Mordfall

TErstochene Frau aus Apensen: Töchter sagen vor Gericht aus

Nachbarn hatten damals Kerzen für die getötete 40-Jährige an der Stader Straße entzündet.

Nachbarn hatten damals Kerzen für die getötete 40-Jährige an der Stader Straße entzündet. Foto: Vasel (Archiv)

Wie entwickelte sich die Beziehung zwischen der Getöteten und dem Angeklagten? Die beiden Töchter können zur Beantwortung dieser Frage viel beitragen - mit erschreckenden Details.

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Von Thomas Sulzyc
01.07.2026, 08:30 Uhr

Apensen. In Deutschland müssen Kinder vor Gericht nicht zwingend gegen ihre Eltern aussagen. In dem Prozess um die erstochene Frau in Apensen verzichten zwei Töchter auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht - und wollen aussagen.

Am dritten Verhandlungstag am Landgericht Stade stehen jeweils die Aussagen der 17 und 21 Jahre alten Töchter des Angeklagten im Mittelpunkt. Beide sind Schülerinnen. Ihrem Vater wirft die Staatsanwaltschaft vor, ihre Mutter am 19. Dezember 2025 ermordet zu haben.

Strafverteidiger stört sich an der Sitzordnung

Der Buxtehuder Strafverteidiger Lorenz Hünnemeyer vertritt die Töchter des Angeklagten in dem Verfahren. Er kritisiert die seiner Meinung nach zu geringe räumliche Distanz, die jeweils die Tochter von dem Vater bei der Aussage im Gerichtssaal trennt.

Der Buxtehuder Strafverteidiger Lorenz Hünnemeyer vertritt die Nebenklägerinnen in dem Prozess um die erstochene Frau in Apensen.

Der Buxtehuder Strafverteidiger Lorenz Hünnemeyer vertritt die Nebenklägerinnen in dem Prozess um die erstochene Frau in Apensen. Foto: Sulzyc

Etwa zwei Meter trennen den Stuhl der Zeugin von dem Angeklagten - das bedeute eine zusätzliche psychische Belastung für die Töchter. Lorenz Hünnemeyer bittet die beiden Zeuginnen, jeweils neben sich und damit weiter entfernt von dem Angeklagten Platz zu nehmen. Die Vorsitzende Richterin akzeptiert die nicht übliche Sitzordnung bei den Aussagen.

Wie sich die Beziehung zwischen Mutter und Vater entwickelt habe, fragt die Vorsitzende Richtern die 17-Jährige. Zunächst kommen dem Mädchen die Tränen. Dann spricht sie - mit fester Stimme.

Die Rolle der Mutter sei gewesen, Hausfrau zu sein - sie sollte und durfte nie anderes sein. Die Tochter spricht von Wutausbrüchen und Schlägen des Vaters - und von Blumengeschenken als sich ständig wiederholende Versöhnungsgeste.

Zeugin: Mutter hatte blaue Flecken

Vor vier Jahren zog die Familie aus der Ukraine nach Deutschland. Vater, Mutter, zwei Töchter und zwei jüngere Brüder. In Deutschland sei es zu einem besonderen Gewaltausbruch gekommen. Der Angeklagte habe seine Frau mit einem kleinen Stuhl geschlagen. Blaue Flecken habe die Mutter gehabt. Die blauen Flecken habe sie gesehen, die Attacke selbst nicht, sagt die 17-Jährige.

Der Anlass: Der Vater habe seiner Frau vorgeworfen, fremdgegangen zu sein. „Dabei war meine Mutter nur mit Freunden nach dem Deutschkursus Kaffee trinken“, sagt die Tochter. Während die Tochter das schildert, blickt der Angeklagte regungslos zu Boden. Blickkontakt zu den Töchtern nimmt er nicht auf.

Ohne den Vater sei die beste Zeit gewesen

Die Mutter sei ängstlich gewesen. Sie gewann in Deutschland aber offenbar Selbstvertrauen. Es kam zur Trennung. Die Mutter und die Kinder bezogen eine Wohnung in Apensen. Der Vater habe eine Wohnung im benachbarten Beckdorf erhalten. „Unsere beste Zeit“, sagt die 17-Jährige.

Im November 2025 dann soll der Vater die Mutter in ihrer Wohnung mit einem Messer bedroht haben. Gesehen haben die Töchter das nicht. Die Mutter habe ihnen das erzählt. „Mutter hat gezittert“, sagt die 21 Jahre alte Tochter.

Konflikt um Pflegegeld für den Bruder

Anfang Dezember 2025 kam es zu einem weiteren schweren Konflikt. Das Pflegegeld für einen Bruder zur Behandlung von Autismus sei fälschlicherweise an den Vater und nicht die Mutter überwiesen wurden. Es ging um 3500 Euro.

Mutter und Töchter hätten den Angeklagten aufgefordert, das Geld herauszugeben - vergeblich. Der Vater habe das damit begründet, er werde sich um den Sohn kümmern. „Er hat sich nie um unseren Bruder gekümmert“, sagt die 21 Jahre alte Tochter.

Auf Nachfragen der beiden Strafverteidiger des Angeklagten korrigieren die beiden Zeuginnen das Bild ein wenig: Zur Behandlung des autistschen Jungen habe der Vater sie manchmal mit dem Auto nach Hamburg gefahren. Auch sei der Vater mit der Mutter und dem autistischen Jungen ein Mal nach Belgien gefahren.

Mutter habe Schutz bei Behörde suchen wollen

Laut den Töchtern sei der Leidensdruck so groß geworden, dass die Mutter entschlossen war, Hilfe von Behörden zu suchen. Am 21. Dezember, einem Montag, habe die Mutter das Jugendamt aufsuchen wollen, sagt die 21-Jährige vor Gericht aus.

Dazu kam es nicht: Am Freitag, 19. Dezember, wurde die 40 Jahre alte Frau in ihrer Wohnung in Apensen mit einem Messer getötet - kurz nachdem alle Kinder das Haus verlassen hatten. Die Tat selbst hat offenbar niemand gesehen. Der Angeklagte war zunächst auf der Flucht, stellte sich später der Polizei.

Zugegeben hat der Angeklagte die Tat nicht. Bisher schweigt er zu dem Vorwurf. Am Freitag, 3. Juli, wird der Angeklagte eine persönliche Erklärung abgeben - in Form einer geschlossenen Einlassung, die einer seiner Rechtsanwälte verliest. Geschlossen bedeutet: Die Beantwortung von Fragen ist nicht vorgesehen.

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