so Ziebell. Aktuell betreiben die Samtgemeinde Lühe und die Gemeinde Jork viele touristische Angebote im Alten Land interkommunal. Die Kosten für die Touristen-Informationen in Jork und am Lühe-Anleger sowie die interkommunale Tourismusförderung teilen sich die Samtgemeinde Lühe und die Gemeinde Jork mit je etwa 120.000 Euro.

Ursprünglich wollte die Samtgemeinde Lühe die Bettensteuer gemeinsam mit Jork einführen, um eine einheitliche Regelung im Alten Land zu haben. Doch in Jork sei die Bettensteuer derzeit kein Thema, sagt Bürgermeister Matthias Riel.

Durch die geplante Abgabe könne die Gemeinde zudem Planungssicherheit schaffen, betont Ziebell, der am Entwurf entscheidend mitgearbeitet hat. Durch die Satzung will sich die Gemeinde verpflichten, alle Einnahmen zur touristischen Förderung und Entwicklung einzusetzen. Sollten die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, sollen die Gelder den Gemeinden per Antrag für touristische Projekte bereitgestellt werden.

Gäste erhalten für die Bettensteuer wohl keinen Mehrwert: Weitere touristische Anreize wie etwa Ermäßigungen durch Gästekarten zu schaffen, wie es sie in anderen Urlaubsregionen häufig gibt, seien derzeit nicht geplant, so Ziebell.

DEHOGA-Kreisvorsitzender sieht Matratzenmaut kritisch

Die Übernachtungssteuer soll für alle Arten von entgeltlichen Übernachtungen im Gemeindegebiet bis zu einer Dauer von vier Wochen gelten, egal ob touristisch oder arbeitsbedingt etwa bei Monteuren. Auch Betreiber von Wohnmobilstellplätzen oder Bootsanlegern sind betroffen. Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, befürworte der Ausschuss eine „einfache Lösung ohne Preisstaffelung“.

Für Lutz Feldtmann, Vorsitzender des DEHOGA-Kreisverbands Stade, kommt die Bettensteuer zu einem unpassenden Zeitpunkt. „Durch die Kostensteigerungen und zuletzt die Erhöhung der Mehrwertsteuer konnte unsere Branche die Zahlen von vor Corona noch nicht wieder erreichen“, sagt Feldtmann. Er befürchte, dass die Gäste dann mangels Gegenwert in andere Regionen abwandern könnten. Feldtmann: „Für viele Gäste ist kostentechnisch irgendwann eine Grenze erreicht.“

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